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Hilfe ich werde arbeitslos - was nun ?

Es kommt jeden Tag vor, dass jemand aus seinem Job entlassen wird, oder dem eine Kündigung ins Haus steht. Doch wie handelt man nun, wenn einem solches widerfährt? Wut, Hass oder stille Trauer sind zwar menschlich normal in solchen Situationen, allerdings sollte man auch einen klaren Kopf bei der Beantragung von Arbeitslosengeld I (ALG I) behalten und daran auch denken, diese Beantragung rechtzeitig zum Amt zu tragen.

Entsprechende gesetzliche Regelungen weisen auf den Zeitpunkt und die Art der Meldung hin, welche bei einer Nichtbefolgung - immer eine Sperrfrist bzw. finanzielle Einbußen zur Folge haben könnten.

Achtung bei unbefristeten Verträgen:

Daher genau darauf achten, wann eine Arbeitslosigkeit droht oder eine schon besteht, denn alte Regelunge, wo noch die konkludente Beendigungen von Arbeitsverhältnissen angewendet werden, enden meist nur im finanziellen Aus von Betroffenen, sowie vor den Arbeitsgerichten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie beim Sozialticker, sowie auch zum Arbeitslosengeld II - dem ALG II oder umgangssprachlich benannten Hartz IV.

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Samstag, 31. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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CDU/CSU Null Toleranz für Kübelsaufen

Anlässlich der tragischen Vorfälle im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen, erklärt der jugend- und familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:

Die Ankündigung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, auf sogenannten “Flatrate-Partys” künftig verzichten zu wollen, ist sehr zu begrüßen. Auch die Wirtschaft muss ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung gerecht werden und dem Jugendschutz mehr Durchsetzungskraft verleihen.

Alkoholexzesse gerade bei Jugendfesten und in Diskotheken sind keine Seltenheit. Das Jugendschutzgesetz verbietet eindeutig die Abgabe branntweinhaltiger Getränke an Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus ist es laut Gaststättengesetz verboten, an 16 und 17-Jährige Bier und Wein zu verabreichen, wenn diese erkennbar betrunken sind. Wichtig ist, dass diese Regelungen vor Ort konsequent umgesetzt und Verstöße geahndet werden.

Angesichts der tragischen Vorfälle der letzten Wochen muss geprüft werden, ob die Regelung (§ 5 Abs. 1 JuSchG), nach der Jugendlichen ab 16 Jahren in Begleitung eines Volljährigen öffentliche Tanzveranstaltungen besuchen dürfen, verschärft werden muss. Nicht in jedem Falle kann davon ausgegangen werden, dass die Begleitperson ihrer Aufsichtspflicht tatsächlich nachkommt.

Quelle: Pressestelle CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Samstag, 31. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand

Die Rente mit 67 ist für alle, die gar keine Chance haben bis 67 zu arbeiten, eine verkappte Rentenkürzung. Daher lehnt der SoVD die Rente mit 67 ab.

Die Rente mit 67 muss spätestens 2010 auf den Prüfstand. Wenn sich bis dahin die Beschäftigungssituation der über 55-Jährigen nicht ganz erheblich verbessert hat, muss die Rente mit 67 ausgesetzt werden. Im Jahr 2010 wird die Bundesregierung einen Bericht über die Erwerbstätigenquote der über 55-Jährigen vorlegen. Dieser Bericht darf nicht folgenlos bleiben. Solange viele ältere Beschäftigte gar nicht die Chance haben, bis zum Alter von 67 Jahren zu arbeiten, darf die Rente mit 67 nicht eingeführt werden.

Mit dem Gesetz zur Rente mit 67 hat der Bundesrat auch eine Regelung verabschiedet, die den Rechtsschutz für Rentner massiv beschneidet. Bislang galt bei systematisch falsch berechneten Rentenbescheiden eine gesetzliche Nachzahlungsfrist von bis zu vier Jahren. Künftig gibt es bei falschen Rentenbescheiden, die bestandskräftig geworden sind, keine Nachzahlungen mehr, wenn sich eine Regelung als verfassungswidrig erweist oder in ständiger Rechtsprechung festgestellt wird, dass die Rentenversicherung eine Regelung falsch anwendet. Das sieht § 100 Abs. 4 SGB VI im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente mit 67) vor.

Damit wird der Rechtsschutz für Rentner massiv ausgehöhlt. Sie werden damit trotz höchstrichterlicher Urteile um Nachzahlungen betrogen. Künftig werden rechtswidrig vorenthaltene Leistungen nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, es sei denn es wurde fristgemäß Widerspruch gegen den Rentenbescheid eingelegt.

Der SoVD rät Rentnern und insbesondere Erwerbsminderungsrentnern, im Zweifelsfall Widerspruch gegen neu ergangene Rentenbescheide einzulegen. Erwerbsminderungsrentner, die vom BSG-Urteil vom 16. Mai 2006 betroffen sind und deren Bescheid bereits vor mehr als einem Monat ergangen ist, sollten bei der Rentenversicherung einen Überprüfungsantrag stellen. Damit sichern sie sich etwaige Leistungsverbesserungen zumindest in der Zukunft.

Weitere Informationen unter sovd.de

Quelle: Pressestelle SoVD-Bundesverband

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 30. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Entscheidungen des BSG vom 29.03.2007

Das Pflegegeld nach § 39 Abs 1 Satz 2 SGB VIII stellt, zumindest soweit es um die Betreuung von nicht mehr als zwei Pflegekindern geht, zweckgebundenes Einkommen iS von § 11 Abs. 3 Nr 1a SGB II dar und war schon vor der Geltung der mit dem SGB II - Fortentwicklungsgesetz eingeführten Sonderregelung in § 11 Abs 4 SGB II (ab 1.1.2007) im Rahmen der Einkommensprüfung nicht als Einkommen der Pflegeeltern zu berücksichtigen.

SG Neubrandenburg - S 8 AS 44/05 NB -
LSG Mecklenburg-Vorpommern - L 8 AS 2/05 - - B 7b AS 12/06 R -

Weitere Entscheidungen des BSG

Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Freitag, 30. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Trotz sinkender Arbeitslosigkeit große Probleme beim Arbeitslosengeld II

Trotz sinkender Arbeitslosigkeit große Probleme beim Arbeitslosengeld II - Regelsatzsteigerung zum 1. Juli

Anlässlich der neuesten Arbeitsmarktzahlen erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:

Die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hat sich auch im I. Quartal 2007 fortgesetzt.

Es zeigt sich aber immer deutlicher, dass die Langzeitarbeitslosigkeit zum Hauptproblem des Arbeitsmarktes wird. Die ersten Erfolge, die sich auch bei der Ausgabenentwicklung des ALG II gegenüber dem Vorjahr abzeichnen, werden durch gegenläufige Effekte gefährdet. Zum 1. Juli wird der Regelsatz des ALG II als Folge der Rentenanpassung leicht erhöht. Auch sozialpolitisch motivierte Vorhaben wie der Dritte Arbeitsmarkt für schwervermittelbare Arbeitslose werden viel Geld kosten. Es zeichnet sich bereits ab, dass die Haushaltsansätze des Bundes im Bereich der Grundsicherung auch dieses Jahr deutlich überschritten werden.

Wir müssen daher über weitere gesetzliche Anpassungen reden. Die Anreize zur Arbeitsaufnahme müssen z. B. durch Änderungen der Hinzuverdienstregelungen verstärkt werden.

Quelle: Pressestelle CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 30. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Rechtsprechungen zum Wochenende

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenende:

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 30. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Änderung der Statistik über gemeldete Bewerber für Berufsausbildungsstellen

Mit der Einführung des internen IT-Vermittlungssystems VerBIS haben sich die Datengrundlagen für die Ausbildungsmarkt-Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) geändert. Deshalb ist es möglich, die gemeldeten Bewerber für Berufsausbildungsstellen ab dem Berufsberatungsjahr 2006/2007 differenzierter darzustellen. Unverändert bleibt, dass in der Statistik zum Ausbildungsmarkt nur diejenigen Jugendlichen als Bewerber für Ausbildungsstellen erfasst werden, die im laufenden Beratungsjahr eine duale Berufsausbildung suchen, für die Berufsausbildung geeignet sind und der Agentur für Arbeit einen Vermittlungsauftrag erteilt haben. Veränderungen gibt es vor allem beim statistischen Ausweis derjenigen Bewerber, die bereits eine Alternative zur dualen Ausbildung ins Auge gefasst haben, trotzdem aber noch auf der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz sind. Diese Bewerber werden nunmehr in einer gesonderten Position ausgewiesen:

Bisherige Darstellung gemeldete Bewerber seit Beginn des Berufsberatungsjahres:

davon:

Darstellung ab Berichtsmonat März 2007 gemeldete Bewerber seit Beginn des Berufsberatungsjahres:

davon:

Die Zahl der “unversorgten Bewerber” ist zum Ende des Berufsberatungsjahres (30. September) voll vergleichbar mit der bisherigen Zahl der “nicht vermittelten Bewerber”. Es wird erwartet, dass sie im Jahresverlauf etwas geringer ausfällt, da die Ausbildungs-Alternativen der Bewerber wahrscheinlich frühzeitiger erfasst werden als bisher.

Mit der Anpassung der Statistik an die neuen Datengrundlagen sollen die Kontinuität gewahrt und die Transparenz erhöht werden. Zugleich werden unterjährige Verläufe in der statistischen Berichterstattung deutlicher herausgestellt, um einer falschen Interpretation von einzelnen Monatsergebnissen vorzubeugen.

Quelle: Pressestelle Bundesagentur für Arbeit

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 30. März 2007 - Sozialticker 2007 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

 

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