Transparency Deutschland hat sich mit den beiden Berichten der Bundesregierung zu den „Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ befasst, die als Ausschussdrucksachen vorliegen. Seit 2004 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass die gesetzlichen Krankenkassen, die Pflegekassen sowie die kassenärztlichen/ kassenzahnärztlichen Vereinigungen im Zweijahresrhythmus über die Wirkung dieser Stellen an ihre vorgesetzten Behörden/ Spitzenverbände berichten müssen. Das Bundesgesundheitsministerium stellt aus diesen Einzelberichten eine Zusammenfassung her, die vor wenigen Wochen zum zweiten Mal dem Gesundheitsausschuss zugeleitet wurde.
Transparency Deutschland hat erhebliche strukturelle Mängel einerseits bei den zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften, andererseits bei diesen zusammenfassenden Berichten festgestellt. „Das größte Manko ist der Mangel an Öffentlichkeit“, kritisiert Vorstandsmitglied Dr. Anke Martiny, „diese Berichte müssen öffentlich debattiert werden, damit sich das System verbessert.“
„Wir haben es hier mit einem schlechten Gesetz zu tun, das von den Körperschaften in den Bundesländern überwiegend oberflächlich durchgeführt wird und von der Bundesregierung dann auch noch schlecht kontrolliert wird“, sagt Martiny weiter, „es vermehrt nur die Bürokratie und nützt niemandem“.

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Eine vom Paritätischen Gesamtverband in Berlin vorgelegte Expertise kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Regelsätze für Kinder und Jugendliche in Hartz IV weit unter dem Mindestbedarf liegen. Je nach Altersgruppe betrage die notwendige Erhöhung bis zu 40 Prozent. Insbesondere der Regelsatz für die Altersgruppe der 6 bis unter 14-Jährigen sei deutlich unterbewertet und liege um 86 Euro unter dem tatsächlichen Bedarf. Eine Unterversorgung bestehe vor allem in den Bereichen Nahrung, Kleidung und Bildung.
“Die geltenden Regelsätze für Kinder und Jugendliche reichen nachgewiesenermaßen nicht für die ausgewogene Ernährung eines Schulkindes aus. Ausgaben für Bildung sind überhaupt nicht vorgesehen. Das Zögern der Bundesregierung, hier endlich tätig zu werden, ist angesichts einer Zahl von über zwei Millionen Kindern und Jugendlichen im Hartz IV-Bezug ein Armutszeugnis erster Klasse”, kritisiert Verbandsvorsitzende Heidi Merk.
Nach Berechnungen des Paritätischen müssten die Regelsätze von derzeit 211 und 281 Euro je nach Alter auf Beträge zwischen 254 und 321 Euro angehoben werden, um bedarfsdeckend zu sein. Die gegenüber den offiziellen Regelsätzen deutlich höheren Beträgen resultieren daraus, dass erstmalig in der Geschichte der Bedarfsfeststellung tatsächlich Daten von Familien und von Kindern ausgewertet wurden.

Fahrgäste sollen bessere Rechte bei Verspätungen bekommen. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz beschlossen. Er knüpft an Regelungen einer bereits verabschiedeten EU-Verordnung an, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt und dann EU-weit verbindlich gilt. Das neue Fahrgastrechtegesetz soll noch vor der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten.
“Die Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland sollen so schnell wie möglich verbesserte Rechte erhalten, wenn sie unter Verspätungen im Bahnverkehr leiden müssen. Deshalb warten wir nicht auf das In-Kraft-Treten der EU-Verordnung, sondern regeln für innerdeutsche Fahrten im Nah- und Fernverkehr die Rechte der Bahnkunden so zügig wie möglich”, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. “Jährlich sind Millionen von Fahrgästen in Deutschland von Verspätungen betroffen. Sie sollen künftig die anteilige Erstattung des Fahrpreises erhalten oder die Möglichkeit, auf andere Verkehrsmittel ausweichen zu können. Auch die Verspätung in der sog. Reisekette wird umfasst sein, also der Fall, dass ein Fahrgast wegen einer Verspätung den ursprünglich vorgesehenen Anschlusszug verpasst. Mit dem einheitlichen europäischen Recht schaffen wir mehr Rechtssicherheit für die Verkehrsunternehmen und machen Bahnfahren zugleich attraktiver” unterstrich Zypries.
Im Einzelnen sind folgende Verbesserungen für den Fahrgast vorgesehen:

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion fordert eine Verringerung der Bußgeldhöhe für das Fahren von Fahrzeugen ohne Plakette in Umweltzonen. In einem Antrag der Fraktion (16/10313) wird die Bundesregierung aufgefordert, das Bußgeld von derzeit 40 Euro auf 20 Euro zu reduzieren. Auch soll es bei Fahrten in Umweltzonen keinen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei mehr geben.
Zur Begründung schreibt die FDP-Fraktion, bei der Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette handele es sich nicht um einen schweren Verkehrsverstoß, der einen Punkteeintrag rechtfertige. Diese Art Verstöße seien allenfalls mit anderen Verkehrs- oder Einfahrtsverboten zu vergleichen, die mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet würden. Nach Angaben der FDP-Fraktion wurden in Berlin im ersten Halbjahr 2008 15.771 Verstöße gegen das Einfahrtverbot in die Umweltzone mit einem Bußgeld belegt. Davon seien 10.022 auswärtige Kraftfahrer gewesen. “Viele Auswärtige wissen weder, dass sie für die Einfahrt in eine andere Stadt eine Plakette benötigen, noch, wo sie - erst einmal dort angekommen - am Wochenende oder in Abendstunden eine erwerben können”, so die FDP-Fraktion.
Quelle: Deutscher Bundestag
So sieht es aus … das “Bäumchen wechsele dich Spiel”, mit einem zukünftigen Blick von der anderen Seite des Lebens. Nun heißt es bald … 20 Seiten und mehr geforderte Anträge auszufüllen, sich seelisch und moralisch - sowie finanziell nackig zu machen und der Laune von Ex-Kollegen, mit einem dankbaren Lächeln die erniedrigen Zwangs-EEJobs entgegen zu nehmen.
“Ihr Job ist es, Langzeitarbeitslose mit einem passenden Job zu versorgen, um sie möglichst bald wieder in Lohn und Brot zu bringen. Aber in diesen Tagen, da müssen sie sich bei ihren eigenen Kollegen selbst arbeitslos melden und dann für sich selbst einen neuen, passenden Arbeitgeber suchen. Denn für insgesamt 24 Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft “ARGE ME-aktiv” ist im Dezember unwiderruflich Schluss. Sie haben allesamt bei der Bundesagentur für Arbeit nur befristete Verträge, und die laufen zum Jahresende aus.”(Quelle und Volltext: Der Westen.de)
… und so werden schnell aus den Jägern der internen Anweisungen - fix die Gejagten einer zerfallenden Traumgesellschaft mit geschönter und perfider Arbeitsmarktpolitik. Aber unter Kollegen wird sich sicherlich schnell ein neuer passender Job im ARGE-PC finden lassen, nachdem man nochmals die abwertenden Sprüche aus vergangenen Tagen definiert beiseite gelegt hat.

Die ersten 50 Kommunen für Bundesprogramm “Aktiv im Alter” stehen fest
Seit heute stehen die ersten 50 Kommunen fest, die am neuen Programm “Aktiv im Alter” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilnehmen. Insgesamt 332 Städte und Gemeinden in ganz Deutschland hatten sich darum beworben, das Leitbild eines aktiven Alters vor Ort mit Leben zu füllen. Die größte teilnehmende Kommune ist mit über eine Millionen Einwohnern Köln, die kleinste ist Gersten im Emsland mit 1226 Einwohnern.
“Mit dem heutigen Tag gehen wir in den ausgewählten Kommunen neue Wege für Senioren”, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. “Die Bereitschaft älterer Menschen, sich für die Allgemeinheit zu engagieren, ist bundesweit überwältigend. Jetzt sind die einzelnen Städte und Gemeinden dazu aufgefordert, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit ältere Menschen ehrenamtlich aktiv werden können. Ob als Bademeister im Schwimmbad, in der Bücherei an der Ausleihe oder als Berater für Jugendliche beim Berufseinstieg: In Zukunft werden immer mehr Kommunen vom Wissen und Können älterer Menschen profitieren.”
Zu Beginn sollen die Kommunen gemeinsam mit ihren Bürgern in den lokalen Foren “Wie wollen wir morgen leben” Ziele entwickeln. Diese werden dann mit ehrenamtlichen Senioren umgesetzt. Der Bund fördert dies mit Zuschüssen von 10.000 Euro pro Kommune. Die Ziele können sehr vielfältig sein. So könnte zum Beispiel beschlossen werden, ein Denkmal zu errichten, einen Dorfplatz zu verschönern oder ein Schwimmbad zu leiten. Wichtig ist vor allem, dass vor Ort ein gemeinsames Interesse am Projekt besteht.

Ursula von der Leyen: “Eltern in Arbeit sind der beste Schutz gegen Kinderarmut”
Am 1. Oktober tritt der weiterentwickelte Kinderzuschlag in Kraft. Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und Kinderarmut vermeidet. Mit den neuen Regelungen kann nun eine Viertelmillion Kinder vor Armut bewahrt werden. Im Zusammenhang mit den Änderungen zum Kinderzuschlag wurden von Bundestag und Bundesrat auch Verbesserungen beim Wohngeld beschlossen, die zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Insgesamt werden für die neuen Angebote ab dem Jahr 2009 zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt etwa 265 Millionen Euro brutto erwartet.
“Viele erwerbstätige Eltern brauchen diese zusätzliche Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt für die ganze Familie zu sichern. Es ist wichtig, dass wir Eltern fördern, die aktiv für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen und ihren Kindern so ein Vorbild sein wollen”, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. “Künftig profitieren rund 250.000 Kinder vom Kinderzuschlag, das sind rund 150.000 mehr als bisher. Die Eltern können außerdem leichter erkennen, ob der Kinderzuschlag für sie in Frage kommt oder nicht.”
