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Onlinehändler müssen ihre Impressumspflicht beachten

Hamm/Berlin (DAV). Onlinehändler müssen darauf achten, ihre Pflichtangaben im Impressum komplett anzugeben. Fehlen Angaben, wie beispielsweise die Umsatzsteueridentifikations- oder die Handelsregisternummer, ist dies stets wettbewerbsrelevant und in keinem Fall ein Bagatellverstoß.

Bei Fehlen dieser Angaben können Onlinehändler erfolgreich abgemahnt werden, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. April 2009 (AZ: 4 U 213/08).

Ein Onlinehändler hatte in seinem Impressum keine Angaben zum Handelsregistereintrag nebst zugehöriger Nummer und zu seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer oder einer Wirtschaftsidentifikationsnummer gemacht. Der Kläger mahnte den Onlinehändler ab und klagte auf Zahlung der vorgerichtlichen Abmahnkosten.

Mit Erfolg. Verstöße hinsichtlich der Pflichtangaben im Impressum eines Onlinehändlers seien immer relevant. Onlinehändler sind gesetzlich zu den entsprechenden Angaben verpflichtet. Es handelt sich um so genannte Marktverhaltensregelungen. Diese Informationspflichten dienen dem Verbraucherschutz und der Transparenz von geschäftsmäßig erbrachten Telediensten. Dabei handelt es sich auch nicht lediglich um Bagatellverstöße. Gerade die Nennung der Handelsregisternummer würde es dem Nutzer ermöglichen, gut zu erkennen, dass es sich hier um ein tatsächlich existierendes Unternehmen handelt. Gerade bei unzureichenden Informationen im Internet bestehe zudem eine nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr, die ebenfalls die Verbraucher verunsichern könnten.

Beim Handel im Internet lauern zahlreiche Fallstricke. Beispielsweise werden auch normale Verbraucher schon dann gewerbliche Onlinehändler, wenn diese regelmäßig Dinge, zum Beispiel über ein Auktionshaus, verkaufen. Über die Rechte und Pflichten klären erfahrene Anwältinnen und Anwälte auf.

Quelle: Pressemeldung Deutsche Anwaltauskunft - DAV

Startseite - Veröffentlicht am: 10. März 2010 um 9:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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