Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008.

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Das Hessische LSG hat entschieden, dass Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Erstattung der Beerdigungskosten für eine einfache ortsübliche Beerdigung von Angehörigen haben, soweit diese Kosten von Dritten nicht zu ersetzen sind.
Im konkreten Fall veranlasste der Sohn einer im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhaften Frau nach deren Tod die Beisetzung in Frankfurt am Main und forderte vom Landkreis die Übernahme der gesamten Beerdigungskosten. Dabei fielen allein für die Bestattung und die Verlängerung der Nutzungsdauer eines Doppelwahlgrabes Kosten von fast 3.000 € an. Der Landkreis hielt jedoch lediglich Beerdigungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2.500 € für angemessen und verwies den Antragsteller zudem auf die anteilige Zahlungspflicht seiner beiden Geschwister.
Er gewährte daher lediglich einen Betrag in Höhe von rund 850 €. Der Betroffene vertrat hingegen die Auffassung, seine Geschwister hätten die Kosten nicht veranlasst und seien daher nicht zahlungspflichtig. Auch habe er kein “Armenbegräbnis” für seine Mutter gewollt.
Das Hessische LSG hat – wie die Vorinstanz – dem Landkreis Recht gegeben.

Bericht aus dem Innenleben der Arbeitslosenverwaltung
Die arbeitslose Bewerbungstrainerin, die bei Androhung erheblicher Leistungskürzungen gezwungen wird, ein Bewerbungstraining zu besuchen, gehört wohl nicht zu den Nutznießern - und die Unternehmen, die sich der Flut unsinniger Bewerbungen gar nicht mehr erwehren können, auch nicht.
Isabel Horstmann zeigt auf, dass die Grenzlinie zwischen wirklicher Förderung und bloßer Schikane längst nicht mehr zu erkennen ist. Sie erläutert die Mittel und Methoden der Arbeitsberater und Fallmanager, analysiert die dahinter stehenden Strategien und stellt die Frage, nach den Nutznießern.
Im Dschungel der Maßnahmen ( Leseprobe )
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die von den Arbeitsagenturen und Jobcentern über Arbeitsuchende bei Androhung massiver Leistungskürzungen verhängt werden, sind gleich mehrfach von Nutzen:
- sie schaffen Arbeit für Trainer, Dozenten, Verwaltungspersonal und Führungskräfte von Bildungsinstituten
- sie geben den Arbeitsberatern und Fallmanagern das Gefühl, tatsächlich etwas für ihre “Kunden” tun zu können
- sie helfen dabei, die Willigen unter den Arbeitsuchenden von den Unwilligen zu unterscheiden, und
- vor allem helfen Sie mit, die Arbeitslosenstatistik zu entlasten, denn wer in einer Maßnahme steckt, gilt meistens für die Dauer der Maßnahme als “nicht arbeitslos”.
Inzwischen lebt eine ganze Branche von Bewerbungstrainings, Umschulungen, Feststellungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Was den Arbeitsuchenden dabei angetan wird, ist unglaublich und oft auch ungeheuerlich.
Der Nutzen vieler “arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen” muss nach der Lektüre dieses Buches ernsthaft in Frage gestellt werden. Vorbestellungen des äußerst interessanten Buches, können beim : EWK-Verlag - ISBN 978-3-938175-40-8 - 202 Seiten, getätigt werden. Wegen der hohe Nachfrage weist vorsorglich der Verlag darauf hin, dass dieser mit der Auslieferung — in der Reihenfolge des Bestelleingangs — ab 20. Mai 2008 beginnen wird.
“Das Fazit aus Großbritannien ist für alle die eine Niederlage, die auf hemmungslose Überwachung setzen”, sagt Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE. “Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich nichts dringender wünscht als den gläsernen Bürger, sollte sich die Ergebnisse seiner Kollegen gut anschauen.” Großbritannien ist Vorreiter bei der flächendeckenden Überwachung des öffentlichen Raumes mit Videokameras.
Heute hat Scotland Yard eine ernüchternde Bilanz gezogen: Die Videoüberwachung sei ein Fiasko, die Aufklärungsquote liege unter drei Prozent, Milliarden Pfund wurden allein für die Technik sinnlos ausgegeben. Korte erneuert vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer generellen Überprüfung aller Sicherheitsgesetze, die in Planung oder bereits beschlossen sind:

Ein privater Entsorger darf bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Altpapierabfälle aus privaten Haushaltungen sammeln und zu diesem Zweck auch Altpapiertonnen zur Verfügung stellen. Dies entschied kürzlich das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Antragstellerin, ein privates Entsorgungsunternehmen, bereitete die Durchführung gewerblicher Altpapiersammlungen bei privaten Haushalten im Rhein-Hunsrück-Kreis vor. Hierzu stellte sie den Haushalten kostenlos Altpapiertonnen zur Verfügung.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hielt dieses Vorgehen für rechtswidrig und untersagte der Antragstellerin unter Zwangsgeldandrohung, Altpapier zu sammeln, privaten Haushalten Papiertonnen zur Verfügung zu stellen und Werbung oder Informationen über gewerbliche Altpapiersammlungen zu verteilen. Zur Begründung führte er aus, vor dem Hintergrund stark gestiegener Altpapierpreise drohten ihm hohe Einnahmeausfälle, die die Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Altpapierentsorgung gefährdeten. Da die Untersagungsverfügung für sofort vollziehbar erklärt worden war, rief die Antragstellerin das Verwaltungsgericht Koblenz um Eilrechtsschutz an.

Kein Tag, an denen die Gerichte nicht wichtige Urteile fällen, um mehr Klarheit in das verwirrende Reformpaket zu bringen. Hier nun die wichtigsten Entscheidungen zur Wochenmitte:
- LSG Bayern L 7 AS 93/07 Angemessenes KFZ, Angemessenheitsprüfung der KdU
- LSG Berlin-Br.L 14 B 2271/07 AS PKH Wohnkosten Auszubildende § 22 Abs. 7
- LSG Berlin -Br. L 19 B 27/08 AS NZB Erstausstattung
- SG Aachen S 14 AS 228/07 Übernahme der Heizkostennachzahlung
- SG Aachen S 14 AS 108/07 Zur Anrechnung des Einkommens von Stiefeltern

Die Pläne der Großen Koalition, die Diäten der Bundestagsabgeordneten um weitere rund sechs Prozent zu erhöhen, sind völlig überzogen. Die letzte üppige, fast zehnprozentige Erhöhung liegt erst wenige Monate zurück. Damals beschlossen die Abgeordneten eine Erhöhung von zunächst 330 Euro und dann um 329 Euro zum 1. Januar 2009. Nach den jetzt bekannt gewordenen Plänen sollen die Diäten zum 1. Januar 2009 um weitere 278 Euro und ein Jahr später nochmals um weitere 213 Euro von 7.009 Euro auf dann insgesamt 8.159 Euro steigen! Ein Anstieg um 1.150 Euro oder 16,4 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren ist angesichts des Sparversprechens der Großen Koalition blanker Hohn.
