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Opfer von Zwangsverheiratung und von schwerem Stalking besser schützen

Bild: © M.Kinder für SozialtickerBerlin: (hib/BOB) Opfer von Zwangsheirat und von schwerem “Stalking” (das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen) sollen nach dem Willen des Bundesrates in Zukunft Nebenkläger im Strafverfahren werden können. Ferner sei ihnen ein Opferanwalt, “der konsequent ihre Interessen vertritt”, zur Verfügung zu stellen, betont die Länderkammer in einem Gesetzentwurf (16/9448). Ziel sei, den Schutz vor solchen Straftaten, die das Leben der Geschädigten besonders stark beeinträchtigen, zu verbessern.

Die zwangsweise Verheiratung stelle beispielsweise eine gravierende Menschenrechtsverletzung dar, deren Folgen das Opfer oftmals sein Leben lang zu tragen habe. Mit der Einordnung der Zwangsheirat als Regelbeispiel einer besonders schweren Nötigung nach dem Strafgesetzbuch sei ein erster Schritt getan. Die mit der erhöhten Strafandrohung einhergehende stärker abschreckende Wirkung sei ein Element des Schutzes davor, überhaupt Opfer einer solchen Tat zu werden.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 12. Juni 2008 um 7:44 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Martin Obenaus am Donnerstag, 12.6.2008.

Ein bürgerliches Hallo nach Berlin,

Stalking? Bundestagsabgeordnete sollten sich lieber über sogenannte ‘Ermittler’ von Argen erkundigen! Zwangsheirat betrachte ich auch als einen bestehenden
Zwiespalt unterschiedlichster Konfessionen.

Deshalb sollte man dieses Problem europäisch und global betrachten! Stalking??? Was tun die sogenannten ‘ Ermittler’ von Argen? Das wäre doch mal ein brisantes Thema, für neue Bundestagsbeschlüsse.


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