Das Sozialtickerportal

Freitag, der 05. September 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Berlinerin will mit ihrer 7jährigen Tochter umziehen

Berlinerin will mit ihrer 7jährigen Tochter umziehen - Hartz-Fall Nummer 30.000 beim Sozialgericht: Ist die neue Wohnung um 22 € zu teuer? Seit Inkrafttreten von Hartz IV am 1. Januar 2005 sind nun schon über 30.000 Klagen und Eilanträge beim größten deutschen Sozialgericht in Berlin eingegangen 

Im September hat das Berliner Sozialgericht den 30.000. Fall in Sachen Hartz IV registriert: Eine Berlinerin hat das Job-Center verklagt. Die Frau will mit ihrer 7jährigen Tochter in eine neue Wohnung ziehen. Sie habe sich von ihrem Lebensgefährten getrennt. Das Job-Center hat die Übernahme der Miete abgelehnt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sei höchstens eine Brutto-Warmmiete von 444 Euro angemessen. Die gewünschte Wohnung koste aber 466,74 Euro. Das Sozialgericht hat die Klage nun an das Job-Center weiter geleitet, damit die Behörde auf die Klage erwidern kann.

Fälle dieser Art beschäftigen das Sozialgericht seit dem 1. Januar 2005, als die Hartz-IV-Reformgesetze in Kraft traten. Die Zahl der Hartz-Gerichtsverfahren beim Berliner Sozialgericht hat sich wie folgt entwickelt (Neue Verfahren im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe):

Im Jahr 2006 hatte knapp jedes zweite neue Gerichtsverfahren die Reformgesetze betroffen (45%). Im letzten Monat, im August 2007, betrafen 61% aller neuen Gerichtsverfahren den Bereich Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe).
Die Prozessgegner streiten beispielsweise darum, welche Miete “angemessen” ist und daher vom Job-Center bezahlt werden muss (siehe auch der oben geschilderte Fall). Komplizierte Berechnungsfragen ergeben sich immer wieder, wenn ein Hartz-IV-Empfänger ein Nebeneinkommen erzielt. Bei der Anrechnung dieses Einkommens sind diverse Freibeträge und Pauschbeträge zu berücksichtigen. Umstritten sind vor Gericht auch Sanktionen, die eintreten, wenn ein Arbeitsloser sich nicht genügend um eine neue Arbeit bemüht hat.
In etwa jedem zweiten Fall haben die Hartz-IV-Empfänger jedenfalls einen Teil-Erfolg erzielen können. Das bedeutete jedoch nicht unbedingt, dass die Betroffenen tatsächlich mehr Geld erhielten. Als prozessualer Erfolg zählt in der Gerichts-Statistik beispielsweise auch der Umstand, dass eine Behördenentscheidung wegen Formfehlern aufgehoben werden muss und die Behörde die Gelegenheit hat, eine fehlerfreie Entscheidung nachzuholen. Untätigkeitsklagen sind bereits dann “erfolgreich”, wenn die Behörde daraufhin überhaupt eine Entscheidung über den Leistungsantrag trifft, auch wenn damit der Antrag abgelehnt wird.

Quelle: Senatsverwaltung für Justiz

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Mittwoch, 26. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Anzeige



Aufregung über stagnierende Nettolöhne

Aufregung über stagnierende Nettolöhne - Schweigen zu sinkenden Nettoeinkommen von Familien

Gestern meldete BILD, daß die Nettorealleinkommen den Stand des Jahres 1986 erreicht haben (HPL). Prompt setzte landesweit die Debatte darüber ein, wie hier gegengesteuert werden könnte. Tatsächlich ist die fortschreitende Polarisierung zwischen Unternehmens- und Vermögenseinkommen einerseits und Einkommen aus Erwerbstätigkeit andererseits (HPL) ein Faktor, der die Stabilität der Gesamtgesellschaft schon heute sichtbar untergräbt.

Nicht weniger besorgniserregend ist jedoch die fortschreitende Polarisierung der Einkommenslage zwischen Haushalten mit und ohne Kinder. Anders als bei den durchschnittlichen Nettorealeinkommen ist hier keine Stagnation, sondern seit der Jahrtausendwende sogar ein relativer Rückgang des verfügbaren Einkommens der Familienhaushalte zu verzeichnen. So

Bezeichnenderweise ist angesichts dieser Entwicklung bei den Familien keinerlei öffentliche oder politische Erregung zu registrieren, die für Schlagzeilen gesorgt hätte.

Quelle: Heidelberger Büro für Familienfragen und Soziale Sicherheit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Mittwoch, 26. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sondennahrung

Für flüssige Nahrung, die über eine Ernährungssonde verabreicht wird, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 vH, nicht der Regelsteuersatz von 16 vH.

Das Landessozialgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Höhe des Steuersatzes für Lieferungen zwischen Juli und Dezember 2003 umstritten war. Geklagt hatte ein Unternehmen, das auf entsprechende ärztliche Verordnung Versicherte mit Sondennahrung versorgte und dies dem Versicherungsträger in Rechnung stellte. Grundlage der Rechtsbeziehungen war ein Vertrag, der die Preise für die Sondennahrung festlegte und den Passus enthielt, dass die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich berechnet werden könne. Noch vor dem Sozialgericht in Mainz hatte sich das Unternehmen mit seiner Meinung, der Regelsteuersatz könne abgerechnet werden, durchsetzen können.

Das Landessozialgericht hat entschieden, dass nur der ermäßigte Steuersatz abgerechnet werden kann, und die abweichende Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben. Nach dem Umsatzsteuerrecht gilt für Sondennahrung der ermäßigte Steuersatz, weil es sich nicht um Getränke, sondern um eine so genannte “verschiedene Lebensmittelzubereitung” im Sinne der Vorschriften handelt. Nach dem Europäischen Gerichtshof sind Getränke alle unmittelbar zum menschlichen Genuss geeignete und bestimmte Flüssigkeiten. Davon abzugrenzen sind z.B. Zubereitungen für besondere diätetische Ernährungszwecke. Sondennahrung ist ein Ersatz für feste Nahrung. Die Nahrung, die ein Gesunder trinkt, muss zusätzlich zugeführt werden. Auch der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass behinderte Menschen nicht benachteiligt werden dürfen, verlangt eine solche Auslegung. Der gegenteiligen Auffassung der Finanzverwaltung kann nicht gefolgt werden. (Urteil vom 02.08.2007- L 5 KNK 1/06). Wegen grundsätzlicher Bedeutung ist die Revision zugelassen.

Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz - Pressestelle

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Mittwoch, 26. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Liberale wollen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung deutlich senken

Berlin: (hib/MPI) Die FDP-Fraktion fordert, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Januar 2008 mindestens auf 3,5 Prozent zu senken. Dies sei aufgrund des zu erwartenden Überschusses der Bundesagentur für Arbeit (BA) von bis zu 5,5 Milliarden Euro dringend geboten, heißt es in einem Antrag (16/6434). Auch in den Folgejahren sollten Haushaltsüberschüsse der BA für Beitragssenkungen eingesetzt werden. Die Bundesregierung plant eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags von derzeit 4,2 auf 3,9 Prozent im Jahr 2008. Die Liberalen kritisieren in dem Antrag zugleich, dass die Arbeitslosenversicherung im Haushaltsentwurf für 2008 verstärkt zur Finanzierung von Bundesaufgaben in Anspruch genommen werde. Danach solle die BA einen Eingliederungsbeitrag von 5 Milliarden Euro für die Kosten der Arbeitsmarktpolitik und Verwaltung an den Bundeshaushalt zahlen. “Hierbei handelt es sich um eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln”, betont die Fraktion. Sie verlangt, “keine neuen versicherungsfremden Leistungen einzuführen, die aus Beitragsmitteln finanziert werden sollen”. Außerdem müssten effizientere Strukturen in der Arbeitsverwaltung geschaffen werden, durch die weitere Senkungen der Lohnnebenkosten erreicht werden könnten.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Dienstag, 25. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Neue Agrar- und Ernährungspolitik für den Klimaschutz

Anlässlich des UN-Klimagipfels in New York erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

In Deutschland ist etwa ein Fünftel der Treibhausgasemissionen auf den Ernährungssektor zurückzuführen. Etwa die Hälfte der ernährungsbedingten Emissionen stammt aus der Landwirtschaft und davon der Hauptanteil aus der Produktion tierischer Produkte. Mit einem deutlich geringeren Fleischkonsum ließe sich der Ausstoß an CO2-Äquivalenten um 100 Millionen Tonnen im Jahr vermindern. Eine Umstellung des konventionellen auf ökologischen Landbau hätte die Einsparung der Hälfte an landwirtschaftsbedingten Treibhausgasen zur Folge. Stattdessen kürzt die schwarz-rote Bundesregierung drastisch die Mittel für die Biobauern.

Eine zukunftsweisende Agrar- und Ernährungspolitik darf diese Zusammenhänge von Ernährung und Klima nicht länger ignorieren. Die Politik ist im Sinne des Klimaschutzes gefordert, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Ernährungswirtschaft zu schaffen.

Wir fordern:

  1. Die im November beginnenden Agrarreformen müssen die Fördermittel der ersten und zweiten Säule mit klimafördernden Maßnahmen verbinden,
  2. in den aktuellen Haushaltsberatungen des Bundes und in den Ländern dafür zu sorgen, dass die finanziellen Bedingungen für den Ökolandbau, insbesondere die Umstellungsförderung erheblich verbessert, statt weiter verschlechtert werden,
  3. regionale, saisonale und gering verarbeitete Lebensmittel zu unterstützen und auf umweltverträgliche Verpackungen hinzuwirken,
  4. die Verbraucheraufklärung zu stärken.

Mit Nachdruck sind dabei Initiativen, wie die des Bundesverbandes Naturkost Naturwaren (BNN) zu unterstützen. Der BNN wird morgen das neue Label “Stop-Climate-Change” vorstellen, das ökologischen Landbau und klimafreundliche Produktion verbindet. Ein Label für klimafreundliche Produkte am Markt zu etablieren ist der richtige Weg in die richtige Richtung.

Wir brauchen eine neue Ernährungspolitik, die das Klima schützt und die Verbraucherinnen und Verbraucher aufklärt.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Dienstag, 25. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Polizeibeamter der sich Behördenrabatte verschafft wird aus dem Dienst entfernt

Ein Polizeibeamter, der u. a. Privatfahrzeuge unter Inanspruchnahme von Behördenrabatten erwirbt sowie darüber hinaus vielfach gegen die Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstößt, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Polizeibeamte war bei einem rheinland-pfälzischen Polizeipräsidium u.a. für die Beschaffung von Dienstfahrzeugen zuständig. Unter Inanspruchnahme erheblicher Behördenrabatte erwarb er zur privaten Nutzung zwei Pkws, Motorradkleidung, Autoreifen, ein Laptop sowie ISDN-Anlagen. Die Bestellungen erfolgten jeweils auf Rechnungen des Polizeipräsidiums, die der Beamte - teilweise mit zeitlicher Verzögerung - beglich. Außerdem nutzte er unerlaubt eine dienstliche Digitalkamera und fälschte für seine Steuererklärungen die Unterschrift eines ihm unterstellten Beamten auf einer Aufstellung über Werbungskosten. Auf Antrag des Dienstherrn entfernte das Oberverwaltungsgericht den Polizeibeamten aus dem Dienst.

Der Beamte, dessen Aufgabe es gewesen sei, Unkorrektheiten bei Beschaffungsvorgängen zu verhindern, habe unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten in ganz erheblichem Maß gegen seine Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung verstoßen. Außerdem habe er durch die Urkundenfälschung seine Vorgesetztenstellung missbraucht. Sein Verhalten stelle ein Versagen im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten dar. Wegen der Vielzahl der Pflichtverletzungen und des planmäßigen Vorgehens könne der Dienstherr nicht mehr darauf vertrauen, der Beamten werde in Zukunft seinen Dienstpflichten beanstandungsfrei nachkommen. Deshalb sei er im Polizeidienst untragbar.

Urteil vom 10. September 2007, Aktenzeichen: 3 A 10390/07.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Dienstag, 25. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Anreizregulierung: Wettbewerb auf dem Energiemarkt konsequent umsetzen

Zur Entscheidung des Bundesrates zur Anreizregulierung erklärt Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin:

Die Entscheidung, die Ziele der Anreizregulierung nicht zu verwässern, ist richtig. Der jetzt beschlossene ausgewogene Kompromiss setzt die richtigen Anreize, um mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu ermöglichen. Der Druck, den die grüne Bundestagsfraktion ausgeübt hat, hat sich gelohnt.

Wir begrüßen, dass sich die Befürworter einer Drittelung der Effizienzziele im Bundesrat nicht durchsetzen konnten. Diese hätte die Anreizregulierung ad absurdum geführt.

Wirtschaftsminister Glos ist jetzt gefordert, die Verordnung konsequent umzusetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu sorgen.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Montag, 24. September 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Logos zum Download

Bedienung: Anmeldung

Valid PageRank Verifizierung www.sozialticker.com  Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.