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Donnerstag, der 16. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Die Hexenjagd oder Kontrollen der Kölner ArGe bei Hartz IV Betroffenen

Die Kölner Arbeitsgemeinschaft (ArGe) macht ihrem bundesweiten negativen Image alle Ehre. Einmal in die Kontrollmechanismen geraten, aus welchem noch so nichtigen Grund auch immer, lässt sie die Alg2 Bezieher nicht mehr los.

Als Beispiel hier die noch nicht beendete Geschichte von Rolf M.

Rolf M. ist erwerbsloser Journalist, über 60 Jahre alt und hat die so genannte 58iger Regelung mit damals der Arbeitsagentur vereinbart. Er wurde vor vielen Jahren erwerbslos, weil sein Arbeitgeber ihm vier Monate kein Gehalt gezahlt hatte. Nachdem nun der damalige Arbeitgeber nach verlorenem Arbeitsgerichtsprozess über Jahre das ausstehende Gehalt nicht gezahlt hatte, meldete dieser nun endlich Privatinsolvenz an und Rolf M. konnte nach 5 Jahren endlich zumindest ein Teil des ausstehenden Gehaltes in Form von Insolvenzgeld bekommen. Rolf M. meldete dies am 06.05.2008 der ArGe. Scheinbar zum Ärger der Kölner ArGe durfte dieses Geld allerdings nicht mit dem Alg2 aufgerechnet werden, da sich das Insolvenzgeld auf einen Zeitpunkt lange vor der Erstinanspruchnahme von Alg2 bezog.

Mit Datum vom 08.05. nun erhielt er ein Schreiben der ArGe, er solle seine Einnahmen und Honorarverträge für Veröffentlichungen und Seminare vorlegen und dazu die Kontoauszüge der letzten sechs Monate. Rolf M. antwortetet direkt, er habe weder Einnahmen noch Honorarverträge und für die Vorlage der Kontoauszüge bedürfe es eines begründeten Verdachts, der belegbar sein müsse und man solle ihm hierzu erst einmal näheres mitteilen. Mit Datum vom 17.05.2008 erhielt er einen erneuten Bewilligungsbescheid, da Alg2 auf Euro 351 erhöht worden war. Aber mit Ablauf des Monats Mai war kein Geld auf dem Konto. Nach mehreren schriftlichen Anmahnungen bekam er dann am 11.06.2008 das Geld auf sein Konto, aber erst nach dem die Beschwerdestelle eingeschaltet worden war und die Erklärung war, es läge hier wohl ein technischer Fehler vor.

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Pflegereform - Wer kann sich für die Pflege freistellen lassen?

Wer einen nahen Angehörigen, beispielsweise einen Elternteil, seinen Ehegatten oder ein Kind zuhause pflegt, kann sich seit 1.7. 2008 in einer Akutsituation bis zu 10 Tage unentgeltlich von der Arbeit freistellen lassen, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Wer die Pflege ganz oder teilweise selbst übernehmen will, kann sich bis zu sechs Monate freistellen lassen. Allerdings erhalten die Angehörigen in dieser Zeit keine finanzielle Unterstützung - weder von ihrem Arbeitgeber noch von anderer Stelle. Die hierfür ursprünglich vorgesehene Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld konnte politisch nicht umgesetzt werden.

Will man sich in einer Akutsituation für bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren, muss man dies seinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen und ihn über die voraussichtliche Dauer informieren. Wenn der Arbeitgeber es verlangt, muss man eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen und die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung vorlegen. Bis diese kurzzeitige Arbeitsfreistellung beendet ist, steht der pflegende Angehörige unter Kündigungsschutz und ist weiter in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung sozialversichert.

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Merkels Krisenmanagement wirkt überfordert

Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE Oskar Lafontaine hat das Krisenmanagement der Regierung Merkel im Zusammenhang mit der schweren Schieflage der Hypo Real Estate scharf kritisiert:

„Wie bei der IKB stellt die Bundesregierung Mittel bereit, ohne das wirkliche Ausmaß des zu schließenden Milliardenlochs zu kennen. Man gewinnt immer mehr den Eindruck, dass die Kanzlerin und ihr Finanzminister mit der Bewältigung der Krise überfordert scheinen.

Wenn auch zur Zeit niemand vorhersehen kann, welche Banken in der nächsten Zeit noch nach dem Staat rufen werden, müsste es doch möglich sein, dass die Bundesregierung verlässliche Zahlen hat, bevor sie mit Steuermilliarden zur Rettung einer Bank winkt. Wer die Stabilität des Finanzsystems retten will, muss bei derartigen Stützungsmaßnahmen sorgfältiger arbeiten.”

Quelle: DIE LINKE.im Bundestag

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Hypo Real Estate: Bundesgarantie nur gegen Verstaatlichung

Bild: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die GrünenZum geplatzten Rettungspaket und der neuen Krise bei der Hypo Real Estate (HRE) erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und Alexander Bonde, haushaltspolitischer Sprecher:

Jetzt ist Schluss mit lustig, das “Blinde-Kuh-Spiel” der Finanzbranche muss beendet werden.

Das Rest-Vertrauen zu den privaten Banken ist schwer erschüttert. Dem Vorstand der Hypo Real Estate kann man nicht mehr trauen, er hat das wahre Ausmaß der Liquiditätsprobleme offenbar verschleiert. Und auch die übrigen Banken spielen im Ringen um das Rettungspaket ein böses Versteckspiel zulasten des Bundes.

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Bundeswehr wird demnächst auch bei Demos eingesetzt

Zur Entscheidung des Koalitionsausschusses am Wochenende, die Bundeswehr künftig auch zur Gefahrenabwehr im Inland einzusetzen, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Bild: Bundestagsfraktion DIE LINKE im Bundestag“Mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses kann die Bundeswehr demnächst auch bei Demonstrationen eingesetzt werden. Bereits beim G8-Gipfel in Heiligendamm wurden gepanzerte Fahrzeuge und Kampfflugzeuge der Bundeswehr bei der Beobachtung von Demonstranten eingesetzt. Damals sprachen die Sicherheitsbehörden im Vorfeld von angeblich geplanten Anschlägen gegen den Gipfel. Damit sollte ganz klar Panik geschürt und der massive Einsatz der Polizei gegen die Demonstranten bereits im Vorfeld gerechtfertigt werden.

Nach einer Grundgesetzänderung, wie sie die Koalition plant, könnten solche zweifelhaften Mutmaßungen über geplante Anschläge den Einsatz der Bundeswehr bei amtlichen Großveranstaltungen rechtfertigen. Das ist, was Schäuble seit über 15 Jahren will: die grundgesetzliche Befugnis zum Einsatz der Armee im Inland. Ob G8-Gipfel oder Castor-Transport – die nächste Gelegenheit für einen ersten Einsatz kommt bestimmt.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

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Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 41/08

Neues aus dem Bereich RechtKein Tag, an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zum Wochenbeginn:

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Bürokratendschungel - des Künstlers Kunst

Bild: © M.Kinder für SozialtickerUm selbst gemalte Bilder auf der Strasse verkaufen zu wollen, hat man zwei Optionen zur Auswahl. Entweder man verkauft Bilder als Händler - in diesem Fall fällt das verkaufen von Bilder, auf einer öffentlichen Straße, unter den Erlaubnisvorbehalt der Gewerbeordnung, oder aber man verkauft die Bilder, als herstellender Künstler. Im zweiten Fall fällt die Absicht Bilder auf einer öffentlichen Straße zu verkaufen unter dem Schutz des Privilegs (Kunstfreiheit). Das Privileg muss man dann aber beim Finanzamt anmelden, sonst könnte ja Jeder kommen und sagen ich bin Kunstmaler!

So gesehen, ist die Absicht auf der Straße Bilder zu verkaufen bereits gesetzlich, als eine Künstlertätigkeit anerkannt. Zusätzlich verlangt die Stadtverwaltung Köln aber, dass man die Anerkennung, auch noch über ein Fachgremium für Kunst und Design anerkannt werden muss, damit die Behörden sicher sind, dass das Bilder verkaufen auf der Straße, der Kunst zugeordnet werden kann. Zehn Jahre lang hatte ich so keine Schwierigkeit mit dem Bilderverkauf auf einer öffentlichen Straße und als Kunstmaler dies erlaubt zu bekommen, so gesehen mit gültigem Recht mein knappes Brot auf der Straße verdienen zu dürfen.

1979 mit Einrichtung der Fußgängerzonen, soll alles nicht mehr sein, was für die Kommunikation mit Kunst bereits Rechtens ist und ich soll einer allgemeinen Erlaubnisverweigerung begreifen: „…dass auch der Kunst nicht erlaubt werden muss. Sich an jeden Ort erlaubnisfrei.“ betätigen zu dürfen. Gemeint ist die Reduzierung der Kunstfreiheitsgarantie durch eine erlaubte Erlaubnisverweigerung, Bilder auf einer öffentlichen Straße verkaufen zu dürfen, denn das Bilder verkaufen kann die Kölner Stadtbürokratie beweisen und habe nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun.

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