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Einmalige Einnahmen durch Ferienjobs

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, inwiefern Jugendliche in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften einmalige Einnahmen durch Ferienjobs mit den Regelleistungen der Bedarfsgemeinschaft verrechnen müssen. Die Arbeitslosengeld-II/Sozialgeld-Verordnung sieht vor, dass einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund interessiert die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/10092), welche Zeiträume der Aufteilung die Bundesregierung im Falle der Ferienjobs von Schülern als angemessen betrachtet und welche Handlungsanweisungen es für die Grundsicherungsträger vor Ort gibt.

Quelle: Deutscher Bundestag

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Schlag ins Gesicht von Erwerbsminderungsrentnern

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag„Dass das Bundessozialgericht die Kürzungen von Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden müssen, bestätigt, ist ein Schlag ins Gesicht von Hunderttausenden von Rentnerinnen und Rentnern.“ erklärt Klaus Ernst. Der stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

„Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sucht man sich nicht aus – das ist ein schweres Schicksal, oftmals verursacht durch immer schlechter werdende Arbeitsbedingungen. Dass dieses Schicksal mit Abschlägen bestraft wird, ist ein sozialpolitischer Skandal erster Güte, der trotz einer anderslautenden Entscheidung des 4. Senats den Segen des Bundessozialgerichts erhalten hat.

Das Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt uns als Bundestagsfraktion darin, den Kampf gegen schlechte Arbeitsbedingungen wie beispielsweise ausufernde Arbeitszeiten weiter zu führen. DIE LINKE wird deshalb ihre Forderung, Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen, erneuern.“

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

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BGH-Urteil bestätigt: Unabhängige Netzgesellschaft notwendig

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZum Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), dass Vattenfall zu hohe Netzentgelte an seine Konkurrenten zurückzahlen muss, erklären Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin, und Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher:

Das BGH-Urteil ist ein wichtiger Erfolg für mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Die Linie von Minister Glos, koste was es wolle die Übertragungsnetze bei den Großkonzernen zu belassen, wird durch dieses Urteil gebrandmarkt. Seit Jahren beklagen die Konkurrenten der großen Stromkonzerne die Nachteile, die ihnen durch den Netzbesitz von E.On, RWE, EnBW und Vattenfall entstehen.

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Kürzungen von Stromnetzentgelten durch die Regulierungsbehörden im Wesentlichen bestätigt

Bild: © M.Kinder für SozialtickerIn sechs Beschlüssen hat sich der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs heute mit der Bildung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze auseinandergesetzt. Wesentliche Fragen der Stromnetzentgeltverordnung vom 25. Juli 2005 (StromNEV), die auch Gegenstand weiterer bereits anhängiger Gerichtsverfahren sind, wurden dabei geklärt. Mit den Beschlüssen hat der Bundesgerichtshof die zugrunde liegenden Entscheidungen der verfahrensbeteiligten Regulierungsbehörden weitgehend bestätigt. Sie hatten von den Netzbetreibern beantragte Entgelte um bis zu 20% gesenkt.

Den rechtlichen Hintergrund der Verfahren bilden die Regelungen der §§ 20 ff. EnWG. Danach müssen Betreiber von Energieversorgungsnetzen grundsätzlich jedermann Netzzugang gewähren, können hierfür aber ein Entgelt verlangen. Die Höhe des Entgelts, das der Genehmigung durch die jeweils zuständige Regulierungsbehörde bedarf, hat der Netzbetreiber dabei kostenorientiert zu bestimmen. Die Vorgaben für diese kostenorientierte Berechnung ergeben sich im Einzelnen aus der Stromnetzentgeltverordnung. Neben reinen Kostenfaktoren wird dort auch ein Gewinn für die Netzbetreiber in Form einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals berücksichtigt.

In den nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fällen war es im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regulierungsbehörden und den Netzbetreibern darüber gekommen, wie einzelne Vorschriften aus der Stromnetzentgeltverordnung bei der Entgeltbildung auszulegen sind. Die Bundesnetzagentur hatte – wie anderen großen Netzbetreibern auch – Vattenfall Europe Transmission GmbH, einem der vier großen Betreiber von Überlandnetzen in Deutschland, beantragte Entgelte gekürzt. Entsprechend waren die Landesregulierungsbehörden Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bei in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden kommunalen Netzbetreibern vorgegangen.

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Berufsgenossenschaft muss Arbeitsunfall bei ungeklärter Ursache entschädigen

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDer Weg von und zur Arbeitsstätte steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kann die Unfallursache nicht festgestellt werden, ist von einem versicherten Arbeitsunfall auszugehen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Ein in Frankfurt als Operator beschäftigter Versicherter war nach seiner Arbeitsschicht und dem Genuss von Alkohol auf dem Heimweg am S-Bahnhof Frankfurt/Niederrad gegen 6 Uhr vom Bahnsteig auf ein Gleis geraten. Der damals 50jährige Mann wurde von einer S-Bahn erfasst und schwer verletzt.

Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Sie war der Ansicht, dass ein innerer Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfallereignis nicht bestanden habe. Das Verlassen des Bahnsteigs lasse sich nur als alkoholbedingte Fehlleistung erklären. Der Kläger, der sich an den Unfallhergang nicht erinnern kann, hält es hingegen für nahe liegend, gestolpert oder im Gedränge des Berufsverkehrs geschubst worden zu sein.

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Arbeitszeitkonten: Bundesregierung tritt geräuschvoll auf der Stelle

„In der Sache unzureichend und ohne jedes Bewusstsein für das eigentliche Problem“, kommentiert Werner Dreibus, stellvertretender Vorsitzender und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung von Arbeitszeitkonten.

„Einen umfassenden Schutz der Beschäftigten vor dem Verlust ihrer Arbeitszeitkonten bei Unternehmenspleiten wird es nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin nicht geben. Auch die Beibehaltung hoher Zeit- und Wertgrenzen ist wirklichkeitsfern. Verdienen kleine Zeitbudgets keinen Schutz? Das ist doch unsinnig.

Das eigentliche Problem wird von der Bundesregierung weiterhin ignoriert. Während viele Beschäftigte gegen ihren Willen immer länger Arbeiten müssen, weitet sich der Anteil von Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten wollen aber nicht dürfen, immer weiter aus. Dazu kommen noch Millionen Menschen ohne jede Erwerbsarbeit.

Das schreit doch geradezu nach einer allgemeinen Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Die LINKE hat das im Bundestag wiederholt eingefordert. Die Bundesregierung hat wiederholt weggeschaut.“

Quelle: DIE LINKE. im Bundestag

Veroeffentlicht von: Einstein   am: Donnerstag, 14. August 2008 - Sozialticker 2008 - Haftungsausschluss         Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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Keinen Anspruch auf einen Hauptschulabschluss

Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung will keinen Anspruch auf einen Hauptschulabschluss gesetzlich verankern. In dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom 9. April 2008, der sich zur Zeit innerhalb der Regierung in Abstimmung befinde, gehe es lediglich um einen Anspruch auf Förderung während der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/9240) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/9146).

Quelle: Deutscher Bundestag

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