Buntenbach: Kinderzuschlag allein hilft noch nicht aus der Armut
Der Behauptung von Familienministerin von der Leyen, ein Mindestlohn könne keinen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut leisten, wies DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach entschieden zurück.
“So notwendig eine Verbesserung beim Kinderzuschlag auch ist: Damit lässt sich nur für jedes 5. Kind eine Brücke aus Hartz IV bauen. Wir müssen mehr tun, wenn wir Kinderarmut effektiv bekämpfen wollen”, sagte Annelie Buntenbach. “Wer einen Gegensatz von Kinderzuschlag und Mindestlohn konstruieren will, scheint die Augen vor den tatsächlichen Herausforderungen zu verschließen oder gar davon ablenken zu wollen.”
Hilfebedürftige Paare mit Kindern sind z.B. dreimal häufiger erwerbstätig als Alleinstehende und auch häufiger als Paare ohne Kinder. Jedes zweite Paar mit Kindern im ALG II-Bezug muss sich Erwerbseinkommen auf Hartz IV anrechnen lassen. Im Schnitt verdienen sie 920 Euro pro Monat. Doch das gesellschaftliche Existenzminimum können sie davon nicht sichern. In 16 Prozent der Paar-Haushalte mit Kindern sind sogar beide Elternteile erwerbstätig und dennoch abhängig von Hartz IV. Vielen von ihnen, so die Gewerkschafterin, würde der Mindestlohn über die Armutsschwelle helfen und sie unabhängig machen von den Fürsorgeleistungen.
Auch wenn das Kindergeld bisher nur einen Teil des Bedarfs von Kindern deckt, könnten Alleinverdiener-Haushalte mit einem Kind bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro Hartz IV überwinden. Je nach Mietniveau gelte dies ebenso für Haushalte mit zwei Kindern, so der DGB.
Stehen in diesen Haushalten sogar anderthalb Erwerbseinkommen zur Ver-fügung, würde ein Mindestlohn von 7,50 Euro aufstockende HartzIV-Leistungen zweifelsfrei überflüssig machen. Bei Haushalten mit drei und mehr Kindern sind ergänzend Kinderzuschlag und ein Nachschlag beim Wohngeld unverzichtbar. Doch auf kinderreiche Haushalte mit drei oder mehr Kindern entfallen “nur” 4,2 Prozent der Bedarfsgemeinschaften.
“Frau von der Leyen sollte sich den Fakten stellen und nicht auf halber Strecke stehen bleiben”, kritisiert Annelie Buntenbach. “Wer sich nicht dazu durchringen kann, die Voraussetzung für armutsfeste Löhne zu schaffen und stattdessen nur Pflaster verteilt, muss sich vorwerfen lassen, es mit der Beseitigung der (Kinder)armut nicht wirklich ernst zu meinen. Was die Betroffenen wirklich brauchen, ist der Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro kombiniert mit einem verbesserten Kinderzuschlag – und für Schulkinder eine einmalige Beihilfe von 50 Euro pro Jahr.”
Quelle: DGB
Anzeige
Kein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenbeginn:
- LSG Berlin L 26 B 907/07 AS ER keine Rueckforderung u. Aufrechnung bei Sanktion
- OVG Bremen S2 B 365/06 Aufschiebende Wirkung bei Rueckforderung und Aufrechnung ALGII
- VG Trier 6 K 1027/06.TR Hausteil mit lebenslangem Wohnrecht der Mutter
- LSG NSB L 13 AS 50/07 ER Mehrbedarf fuer Alleinerziehende fuer Grossmutter verneint
- SG Lueneburg S 24 AS 1092/07 ER Jedes Mietglied der BG muss eigenen Antrag stellen ALG 2
- SG Lueneburg S 24 AS 352/07 Aufhebung der Sanktion-Analphabetin-Rechtsfolgenbelehrung
- SG Lueneburg S 24 AS 82/07 Mehrbedarf Alleinerziehung
- SG Lueneburg S 25 AS 535/06 Kosten der Unterkunft
- SG Lueneburg S 25 AS 975/07 ER Kosten der Unterkunft- kein Mietspiegel, r.Wohngeldspalte
- SG Lueneburg S 22 SO 18/07 Haeusliche Ersparnis-Mittagessen in Tagesbildungsstaette
- LSG NRW L 9 B 140/07 AS ER Einmalige Leistungen fuer ein Faxgeraet
- LSG NRW L 1 B 37/07 AS Ermaechtigungsgrundlage fuer eine Mietkaution- Aufrechnung
- LSG NRW L 20 B 154/07 AS Leistungen waehrend einer Inhaftierung
- LSG NRW L 20 B 133/07 AS ER Gewaehrung eines Tagessatzes nach dem SGBXII
- SG Hannover S 45 AS 2039/06 Zuendstrom fuer Gastherme
Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit
Anlässlich der Mitteilung des Statistischen Bundesamtes, dass der Staat im ersten Halbjahr 2007 einen Haushaltsüberschuss erzielte, erklärte Anja Hajduk, haushaltspolitische Sprecherin:
Mit einem Überschuss von 1,2 Milliarden Euro bewegt sich der Gesamtetat der Bundesrepublik erstmals seit der zweiten Jahreshälfte 2000 wieder im positiven Bereich. Dies ist angesichts eines Schuldenbergs von über 1,5 Billionen Euro eine erfreuliche, vor allem aber notwendige Entwicklung.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass Länder und Gemeinden ihre Hausaufgaben gemacht haben. Mit einem Überschuss von über 7 Milliarden Euro sind sie neben den Sozialversicherungen allein für dieses gute Ergebnis verantwortlich. Der Schwarze Peter liegt beim Bund. In der ersten Jahreshälfte 2007 leistete er sich weiterhin ein Defizit von 11 Milliarden Euro. Dies muss angesichts hervorragender ökonomischer Rahmenbedingungen fast als fahrlässig bezeichnet werden. Die Konjunktur befindet sich bereits im zweiten Aufschwungjahr, die Einnahmeentwicklung des Bundes übertrifft alle positiven Erwartungen und die Arbeitslosenzahlen sinken: Deshalb muss der Bundeshaushalt zügig ausgeglichen werden, spätestens bis 2009.
Doch statt zu Handeln verharrt die Bundesregierung in einer haushaltspolitischen Schockstarre. Sie ruht sich auf den steigenden Einnahmen aus und hofft, dass in Zukunft nichts Schlimmes passieren wird. Obwohl die Sozialausgaben des Bundes infolge des Konjunkturaufschwungs zurückgehen, steigen die Gesamtausgaben weiter an. Insbesondere bei den Subventionsausgaben zeigt sich der mangelnde Ehrgeiz. Diese sind gegenüber dem ersten Halbjahr 2006 um rund 4 Prozent gestiegen.
Die Haushaltslage des Bundes ist weiterhin angespannt. Alle Rufe nach einer Steuersenkung sind verfehlt. Zunächst muss das weiterhin bestehende strukturelle Defizit von über 20 Milliarden Euro abgebaut werden. Das Konsolidierungsziel, dem sich auch die Regierung verpflichtet hat, kann nur dann erreicht werden, wenn auch die Ausgabenseite des Haushalts beachtet wird. Nicht die Steigerung von Subventionsausgaben, sondern deren Senkung ist erforderlich. Wir fordern daher einen Abbau der Steinkohlesubventionen, die Reduzierung der Ausnahmen von der Ökosteuer sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings.
Das alleinige Vertrauen auf eine gute Einnahmeentwicklung kann schnell enttäuscht werden. Bereits jetzt gibt es Anzeichen für eine Abschwächung des Konjunkturaufschwungs. Die von der EZB angedeutete Zinserhöhung könnte diese Entwicklung beschleunigen. Wir fordern daher einen ausgeglichenen Bundeshaushalt spätestens im Jahr 2009. Die notwendigen Weichen hierfür müssen jetzt gestellt werden. Anderenfalls droht die Regierung sogar an ihrem ambitionslosen Ziel zu scheitern, im Jahr 2011 ein Defizit von Null auszuweisen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
DStGB: Ländliche Gebiete brauchen rollende Supermärkte - Keine zusätzliche Bürokratie für Verkaufsfahrzeuge
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat vor einem Aus für die „Rollenden Supermärkte“ in den ländlichen Regionen gewarnt. Hintergrund sind geplante Änderungen der EU-Regelungen für Fahrpersonal. Demnach würden zukünftig die Fahrer größerer Verkaufsfahrzeuge nicht mehr von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen sein.
“Gerade in strukturschwachen und ländlichen Gebieten haben Verkaufsfahrzeuge eine unverzichtbare Versorgungsfunktion. In allen Ortschaften müssen Einkaufsmöglichkeiten bestehen. Ansonsten drohen ernsthafte Engpässe bei der Versorgung ländlicher Gebiete,” sagte in Berlin Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB.
Landsberg forderte die Bundesregierung dazu auf, die bisherigen Ausnahmeregelung für diese Fahrzeuglenker aufrechtzuerhalten und auf eine Änderung der EU-Vorgaben hinzuwirken
“Die Versorgung der Bevölkerung mit den täglichen Einkäufen darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. In vielen kleineren Ortschaften gibt es keine Lebensmittelgeschäfte mehr. Dort werden die “rollenden Supermärkte” unbedingt gebraucht”, sagte Landsberg.
Er verwies darauf, dass mit den neuen Arbeits- und Ruhezeitregelungen die Verkaufsfahrer gezwungen würden, die gleichen Regeln einzuhalten wie Bus- oder Fernfahrer, obwohl die Fahrtätigkeit nicht Hauptbestandteil ihrer Arbeit sei, sondern das Verkaufen. Hintergrund seien EU-Vorgaben zur Harmonisierung bestimmter Vorschriften im Straßenverkehr, die auch in Deutschland umgesetzt werden müssten. Danach müssten die Fahrer spätestens nach einer Lenkzeit von viereinhalb Stunden eine 45-minütige Ruhepause einlegen, in der nicht verkauft werden dürfe. Landsberg wies auf Schätzungen des Handels hin, wonach 15 bis 20 Prozent, regional sogar bis zu 40 Prozent der Touren wegfallen müssten. Nach den geplanten Gesetzesänderungen dürften die Verkaufsfahrzeuge an deutlich weniger Punkten halten und verkaufen. Außerdem müssten die Unternehmen jeden Stopp ausführlich dokumentieren. Das wäre das wirtschaftliche Aus für viele “rollende Supermärkte”. Entlegene Dörfer könnten nicht mehr angefahren werden.
“Die Verlierer einer solchen Entwicklung wären nicht zuletzt ältere Dorfbewohner, die nicht mit dem eigenen PKW zum Einkauf in andere Ortschaften fahren können”, so Landsberg.
Quelle: DStGB, Berlin
Zur Erklärung der Ministerin von der Leyen, Mügelns Landkreis Torgau-Oschatz werde nun doch noch Fördermittel aus dem Bundesprogramm gegen Rechts erhalten, erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus:
Besser spät als nie, Frau von der Leyen! Mügeln braucht dringend Geld für Arbeit gegen Rassismus. Ein fatales Signal ist es allerdings, wenn erst Blut fließen muss, damit eine rechtsradikale Problemregion als solche wahrgenommen wird.
Hoffentlich bezieht der Landkreis bei der Ausgestaltung des Lokalen Aktionsplans die bestehenden Initiativen in der Region mit ein.
Mügeln ist nicht die einzige Gegend mit einer gewaltbereiten, mobilen Nazi-Szene. Die Bundesregierung darf nicht warten, bis all die Orte erst durch Übergriffe auffällig werden. Sie muss mehr für die Prävention tun. Die Bundesprogramme gegen Rechts brauchen eine neue Struktur, damit zivilgesellschaftliche Initiativen wieder selbst Geld beantragen können. Dass Ländern und Kommunen dazu oft die Fachkompetenz fehlt, hat der Fall Mügeln wieder einmal gezeigt.
Quelle:Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Zum sogenannten Klimapaket der Bundesregierung erklärt Peter Hettlich, Sprecher für Baupolitik:
Die von der Bundesregierung erklärten Ziele zum Klimaschutz sind nichts als schöne Worte, denn konkrete Taten fehlen oder werden aufgeschoben. Die Nachfrage für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist durch die Mehrwertsteuererhöhung sowie die erheblichen Preiserhöhungen in der Baustoffindustrie und im Baugewerbe fast zur Hälfte zurückgegangen. Da kann auch eine weitere Aufstockung der Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung nicht mehr helfen. Mehr Geld für den Klimaschutz ist zwar schön und wichtig, aber dann sollte es bitte auch an der richtigen Stelle eingesetzt werden.
Klimaschutz verlangt einen ganzheitlichen Blick und daher fordern wir eine stärkere Förderung ökologischer und zukunftsweisender Bauweisen. Nachwachsende Baustoffe verbrauchen bei der Herstellung und Verarbeitung erheblich weniger Energie, sie sind CO2-neutral und recyclebar. Auch die Weiterentwicklung neuer Technologien und deren Einsatz zur energetischen Optimierung von Gebäuden müsste viel stärker in den Fokus der Förderpolitik gerückt werden. Hier könnte Deutschland durch gezielte Förderung und Forschung eine neue Vorreiterrolle einnehmen.
Leider wurde im Juni mit der Verabschiedung der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine große Chance vertan, mit dem Energieausweis ein wirksames Instrument zu etablieren, das einheitlich und leichtverständlich allen Mieterinnen und Mietern sowie Käuferinnen und Käufern von Wohnungen oder Häusern Auskunft über die energetische Beschaffenheit einer Immobilie gibt. Denn nur wer über den Energieverbrauch einer Immobilie umfassend informiert ist, kann sich auch für die energiesparendere Variante entscheiden.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der 11b. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt, am 5. September 2007 über Revisionen aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu entscheiden. In zwei Verfahren soll mündlich verhandelt werden.
Zur Entscheidung stehen Rechtsfragen des SGB II (u. a. ob eine Unterkunftskostensenkungsaufforderung ein VA ist und zur Anrechnung von Unfallrenten, Berufsunfähigkeitsrenten und Kriegsopferrenten als Einkommen) an.
Quelle und weiter Informationen zu den Verhandlungen auf: BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle