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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDer für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.

Im Verfahren VII ZR 42/07 hatte der Kläger den Beklagten beauftragt, die Terrasse seines Hauses abzudichten und mit Holz auszulegen. Wegen eines kurze Zeit nach Beendigung der Arbeiten eingetretenen Wasserschadens in der unter der Terrasse gelegenen Einliegerwohnung machte der Kläger Gewährleistungsrechte geltend.

Im Verfahren VII ZR 140/07 war der Beklagte mit Vermessungsarbeiten für den Neubau des Einfamilienhauses der Kläger beauftragt. Nach deren Behauptung sind ihr Haus und ihr Carport infolge eines Vermessungsfehlers des Beklagten falsch platziert worden. Sie verlangten Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Schadens.

In beiden Fällen hatten die Parteien vereinbart, dass für die zu erbringenden Leistungen keine Rechnung gestellt werden sollte. Im Hinblick auf diese Ohne-Rechnung-Abrede haben die Gerichte in beiden Instanzen der jeweiligen Klagepartei die geltend gemachten Gewährleistungsrechte wegen Nichtigkeit des Werkvertrags abgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Ohne-Rechnung-Abrede diene der Steuerhinterziehung und sei damit wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nichtig. Dies habe die Gesamtnichtigkeit des Vertrags zur Folge, da nicht belegt sei, dass dieser bei ordnungsgemäßer Rechnungsstellung zu denselben Konditionen abgeschlossen worden wäre.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 27. April 2008 um 11:47 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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Koalition will Kinderzuschlag weiterentwickeln

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/HAU) Der Kinderzuschlag soll weiterentwickelt und in seiner Wirkung gesteigert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes von CDU/CSU und SPD (16/8867) vor, der am Donnerstagnachmittag in erster Lesung im Bundestag behandelt wird. Vorgesehen ist, die Mindesteinkommensgrenzen auf einheitliche Beträge, nämlich auf 900 Euro bei Paarhaushalten und auf 600 Euro bei Alleinerziehenden, festzusetzen und damit “erheblich abzusenken”. Zudem solle die so genannte Abschmelzrate für Einkommen von 70 auf 50 Prozent abgesenkt werden. Dadurch steige bei zusätzlichem Erwerbseinkommen auch das verfügbare Einkommen, was zu positiven Erwerbsanreizen führen solle, heißt es in der Begründung. Die bisherige Rate von 70 Prozent habe dazu geführt, dass trotz steigenden Bruttoeinkommens sich das verfügbare Einkommen kaum verändert habe.

Mit dem Gesetzentwurf, so die Koalitionsfraktionen, würden Familien “spürbar entlastet”. Der Kreis der Berechtigten werde zudem durch die deutliche Absenkung der Mindesteinkommensgrenzen “erheblich ausgeweitet”. Eltern im Niedrigeinkommensbereich würden einen spürbaren und kontinuierlichen Anstieg ihres verfügbaren Einkommens und damit einen durchgehenden Erwerbsanreiz erfahren. Erreicht werden sollen mit der Änderung zusätzlich rund 50.000 Berechtigte mit rund 120.000 Kindern.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 27. April 2008 um 10:26 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Trauerspiel der Föderalismuskommission II

Bund der Steuerzahler fordert zügig konkrete Ergebnisse

Der Bund der Steuerzahler zeigt sich enttäuscht über die Ergebnisse der gestrigen Klausurtagung der Föderalismuskommission II. Die Mitglieder der Kommission haben die Chance verpasst, zügig einen Vorschlag zu einem grundsätzlichen Schuldenverbot zu erarbeiten. Der Zeitplan wurde wieder einmal nach hinten verschoben. Erst 2009 mit dem Gesetzgebungsverfahren zu beginnen, ist völlig illusorisch. Das Zeitfenster für eine gesamtstaatliche Lösung beginnt sich angesichts der Bundestagswahl 2009 bereits jetzt wieder zu schließen. Der Bund der Steuerzahler fordert den Bund und alle Bundesländer auf, ihrer besonderen Verantwortung für den Gesamtstaat gerecht zu werden und die Implementierung einer wirksamen Schuldenbremse voranzutreiben.

Das Veto einzelner kleinerer Bundesländer wegen Streitigkeiten über die Altschuldenregelung darf die Reform der Finanzverfassung nicht zu Fall bringen. Sollte man eine Altschuldenhilfe für finanzschwache Länder vereinbaren, muss diese an strenge Auflagen geknüpft und gegebenenfalls auch die Haushaltsautonomie der betreffenden Länder zeitweise eingeschränkt werden.

Quelle: Pressemeldung Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 27. April 2008 um 9:14 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Das Märchen von der Schatzkammer öffentlicher Gelder der Städte Deutschlands

Bild: © M.Kinder für SozialtickerEs begann in einer Zeit unserer Tage, wo gnadenlose Ignoranz dem Land unendliches Elend bescherte. Viele machten sich auch heute an diesem schönen Tag auf den Weg, frohen Mutes eine lang ersehnte Arbeit zu finden. Traurig die Armut ereilt unverhofft immer mehr Menschen. So war auch ich unterwegs, glücklich einen Arbeitsvertrag gefunden zu haben. Meine Chance ein völlig neues Leben anzufangen, schuldenfrei in einem anderen Bundesland.

Ich habe sehr viel schönes erlebt auf dem Weg zu meinem Recht. Hilfreich stand mir meine Arge zur Seite, man erklärte mir ”Wohnraumbeschaffungskosten SGB II § 22(3) gibt es nicht”! Nun dachte ich nicht so schlimm, vielleicht gilt dieses Sozialgesetzbuch II in einem anderen Bundesland. Ich habe dort angerufen und musste feststellen, auch hier teilte mir der Abteilungsleiter der Arge lautstark mit:

Es gibt kein Gesetz nirgendwo und Wohnraumbeschaffungskosten was soll das sein?

Dieses komische Buch lügt stelle ich fest, warum lesen denn dann Amtsträger überhaupt darin? Seit 5 Wochen ist mein Vorgang / Arbeitsvertrag bei der hiesigen Arge. Ich frage auch wie ich mittellos eine Wohnung in Duisburg finden soll. Grübel- Mobiltitätshilfen- Umzugskosten- Trennungskostenbeihilfe- oder einen Kredit bis tausend Euro …. Irgendwie qualmt mir mächtig der Kopf, ich wundere mich noch, die hilfsbereite Dame hält mir ein Dokument vor die Nase. Dessen Inhalt: “Der Antragsteller….. wurde entsprechend und wer weis nicht wie beraten.” - So nun unterschreiben Sie mal. Gut mache ich sofort liebe Ansprechpartnerin! Eine Lösung wird gefunden, dass schaffen wir versichert mir die sehr nette Ansprechpartnerin, ist ja heute der 20.03.07 und Sie fangen am 07.04.08 in Duisburg zu arbeiten an. Lauter Anträge ”Antrag auf Gewährung von (was weis ich denn? ) - Beihilfe. Toll denke ich mir, hier bin ich richtig gut beraten. Komisch zumute ist mir allerdings ich bekomme die Formulare in die Hand gedrückt. Die nette Dame Frau Dr. Ansprechpartnerin behält nur meine Unterschrift, dass sie mich ordentlich beraten hat ein.

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Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 26. April 2008 um 14:20 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Reisekosten von Lehrkräften müssen erstattet werden

Bild: Sozialticker e.V. - PressemeldungGEW Hessen fordert rasche Umsetzung des Gerichtsurteils

Frankfurt (gew). Die Praxis der Verzichterklärungen auf Reisekosten bei Klassenfahrten ist zum ersten Mal in Hessen von einem Verwaltungsgericht (Gießen vom 18.3.2008, Aktenzeichen: 9 E 2055/07) für unzulässig erklärt worden. Das Gericht hat in einem mit GEW Unterstützung durchgeführten Verfahren festgestellt, dass Lehrkräfte grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der aus Anlass einer Klassenfahrt entstandenen und geltend gemachten Aufwendungen haben. Einen Verzicht auf Reisekosten hält das Gericht nur dann für möglich und zulässig wenn er freiwillig erfolgt. Verzichterklärungen dürfen nicht aufgezwungen werden. Die bisher in Hessen häufig praktizierte Vorgehensweise, vorgefertigte Verzichterklärungen vor Genehmigung einer Klassenfahrt vorzulegen, spricht nach Auffassung des Gerichtes “gegen eine Freiwilligkeit”. Der Dienstherr ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten, den Beamten nicht vor die Wahl zu stellen, ob er die geforderte Verzichterklärung abgibt und die Klassenfahrt stattfindet oder nicht.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 26. April 2008 um 14:18 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Kinderkommission hat das richtige Gespür für Wohl der Kinder

Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium würdigt 20 Jahre Politik im Interesse der Kinder

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, gratuliert der Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages zum 20. Geburtstag. “Die Kinderkommission ist für das Bundesjugendministerium einer der wichtigsten Partner in der gemeinsamen Politik für Kinder. Ich schätze die erfolgreiche Zusammenarbeit sehr. In all den Jahren ihres Bestehens war sie immer mehr als ein Unterausschuss des Familienausschusses: Die Kommission ist ein deutliches Zeichen des Parlamentes für eine kinderfreundliche Gesellschaft” so Kues anlässlich eines Empfangs im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. “Zukunft für alle - von Anfang an - so könnte man die Arbeit der Kinderkommission treffend beschreiben.”

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Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 26. April 2008 um 11:51 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Riester-Sparen für die eigene Immobilie soll attraktiver werden

Berlin: (hib/VOM) CDU/CSU und SPD wollen das Sparen für das mietfreie Wohnen im Alter attraktiver machen. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die steuerlich geförderte Altersvorsorge (”Riester-Rente”) vorgelegt (16/8869), den der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten wird. Die Koalition spricht von einem “Eigenheimrentenmodell”, das in die bisherige Systematik der Riester-Rente integriert werden soll. Die Regelungen der Riester-Altersvorsorge sollen künftig auch für den Erwerb oder den Bau selbstgenutzter Wohnimmobilien gelten. Dies bedeutet, dass mit den staatlichen Zulagen künftig auch der Kauf, der Bau oder die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften belohnt werden soll. Voraussetzung für die Förderung soll allerdings sein, dass die Wohnung selbst genutzt wird.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 26. April 2008 um 10:49 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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