WIESBADEN – Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im ersten Quartal 2008 deutsche Brauereien und Bierlager 22,2 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt. Das waren 0,1 Millionen Hektoliter oder 0,6% weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführte Bier nicht enthalten.
Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – machten im ersten Quartal 2008 0,7 Millionen Hektoliter des gesamten Bierabsatzes aus; das ist ein Minus von 2,8% gegenüber dem ersten Quartal 2007.
85,9% des gesamten Bierabsatzes waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Die Menge sank um 0,7% auf 19,0 Millionen Hektoliter. Steuerfrei (Exporte und Haustrunk) wurden 3,1 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt (– 0,3%). Davon gingen 2,5 Millionen Hektoliter (+ 2,0%) in EU-Länder, 0,6 Millionen Hektoliter (– 8,2%) in Drittländer und 42 364 Hektoliter (– 2,2%) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.
Quelle und weitere Details: Statistisches Bundesamt
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Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, will eine Kindergelderhöhung nur für bedürftige Familien durchsetzen.
Anmerkung: Dies ist ein netter Gedanke, nur leider bringt dieser Gedanke außer einem medialen Feedback keinen Mehrgewinn für die bedürftigen 2 Millionen Kinder die in Armut leben. Diese Kinder sind vielfach Leistungsempfänger nach dem SGB II oder SGB XII. Die bedeutet aber , das jegliche Erhöhung 1 zu 1 mit dem Leistungsbezug verrechnet wird.
Will man den Kindern und damit auch den Familien wirklich helfen , müssen die Leistungen im Gesamten erhöht werden.
Kindergeld- und Regelsatzanpassung an Preiserhöhungen und Kaufkraftverlust sind der einzige Weg, wie aus einer netten Idee auch ein Mehrgewinn erzielt werden kann.
“Die sinkenden Einzelhandelsumsätze strafen die Vollbeschäftigungsphantasien von Kurt Beck Lügen”, meint Herbert Schui, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Schui weiter:
“Kein Wunder, dass Kurt Beck auf Gewerkschaftskundgebungen auch in Mainz ausgepfiffen wird, wenn er sich selbstgefällig über die Beschäftigungsentwicklung äußert. Die Einzelhandelszahlen sind ernüchternd. Gegenüber dem Vorjahr gingen die Umsätze nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes im März um 6,3 Prozent zurück. Dabei hofft die Bundesregierung auf den Konsum als Konjunkturstütze.

WIESBADEN – Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) setzte der Einzelhandel in Deutschland im März 2008 nominal 3,7% und real 6,3% weniger um als im März 2007. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der März 2008 mit 24 Verkaufstagen drei Verkaufstage weniger hatte als der März 2007. Damals hatte der Einzelhandel zudem das beste Ergebnis für diesen Monat seit 2003 erzielt. Das Ergebnis für den März 2008 wurde aus Daten von sieben Bundesländern berechnet, in denen circa 76% des Gesamtumsatzes im deutschen Einzelhandel getätigt werden.
Im Vergleich zum Februar 2008 war der Umsatz des Einzelhandels im März 2008 unter Berücksichtigung von Saison- und Kalendereffekten nominal unverändert und real um 0,1% niedriger.
Der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren setzte im März 2008 nominal 4,4% und real 9,2% weniger um als im März 2007. Bei den Supermärkten, Selbstbedienungs-Warenhäusern und Verbrauchermärkten wurde nominal 4,3% und real 9,2% weniger als im Vorjahresmonat umgesetzt. Beim Facheinzelhandel mit Lebensmitteln lagen die Umsätze nominal um 5,8% und real um 9,1% niedriger.

Mit dem Start einer umfassenden Befragungsaktion zur Lage der Versorgung ländlich geprägter Bereiche mit Breitbandinternetzugängen wurde heute der erste Schritt zur Umsetzung des Maßnahmenplans „Breitbandkluft in Deutschland überwinden“ getan. „Auf Grundlage der Erhebung breitbandinfrastrukturrelevanter Daten bei den Städten und Gemeinden sollen den Anbietern von Breitbandzugängen und politischen Entscheidungsträgern erstmals bundesweit gebündelte Informationen öffentliche zugänglich gemacht werden“, gab das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin bekannt.
Im Rahmen der zunächst in Rheinland- Pfalz begonnenen Abfrage bei Städten und Gemeinden, die in Kürze bundesweit erfolgen soll, ist beabsichtigt, alle für die flächendeckende Breitbandversorgung relevanten Informationen zu erheben (ortsbezogene Basisdaten, infrastrukturrelevante Informationen etc.) und in einer über das Breitbandportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zugänglichen Datenbank niederzulegen.

Altersarmut - nur ein Phantom? Zumindest CDU-Fraktionschef Kauder meint, dass es in Deutschland keine armen Rentner gibt. Dies verhindere die Grundsicherung. Davon leben zurzeit knapp 400.000 Rentner - bald aber wohl deutlich mehr.
Einer neuen Studie zufolge leben 1,2 Millionen Menschen im Alter zwischen 50 und 64 Jahren von der Grundsicherung. Kauder sagte der “Bild”-Zeitung:
“Kein Rentner fällt bei uns in wirkliche Armut, denn dort, wo die Rente nicht ausreicht, gibt es die Grundsicherung.”
Viele Menschen mit kleinen Renten hätten auch “noch andere Einkünfte”. Der CDU-Politiker schloss für die Zukunft nicht aus, dass Frauen, die lange teilzeitbeschäftigt waren, oder Menschen mit sehr geringen Einkommen im Rentenalter arm sein könnten. ( Quelle: ZDF )
Kommentar: … und wir dachten schon, dass die vielen Rentner, welche sich vor den Tafeln ums Überleben prügeln - nur zu geizig sind, ihre Rente in die Discounter zu schleppen. Dank Herrn Kauder, scheint dies wohl nur ein optisches Phänomen zu sein.
Ein nur durch einen Vorhang abgetrennter Raum einer Gaststätte erfüllt nicht die Anforderungen an einen “Raucherraum” im Sinne des rheinland-pfälzischen Nichtraucherschutzgesetzes. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Die betroffene Gesellschaft betreibt in Koblenz eine Gaststätte, die über zwei Räume verfügt, die durch einen offenen Durchgang miteinander verbunden sind. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes wurden beide Räume durch einen Vorhang abgetrennt, einer zum “Raucherraum” erklärt. Daraufhin gab die Stadt Koblenz der Gesellschaft unter Anordnung der sofortigen Vollziehung auf, ihren Betrieb als rauchfreie Gaststätte zu führen, da nur eine Abtrennung durch eine geschlossen zu haltende Tür ausreichend sei.
Hiergegen legte die Gesellschaft Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Koblenz. Sie machte u.a. geltend, dass sie den Raucherraum mit einer Zu- und Abluftanlage sowie speziellen Luftreinigern versehen habe.
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotene Interessensabwägung, so das Gericht, falle zu Lasten der Gesellschaft aus, da die Anordnung rechtmäßig sei. Bei dem Vorhang handele es sich nicht um eine angemessene Abtrennung des Nebenraums vom Hauptraum. Die Anbringung eines Vorhangs entspreche nicht dem Zweck des Nichtraucherschutzgesetzes, dem Schutz der Bevölkerung und der in der Gastronomie Beschäftigten.
