Berlin: (hib/BOB) Die Grünen fordern ein zentrales Register über kriminelle Unternehmen. In einem Gesetzentwurf (16/9780) erläutern sie, öffentliche Auftraggeber vergäben derzeit bisweilen Aufträge auch an Unternehmen, obwohl diese zuvor durch Korruption oder anders wirtschaftskriminell auffällig geworden seien, weil die Auftraggeber davon keine Kenntnis erhielten. Derlei Erkenntnisse seien bisher nur dezentral gespeichert.
Durch den Vorschlag der Fraktion könnten öffentliche Auftraggeber von Bund, Ländern und Kommunen solche Auffälligkeiten melden sowie dort eine etwaige Notierung von Bietern bei ihren öffentlichen Auftragsvergaben erfragen.
Vor Vergabe eines Auftrages oder mehrerer zusammenhängender Aufträge mit einem Gesamtvolumen von insgesamt mehr als 25.000 Euro seien öffentliche Auftraggeber sogar verpflichtet, beim Korruptionsregister anzufragen, ob die Bieter bzw. Bewerber dort gespeichert sind.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Am Wochenende gab es Pressemeldungen über Verzögerungen bei der Auszahlung des ALG II.
- Die vom “Erwerbslosenforum Deutschland” aufgestellten Behauptungen zur Zahl und Ursache der Verzögerungen sind falsch.
- Richtig ist, dass in bundesweit rund 10.000 Fällen Teile des Arbeitslosengeldes II nicht pünktlich überwiesen wurden.
Insgesamt wurden ca. 2,1 Millionen Fälle zum 1. Juli automatisch auf die höhere Leistung umgestellt. In den betroffenen Fällen war jedoch eine manuelle Nachbearbeitung nötig. Die Zahlungen wurden bereits angewiesen. Arbeitslosengeld II-Bezieher, die trotzdem noch kein Geld auf ihrem Konto haben, wenden sich bitte in Notfällen umgehend an ihre Arbeitsgemeinschaft. Die Bundesagentur für Arbeit überweist jeden Monat Leistungen aus der Grundsicherung an über 3,5 Millionen Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 7 Millionen Menschen.
Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit
Streiks der Pilotengewerkschaft Cockpit haben den Flugverkehr bei den Lufthansa-Regionalflugtöchtern CityLine und Eurowings massiv beeinträchtigt. Bis zum frühen Nachmittag dürften 202 Einzelflüge ausfallen, sagte eine Lufthansa-Sprecherin. Die Gewerkschaft hat ihre Mitglieder zu einem 24-stündigen Arbeitskampf aufgerufen.
Markus Germann, Verhandlungsführer der Pilotenvereinigung Cockpit, zu konkreten prozentualen Streik-Forderungen:
“Wir möchten mit konkreten prozentualen Forderungen nicht an die Öffentlichkeit gehen. Wir haben in der Vergangenheit auch mitbekommen, dass das zum Teil Schwierigkeiten bringt und, dass es die Verhandlung vielleicht in eine falsche Richtung lenken könnte.”

Kein Tag, an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenbeginn:
- Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 5 B 2240/07 AS ER 16.06.2008 rechtskräftig , Nach § 22 Abs. 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, dies auf Dauer jedoch nur, soweit die Kosten angemessen sind. Bei selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gehören zu den tatsächlichen Aufwendungen jedenfalls die in § 7 Abs. 2 Nrn 1 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (VO zu § 82 SGB XII) genannten Ausgaben und damit auch die Schuldzinsen , nicht aber Tilgungsraten bzw. die Beträge, die auf den Bausparvertrag monatlich zu zahlen sind .
- BSG, U. v. 19.03.2008, B 11b AS 23/06 R, u. a. zur Anwendung des § 44 SGB X im SGB II, zur Berechnung des Zuschlags nach § 24 SGB II bei BG mit früherem Wohngeldbezug, zur Absetzung von UH-Verpflichtungen und zur Höhe des Abschlags für Warmwasseraufbereitung .

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Die Energieanbieter in Deutschland haben sich mit ihren Forderungen nach höheren Renditen für Neuinvestitionen in ihre Strom- und Gasnetze offenbar durchgesetzt. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf interne Berechnungen der Bundesnetzagentur berichtet, soll die Verzinsung bei Neuanlagen von derzeit 7,91 auf 9,29 Prozent steigen. Für den wirtschaftspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Herbert Schui, stellt sich damit die Frage, “wer in Deutschland eigentlich regiert”. Schui:
“Die Bundesregierung vollzieht den Kotau vor den Energiekonzernen und gibt damit deren unverhohlenen Erpressungsversuchen nach. Um die gewünschten höheren Renditen zu erzwingen, hatten die Unternehmen mit einem Investitionsstopp gedroht. Mit Demokratie haben solche Mafia-Methoden nichts mehr zu tun. Auf derartige Erpressungsversuche der Energiekonzerne kann es nur eine Antwort geben: Die Netze gehören in die öffentliche Hand.
Der Vorgang zeigt zudem, dass die Umverteilung von unten nach oben in Deutschland immer krassere Züge annimmt. Während den Energiekonzernen die Mindestrendite noch einmal kräftig erhöht wird, wird den Beschäftigten nach wie vor ein Mindestlohn vorenthalten. Nur zur Erinnerung: Die Unternehmen nagen nicht gerade am Hungertuch. Ihre Gewinne sind in den letzten Jahren unaufhörlich gestiegen. Die Reallöhne der Beschäftigten hingegen sind gesunken.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle
In einer beschlossenen Stellungnahme setzt sich der Bundesrat mit der geplanten Strukturreform des Versorgungsausgleichs auseinander. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will den Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung vereinfachen und beschleunigen. Nach dem Grundsatz der internen Teilung soll künftig jeder Versorgungsanspruch, den ein Ehepartner während der Ehe erworben hat, im jeweiligen Versorgungssystem zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt werden. Eheleute sollen sich nicht Jahre nach der Scheidung noch einmal über Fragen der Versorgung auseinander setzen müssen.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich das Vorsorgevermögen der Betroffenen durch das Prinzip der internen Teilung verringern könne. Er warnt davor, dass insbesondere ältere Ehegatten, die bereits einen erheblichen Teil ihrer Altersvorsorge angespart haben, über Gebühr belastet werden.
In zahlreichen Änderungsvorschlägen und Prüfbitten weisen die Länder auf Verbesserungsbedarf am Regierungsentwurf hin, insbesondere bei den geplanten Einzelheiten des Ausgleichs, bei Verfahrensvorschriften und Übergangsregelungen. Bedenken äußern sie auch gegen die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung der Landesbeamtenversorgung.

Zu den G8-Beratungen mit sieben afrikanischen Staaten am Montag im japanischen Tokoya und zur Nahrungsmittelkrise erklären Jürgen Trittin, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Thilo Hoppe, Leiter der AG Globalisierung, Global Governance und Welthandel:
Drei Dinge verändern die globale Landwirtschaft grundlegend: der Klimawandel, die hohen Energiepreise und die steigende Weltbevölkerung. Bei den Beratungen mit den afrikanischen Staaten, die besonders betroffen sind, stehen die strukturelle Agrarkrise und die steigenden Nahrungsmittelpreise im Mittelpunkt. Bundeskanzlerin Merkel hat gegenüber ihren G8- Kollegen im Vorfeld des Gipfels die Krise als dramatisches Problem für Stabilität und Sicherheit angesprochen. Die Diagnose ist richtig, doch wie so oft zieht die Kanzlerin bei ihrem Regierungshandeln keine Konsequenzen daraus.
Frau Merkel hätte schon lange gegen die handelsverzerrenden Agrarsubventionen der EU aktiv werden können, statt sich nun wieder einmal als gipfelstürmende Wohltäterin zu inszenieren. Europa und die USA haben die Entwicklungsländer jahrelang gedrängt, Futtermittel für den Export statt Lebensmittel für den eigenen Bedarf zu produzieren. Gleichzeitig haben sie ihre eigenen Märkte vor allem für weiterverarbeitete Agrarprodukte aus Entwicklungsländern abgeschottet. Weiterhin werden Überschüsse der europäischen Agrarpolitik mit Exportsubventionen zu Dumpingpreisen auf dem Weltmarkt verschleudert, zurzeit besonders Schweinefleisch. Landwirtschaftliche Produkte aus vielen afrikanischen Entwicklungsländern sind so auf den heimischen Märkten oft nicht mehr konkurrenzfähig.
