“Bei der Rentenanpassung zum 1. Juli handelt es sich keineswegs um ein besonderes Geschenk an die Älteren”, erklärte der Präsident des Sozial- und Wohlfahrtsverbandes Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, zur heute beschlossenen Rentenerhöhung.
“Die Erhöhung um 1,1 Prozent ist zu niedrig, um wenigstens die Preissteigerungsrate auszugleichen. Sie wird fast zu einem Viertel durch die gleichzeitige Anhebung des Pflegebeitrags um 0,25 Prozent reduziert, da Rentner diese Erhöhung in vollem Umfang selbst zu tragen haben.”
Winkler wies darauf hin, dass die Bundesregierung den Riesterfaktor lediglich für zwei Jahre aussetze und die dadurch bedingte Kürzung bei der Rentenanpassung später nachholen wolle. “Wir sagen ja zur Aussetzung des Riester-Faktors. Dann aber bitte nicht nur für zwei Jahre, sondern ab sofort und vollständig”, forderte der Verbandspräsident. Immerhin sei die Geschäftsgrundlage für diesen Rentenkürzungsfaktor nicht gegeben, weil sich nur eine Minderheit der potentiell Berechtigten an der Riester-Rente beteilige.

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Auch in diesem Jahr unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Landwirte bei der Gewinnung von Arbeitskräften für die Erntesaison.
„Wir haben einen Bewerberpool gebildet, in dem aktuell über 27.000 Arbeitsuchende als potenzielle Arbeiter zur Verfügung stehen“, sagte Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur, am Mittwoch in Nürnberg. „Arbeitgeber, die sich rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen, haben gute Chancen, ausreichend Arbeitskräfte für die gesamte Saison zu finden.“
Jedes Jahr benötigen die landwirtschaftlichen Betriebe zahlreiche Saisonarbeitskräfte, um die Ernte im Obst-, Gemüse- und Weinanbau zu bestreiten. Viele dieser Arbeitskräfte werden aus dem Ausland angeworben, um für eine begrenzte Zeit in Deutschland zu arbeiten. Im Jahr 2007 wurde in 290.000 Fällen eine Arbeitsgenehmigung für ausländische Saisonarbeitnehmer in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättenbereich erteilt.

Zur geplanten Abschmelzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit des Schulgeldes im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009 erklären Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Priska Hinz, bildungspolitische Sprecherin:
Wir fordern den Steuerabzug beim Schulgeld zu erhalten. Die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung gehen an der Lebensrealität vorbei. Private Schulen erhalten ein Viertel weniger staatliche Unterstützung als die öffentlichen Schulen. Der Rest muss von den Familien durch Schulgeldzahlungen aufgebracht werden. Die steuerliche Absetzbarkeit ist notwendig, um die Nachteile für diese Familien etwas auszugleichen.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat die einstweilige Anordnung vom 11. Februar 2008, mit der das Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes zum Teil einstweilen ausgesetzt wurde, für drei Monate, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden, verlängert.
Mit Beschluss vom 11. Februar 2008 hatte der VGH das durch § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2007 angeordnete Rauchverbot in Gaststätten insoweit einstweilen ausgesetzt, als es sich auch auf ausschließlich inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte erstreckt. Diese Gaststätten müssen am Eingangsbereich deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Die übrigen Vorschriften des Gesetzes konnten am 15. Februar 2008 in Kraft treten.
Nach dem Landesgesetz über den Verfassungsgerichtshof tritt eine einstweilige Anordnung drei Monate nach ihrem Erlass automatisch außer Kraft. Da im Hauptsacheverfahren über die Verfassungsbeschwerden noch Fristen für Stellungnahmen laufen, verlängerte der VGH die einstweilige Anordnung.
Beschluss vom 5. Mai 2008, Aktenzeichen: VGH A 1/08 u.a.
Quelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
Den extremen Anstieg der Zahl älterer ALG-II-Empfänger findet Volker Schneider alarmierend. “Die Zahlen belegen eindrucksvoll, dass das Verarmungsrisiko Älterer deutlich zunehmen wird”, so der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Schneider weiter:
“Die alarmierenden Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass alles Gerede der Großen Koalition und vor allem von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, wonach insbesondere ältere Erwerbslose vom Aufschwung profitieren, auf bloßen Hirngespinsten basiert. Allein von 2006 bis 2007 ist die Zahl der 55 bis 65 Jahre alten ALG-II-Empfänger um 50.000 Personen gestiegen. Besonders betroffen ist Ostdeutschland. Hier fällt der Zuwachs doppelt so hoch aus wie in den alten Bundesländern.
Statt endlich einzugestehen, dass die Programme zur Förderung der Erwerbstätigkeit Älterer wie die Initiative 50plus kläglich gescheitert sind, redet die Große Koalition die zunehmende Gefahr vor allem für Ostdeutsche klein und schlägt alle Warnungen in den Wind. Durch die Halbierung der Rentenversicherungsbeiträge für ALG-II-Bezieher und die Rente mit 67 hat die Bundesregierung die Situation sogar weiter verschärft.
DIE LINKE fordert deshalb die Rücknahme der Rente mit 67 und die Abschaffung der Dämpfungsfaktoren in der Rentenformel. Zudem sollten langjährig Erwerbstätige mit geringem Einkommen eine Aufwertung ihrer Rentenpunkte erhalten, damit sie nicht im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind.”
Quelle: DIE LINKE. im Bundestag
Bund der Steuerzahler plädiert für erneute Überprüfung
Der Bund der Steuerzahler fordert die Mitglieder des Haushaltsausschusses auf, die Pläne des BMI-Neubaus nochmals zu prüfen und die Gesamtkosten mit den Kosten für einen Verbleib im derzeitigen Gebäude zu vergleichen.
In der heutigen Sitzung des Gremiums geht es um Mehrkosten für den BMI-Neubau von rund 28,2 Millionen Euro. Davon entfallen 6,4 Millionen Euro auf ein zweigeschossiges Parkdeck und 21,8 Millionen auf einen zusätzlichen Bauteil für die Bonner Beamten. Das BMI begründet den Bau des Parkdecks für die Mitarbeiter unter anderem mit dem „unzureichenden öffentlichen Nahverkehr außerhalb des Stadtzentrums von Berlin“. BdSt-Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel: „Dies ist abenteuerlich. Auch Ministerialbeamten ist es zuzumuten, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz zu kommen oder einen der zahlreichen P+R-Plätze anzusteuern.“

Die Klägerin hatte neben ihrer Beschäftigung in einer GmbH ein Gewerbe als selbständige Arbeitsvermittlerin angemeldet. Sie verlangt von der beklagten Bundesagentur für Arbeit ein Honorar in Höhe von 2.500 Euro für die Vermittlung einer Arbeitnehmerin an diese GmbH. Die Beklagte hatte zu Gunsten dieser Arbeitnehmerin einen Vermittlungsgutschein ausgestellt, mit der sie sich verpflichtete, dem Vermittlungsmakler ein Vermittlungshonorar unter den gesetzlichen Voraussetzungen in der geforderten Höhe zu zahlen. Die Beklagte lehnte die Zahlung ab, weil keine Vermittlung vorliege; die Klägerin sei selbst bei der Arbeitgeberin beschäftigt gewesen und somit wirtschaftlich mit ihr verflochten.
Auf die Revision der Beklagten gegen das der Klage stattgebende Urteil des Landessozialgerichts hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts am 6. Mai 2008 - B 7/7a AL 8/07 R - die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landessozialgericht zurückverwiesen. Die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Zahlung eines Vermittlungshonorars bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins setzt neben der Einstellung des Arbeitnehmers bei einem Arbeitgeber auch eine vermittlerische Tätigkeit des Maklers voraus. Die Annahme einer Vermittlung scheitert zwar nicht bereits daran, dass der Makler selbst bei dem Arbeitgeber abhängig beschäftigt ist; jedoch ist in diesem Fall eine sorgfältige Prüfung erforderlich, wie der Vermittlungsmakler im Einzelnen tätig geworden ist.
