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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Regierung betreibt Kosmetik am unzureichenden Existenzminimum für Kinder

Mit dem heutigen Beschluss trägt diese Bundesregierung die Verantwortung dafür, dass Millionen von Kinder in Deutschland auch weiterhin zu wenig für Ernährung, Kleidung, Bildung und Gesundheit zur Verfügung haben“, erklärt Diana Golze zum Existenzminimumbericht, den die Bundesregierung heute gebilligt hat. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

“Damit wird die Kinderarmut per Gesetz fortgesetzt. In einem der reichsten Staaten dieser Erde ist das verantwortungslos und ein verfassungswidriger Zustand, der sofort behoben werden muss. Verbände, Gerichte und selbst der Bundesrat werden nicht müde zu erklären, dass die Hartz IV-Regelsätze und damit auch das Kinder-Existenzminimum viel zu niedrig sind. Hartz IV-Regelleistungen decken nicht das soziokulturelle Existenzminimum ab und verstoßen damit gegen das Grundgesetz. Die darauf basierende viel zu geringe Erhöhung des Kindergeldes gleicht nicht einmal dessen Wertverlust seit seiner letzten Anhebung 2002 aus.

Das Hessische Landessozialgericht wie auch der Bundesrat kritisieren zu Recht die mangelnde Begründung zur Festlegung der Kinderregelsätze. Diese werden ohne Ermittlung des spezifischen Bedarfs von Kindern und Jugendlichen schlicht vom Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. November 2008 um 15:02 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

2 Kommentare / Fragen veroeffentlicht
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Arbeitszeitschutz - Straßenbahnfahrer

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDas sog. Fahrpersonalrecht legt ua. fest, wie lange Fahrer im Straßenverkehr ununterbrochen ein Fahrzeug lenken dürfen und welche Lenkzeitunterbrechungen zwingend einzulegen sind. Kennzeichnend ist das Ineinandergreifen von EG-Recht und nationalem Recht. Die Vorschriften bezwecken die Sicherheit im Straßenverkehr, den Gesundheitsschutz der abhängig beschäftigten Fahrer, das EG-Recht zusätzlich die Gewährleistung des Wettbewerbs im grenzüberschreitenden Straßenverkehrsgewerbe.

Derzeit gelten ua. die Verordnung Nr. 561/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (VO), gültig seit 11. April 2007, das Fahrpersonalgesetz (FPersG) vom 6. Juli 2007 und die Fahrpersonalverordnung (FPersV) vom 22. Januar 2008.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wenden auf die bei ihnen beschäftigten Straßenbahnfahrer den einschlägigen Tarifvertrag an. Der Tarifvertrag gestattet, die nach dem Arbeitszeitgesetz oder nach der FPersV zu gewährende Pause durch Lenkzeitunterbrechungen abzugelten, wenn deren Gesamtdauer mindestens ein Sechstel der im Dienst- und Fahrplan vorgesehenen Lenkzeit beträgt.

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat diese Handhabung der BVG nicht beanstandet. Straßenbahnverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 Kilometern unterliegt nicht der VO Nr. 561/2006/EG. Den Fahrern von Straßenbahnen ist deshalb nicht, wie in Art. 7 VO vorgeschrieben, nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4 ½ Stunden eine Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten zu gewähren. Eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers ergibt sich auch nicht aus der FPersV. Ebenso wie die Vorinstanzen hat der Neunte Senat deshalb die auf die Gewährung der Lenkzeitunterbrechung gerichtete Klage abgewiesen.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. November 2008 um 12:34 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Keine Kompromisse bei den Bürgerrechten

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Der Widerstand aus den Bundesländern gegen das von der Großen Koalition beschlossene BKA-Gesetz ist ermutigend. Noch kann dieses Monstrum auf demokratischem Weg gestoppt werden”, so Ulla Jelpke zur Warnung des BKA-Chefs Jörg Ziercke vor einer Verwässerung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Ulla Jelpke weiter:

“Das BKA-Gesetz hätte BKA-Präsident Jörg Ziercke zum Chef einer nahezu unkontrollierbaren, geheim operierenden Bundesbehörde gemacht. Jetzt fürchtet der BKA-Chef offenbar um seine Sondervollmachten als künftiger Boss eines deutschen FBI.

Kompromisse bei der Online-Durchsuchung würden dieses Instrument unbrauchbar machen, beklagt Ziercke. Ich sage dagegen: bei den Bürgerrechten darf es keine Kompromisse geben.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 19. November 2008 um 12:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Die Bundesagentur für Arbeit distanziert sich von Spendenaufrufen

In den letzten Tagen kursieren bundesweit E-Mails mit verschiedenen Betreffzeilen, in denen im Namen der Bundesagentur ein Sponsor für den Aufbau eines Internetprojekts gesucht wird. Diese Spam-E-Mails sind unterzeichnet mit den Namen der Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit.

Dazu stellen wir fest:

Die Bundesagentur ist nicht Absender dieser E-Mails und distanziert sich von dem Inhalt der Schreiben.

Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit

Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. November 2008 um 12:04 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Wohngeldnovelle wird vorgezogen

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will das Inkrafttreten der Wohngeldnovelle um drei Monate vorziehen. Dies geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes (16/10812) hervor.

Danach sollen einkommensschwächere Haushalte bereits ab 1. Oktober dieses Jahres von den steigenden Wohnkosten entlastet werden. Betroffen seien rund 800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte. Die Heizkostenkomponente werde maßgeblich dazu beitragen, die einkommensschwächeren Haushalte angesichts der stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, schreibt die Regierung. Ursprünglich war die Einführung der Wohngeldnovelle erst zum 1. Januar 2009 vorgesehen.

Jetzt würden die Verbesserungen für die gesamte Länge der Heizperiode wirksam, erläutert die Regierung. Die praktische Umsetzung soll durch eine pauschalierte Einmalzahlung, deren Höhe nach der Zahl der Haushaltsmitglieder gestaffelt ist, erfolgen. Die Gesamtkosten für das Vorziehen der Heizkostenkomponente belaufen sich auf 120 Millionen Euro, die je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden müssen.

Quelle: Deutscher Bundestag

Veroeffentlicht von: Einstein   am: 19. November 2008 um 12:01 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Spielsucht: Grüne Vorschläge für wirksame Prävention

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZu unserem Antrag zur Prävention gegen Glücksspielsucht erklärt Dr. Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:

Etwa 250.000 Menschen in Deutschland sind spielsüchtig. Sie sind durch ihre Sucht in der Regel hoch verschuldet. Häufig verlieren sie ihre Wohnung oder ihren Arbeitsplatz. Ein großer Teil der Abhängigen ist suizidgefährdet. Die Familien vieler Süchtiger zerbrechen an diesen Belastungen. 80 Prozent der Spielsüchtigen sind durch Spielautomaten erkrankt, die in ganz Deutschland in großer Zahl in Kneipen und Spielhallen stehen. Für diese Geräte ist – im Gegensatz zu anderen Glücksspielen – der Bund zuständig.

In unserem Antrag (BT-Drs. 16/10878) fordern wir die Bundesregierung auf, jetzt endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Sie muss die Geschwindigkeit der Spiele verringern und hohe finanzielle Verluste ebenso wie Spielanreize und Manipulationsmöglichkeiten unmöglich machen. Zudem sollten die Geräte zukünftig nicht mehr in Gaststätten aufgestellt werden dürfen, weil hier Zugangskontrollen für Jugendliche und gesperrte Spieler nicht möglich sind.

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Veroeffentlicht von: Einstein   am: 19. November 2008 um 11:24 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Brand durch Fondue-Topf – Mieter haftet nicht immer

Frage2 © M.Kinder für Sozialticker e.V.Karlsruhe/Berlin (DAV). Kommt es durch Erhitzen von Fondue-Fett zu einem Brand, muss der Mieter nicht haften, wenn er nur leicht fahrlässig gehandelt hat. Der Vermieter kann vom Mieter keinen Ersatz verlangen. Die Gebäudeversicherung des Vermieters hat dann jedoch gegen die Haftpflichtversicherung des Mieters einen Ausgleichsanspruch, der üblicherweise geringer als der Schaden ist.

Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 07. Februar 2008 (AZ: 12 U 126/07), auf das die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.

Ein Mieter erhitzte zu Weihnachten Fett in einem Fondue-Topf auf dem Herd. Zunächst beobachtete er das Fett ständig. Als das Telefon klingelte, verließ er die Küche für etwa zwei Minuten. Plötzlich gab es einen Knall und Rauch drang in das Wohnzimmer. Während die Freundin des Mieters die Feuerwehr alarmierte, versuchte er, das Feuer zu löschen. Bei der Beklagten war er haftpflichtversichert. Im Versicherungsvertrag war Deckungsschutz auch für Mietsachschäden vereinbart. Der Gebäudeversicherer hat dem Vermieter 18.000 Euro bezahlt und verlangt von der Haftpflichtversicherung des Mieters eine Ausgleichszahlung in Höhe von 8.000 Euro.

Die Versicherungen stritten über die Höhe der Ausgleichszahlung. Das OLG hat der Gebäudeversicherung eine Ausgleichszahlung in Höhe von 6.000 Euro zugesprochen. Der Mieter habe leicht fahrlässig gehandelt. Das Erhitzen von Fett auf dem Herd ist wegen der damit verbundenen Brandgefahr ein Vorgang, der besonders beobachtet werde müsse. Diese Gefahr sei dem Mieter auch bewusst gewesen. Durch das Verlassen der Küche habe er die allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt. Da dies nur kurzfristig geschah, sei ihm aber nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

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Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. November 2008 um 11:05 Uhr - Haftungsausschluss   Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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