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Samstag, der 06. September 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Öffentliche Anhörungen zur Telefonüberwachung

Berlin: (hib/BOB) Zwei öffentliche Anhörungen zur Telefonüberwachung wird der Rechtsausschuss in dieser Woche veranstalten. Grundlage sind zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung (16/5846) und der Grünen (16/3827) sowie ein Antrag der FDP (16/1421). Am kommenden Mittwoch, 19. September, werden zur Neuregelung der Telefonüberwachung folgende Sachverständige gehört: die Berliner Rechtsanwältin Margarethe von Galen; Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichthof; Oberstaatsanwalt Ralf Günther aus Hannover; der Nürnberger Generalstaatsanwalt Roland Helgerth; der Justiziar des Deutschen Journalisten-Verbandes, Benno H. Pöppelmann; Professor Klaus Rogall von der Freien Universität Berlin; der Rechtsanwalt Fredrik Roggan; Ernst Wirth von Bayerischen Landeskriminalamt aus München und Professor Christoph Gusy, der den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld innehat.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen auf eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage zu stellen. Dazu soll in dem Gesetzentwurf unter anderem geregelt werden, dass auch ohne Wissen der Betroffenen die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden kann. Als Voraussetzung soll dafür gelten, dass die Behörden unter anderem den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist. Die Strafprozessordnung soll daher so geändert werden, dass das Abhören unzulässig ist, wenn es dem so genannten “Kernbereich der privaten Lebensführung” zuzuordnen ist. Erkenntnisse hieraus sollen dem Entwurf zufolge unverzüglich gelöscht werden.

Die Grünen fordern, die Regelungen der Telekommunikationsüberwachung in der Strafprozessordnung umfassend zu überarbeiten. So will die Fraktion unter anderem den Katalog der entsprechenden Straftaten reduzieren. Ein weiteres Element des Gesetzentwurfs sieht vor, dass Journalisten, Rechtsanwälte (soweit sie nicht als Strafverteidiger ohnehin geschützt sind), Angehörige ärztlicher Berufe sowie Mitarbeiter von Drogenberatungsstellen Schutz vor Telefonüberwachung genießen sollen. Ferner werde der Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts von Berufsgeheimnisträgern und Angehörigen entscheidend gestärkt. Eine Gesamtreform der Telefonüberwachung verlangt die FDP-Fraktion. Diese müsse die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Dauer der Maßnahmen in der Strafprozessordnung konkretisieren. Der Entwurf müsse ferner bestimmte grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern berücksichtigen.

Mit der Frage der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt sich die zweite Anhörung am Freitag, 21. September. Dazu werden folgende Sachverständige vor den Abgeordneten sprechen. Ernst Wirth vom Bayerischen Landeskriminalamt in München sowie Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof, die bereits in der ersten Anhörung eingeladen sind. Zudem sprechen Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung; Christoph Fiedler vom Justitiariat des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger; Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten; Professor Christian Kirchner von der Humboldt-Universität Berlin, Rainer Liedtke, Datenschutz- und Sicherheitsbeauftragter von e-plus Mobilfunk GmbH, der Rechtswissenschaftler Professor Michael Ronellenfitsch von der Universität Tübingen und Thilo Weichert, Landesbeauftragter für den Datenschutz Schleswig-Holstein gehört. Der erste Teil der Anhörung findet am kommenden Mittwoch, 19. September, um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300. Die zweite Anhörung folgt am Freitag, 21. September, um 12 Uhr, ebenfalls im Paul-Löbe-Haus, Raum E.400.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Dienstag, 18. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Detektivkosten können nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden

Die die frühere Ehefrau betreffenden Detektivkosten können nicht bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

Neues aus dem Bereich RechtMit Urteil zur Einkommensteuer 2001 vom 28. August 2007 (Az.: 3 K 1062/04) hat das Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob Aufwendungen für einen Rechtsanwalt und für die Einschaltung eines Detektivs im Zusammenhang mit einem angestrebten, Unterhaltszahlungen betreffenden Prozess bei den außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden können.

Der Hintergrund des Streitfalls ist der, dass der Kläger in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2001 u. a. Honorarkosten für einen Detektiv in Höhe von rd. 9.300,- DM geltend machte. Er gab dazu an, der Detektiv sei beauftragt worden festzustellen, ob die von dem Kläger seit 1993 geschiedene Ehefrau eine neue Beziehung eingegangen sei und daher eine Unterhaltsabänderungsklage anzustreben sei. Das Finanzamt war hingegen der Ansicht, Kosten für die Einschaltung eines Detektivs im Zusammenhang mit einem Prozess betreffend den Unterhalt entstünden grundsätzlich nicht zwangsläufig und lehnte die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ab.

Mit der beim FG Rheinland-Pfalz angestrengten Klage machte der Kläger geltend, nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - sei unstreitig, dass die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen bei Ehescheidungen grundsätzlich zu bejahen sei. Auch Folgekosten eines Ehescheidungsverfahrens könnten nach Rechtsprechung und Literaturmeinung zwangsläufig sein. Hier seien die Detektivkosten in unmittelbaren und unvermeidbaren Zusammenhang mit der der Scheidung nachfolgenden Unterhaltsabänderungsklage zwangsläufig entstanden.

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Das FG Rheinland-Pfalz führte u.a. aus, bei den Aufwendungen für den angestrebten Unterhaltsabänderungsprozess handele es sich ersichtlich nicht um Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren zu sehen seien. Vielmehr handele es sich um eine völlig andere Angelegenheit, die außerhalb des Scheidungsverfahrens und ohne Mitwirkung des Familiengerichts geregelt werden könne und die darüber hinaus auch zu dem seinerzeitigen Scheidungsverfahren in keinem prozessualen Bezug stehe. Wenn demnach die Rechtsanwaltskosten für den angestrebten Unterhaltsabänderungsprozess selbst nicht als zwangsläufig im Sinne der außergewöhnlichen Belastungen anzusehen seien, komme auch eine Berücksichtigung der zur Vorbereitung eines solchen Prozesses aufgewendeten Detektivkosten als außergewöhnliche Belastung nicht in Betracht.

Im Übrigen sei nach der Rechtsprechung des BFH die Einschaltung eines Detektivs in Scheidungsverfahren durch eine Prozesspartei auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt, in denen konkreter Anlass zu der Befürchtung bestehe, eine Partei werde ihren rechtlich begründeten Standpunkt mit den Mitteln der gerichtlichen Beweisaufnahme nicht durchsetzen können. Nichts anderes könne für einen Prozess betreffend den Unterhalt nach der Ehescheidung oder für eine Unterhaltsabänderungsklage gelten, auch hier müsse die Einschaltung eines Detektivs auf Fälle außergewöhnlicher Beweissituationen beschränkt bleiben. Ein solcher Fall sei hier nicht gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde nicht zugelassen.

Pressestelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Samstag, 15. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Operative Brustvergrößerung auf Kosten der Krankenkassen nur bei äußerlicher Entstellung

Bild: © M.Kinder für SozialtickerMit der Frage, wann eine Versicherte Anspruch gegen ihre gesetzliche Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für eine operative Brustvergrößerung hat, hat sich das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt befasst.

Die sehr kräftig gebaute Klägerin leidet unter einer deutlichen Unterentwicklung ihrer Brüste, die auch unterschiedlich groß sind. Dadurch hat sich ein erheblicher psychischer Leidensdruck entwickelt, weshalb der behandelnde Nervenfacharzt die Kostenübernahme einer kosmetischen Brustvergrößerung befürwortet hatte. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat diese Auffassung bestätigt. Eine behandlungsbedürftige Krankheit liegt nur dann vor, wenn eine Körperfunktion beeinträchtigt ist oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt. Eine Entstellung kann vorliegen, wenn sie schon bei flüchtiger Begegnung in alltäglichen Situationen auffällt, wie z. B. bei einer Frau ohne natürliches Kopfhaar. Form und Größe der weiblichen Brust sind jedoch außerordentlich vielfältig.

Die Unterentwicklung der Brüste bei der Klägerin ist zwar auffallend, jedoch nach Auffassung der Richter noch nicht entstellend. Auch ist die unterschiedliche Brustgröße auf den ersten Blick kaum erkennbar. Der psychische Leidensdruck der Klägerin führt ebenfalls nicht zu einem Anspruch auf Kostenübernahme. Operationen am gesunden Körper, um psychische Leiden zu beeinflussen, sind keine ärztliche Behandlung im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung.

Quelle: Pressemeldung Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, - L 4 KR 38/04 -, rechtskräftig -

Veroeffentlicht von: Leserpost   am: Samstag, 15. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Das Arbeitslosengeld II für Kinder muss neu berechnet werden

Anlässlich der von Arbeitsminister Müntefering in Aussicht gestellten Erhöhung des Kinderregelsatzes um zehn Euro erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:

Die Ankündigung einer geringfügigen Erhöhung des Regelsatzes für Kinder um 10 Euro monatlich ist kaum mehr als ein hilfloser Versuch der Regierung, das Thema “Kinderarmut” aus den Schlagzeilen zu bekommen. Am tatsächlichen Problem der Unterversorgung von mehr als 2,5 Millionen Kindern wird sich fast nichts ändern.

Statt eines Schnellschusses ist eine eigenständige Bedarfsermittlung notwendig, die auf wissenschaftlichen Erhebungen über die besonderen entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen beruht. Die Herleitung der Kinderregelsätze aus dem Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen hat sich in der Praxis nicht bewährt. Heranwachsende können schließlich nicht jahrelang die gleiche Winterjacke tragen.

Franz Müntefering sollte wenigstens zu dem fähig sein, was der NRW-Sozialminister Laumann (CDU) angesichts der offensichtlichen Unterversorgung von armen Kindern bereits getan hat: Laumann hat eine unabhängige Kommission einberufen, die die Plausibilität der Regelsatzfindung einer kritischen Überprüfung unterziehen soll.

Zahlreiche Studien belegen inzwischen die strukturelle Unterfinanzierung in den Regelsätzen für die Bereiche Ernährung, Bildung und Mobilität. Doch keinesfalls darf die materielle Versorgung armer Kinder gegen bildungspolitische Forderungen wie eine bessere frühkindliche Förderung und Ganztagsschulen ausgespielt werden. Schlecht ernährte Kinder haben ungleiche Entwicklungs- und Bildungschancen. Schon vor der Einschulung werden bei Kindern aus sozial schwachen Familien vermehrt Entwicklungsverzögerungen und Gesundheitsstörungen festgestellt. Was nutzen milliardenschwere Investitionen in Ganztagsschulen, wenn ein Großteil der Kinder mit knurrendem Magen erscheint?

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Samstag, 15. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 37-III

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 14. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden

Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden, d.h. es bleibt zins- und tilgungsfrei. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitsförderung des Landkreises Kassel einem alleinerziehenden Vater und AlG II-Empfänger ein Darlehen für eine Mietkaution gewährt und monatlich 50 € der Grundsicherungsleistungen zur Tilgung des Darlehens einbehalten. Dies sei, so urteilten die Darmstädter Richter, rechtswidrig. Das Gesetz sehe die ratenweise Tilgung von Darlehen aus den laufenden Leistungen der Grundsicherung nicht vor, denn hierdurch werde das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum gefährdet bzw. unterschritten.

Ein Tilgungsanspruch könne nur für Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze geltend gemacht werden. Im aktuellen Fall lag die Pfändungsgrenze für den Vater und seinen unterhaltsberechtigten Sohn bei ca. 1300 €, das Gesamteinkommen beider blieb mit ca. 870 € weit darunter. Insofern war der mit einer Tilgungsvereinbarung über 50 € monatlich abgeschlossene Darlehensvertrag zwischen Landkreis und Hilfeempfänger rechtswidrig. Im übrigen entstehe dem Landkreis aus der Zins- und Tilgungsfreiheit kein Schaden, weil im Darlehensvertrag der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution an den Leistungsträger abgetreten worden sei.

LSG Hesen L 6 AS 145/07 ER vom 05.09.2007

Hinweis des Sozialtickers: Mietkaution- Keine Tilgung des Darlehens, wenn Hilfebeduerftigkeit vergroessert wird.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Freitag, 14. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Schnelles Verbot von giftigen Weichmachern in PVC - Europa nicht als Ausrede missbrauchen

Anlässlich der Diskussionen um gesundheitsschädliche Weichmacher/Phthalate erklärt Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin:

Das Bundesumweltministerium muss endlich die Initiative ergreifen, giftige Weichmacher in PVC vollständig zu verbieten. Wenn Staatssekretär Matthias Machnig in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage darauf verweist, dass Maßnahmen gegen Weichmacher “wegen der Binnenmarktrelevanz auf europäischer Ebene getroffen werden”, dann muss die Bundesregierung auf EU-Ebene initiativ werden.

Das Umweltbundesamt hatte vor wenigen Tagen die Ergebnisse eines “Kinder-Umwelt-Surveys” bekanntgegeben. Danach wurde bei einer Untersuchung von mehr als 1790 Kindern zwischen 3 und 14 Jahren im Körper jedes einzelnen Kindes gesundheitsschädliche und die Fortpflanzungsfähigkeit gefährdende Weichmacher in zum Teil bedenklichen Konzentrationen feststellt.

Unverständlich ist auch, dass die Bundesregierung bei dem die Fortpflanzungsfähigkeit gefährdenden Weichmacher DEHP keinen Handlungsbedarf im wasserrechtlichen und abfallrechtlichen Bereich sieht. Umweltverbände fordern hier seit langem eine Einstufung als “prioritärer gefährlicher Stoff” und bei einer Konzentration von mehr als 0,5 Prozent DEHP eine Einstufung als “gefährlicher Abfall”.

Nach dem Kinder-Umwelt-Survey muss für das Bundesumweltministerium die Zeit der netten Pressestatements zu Ende gehen. Entschlossenes Handeln ist jetzt angesagt. Umweltminister Gabriel muss Interesse daran haben, dass sich nicht der Eindruck verfestigt, “ökologische Industriepolitik” bedeute vor allem Schutz der Industrie vor ökologischen Anforderungen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 14. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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