Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Montag, der 20. Mai 2013 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2011 mit höherem Selbstbehalt

Zum 01.01.2011 ist die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft getreten. Der notwendige Selbstbehalt wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 €.

Die Anpassung lehnt sich auch an die geplante, derzeit im Vermittlungsausschuss diskutierte Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2011 an. Sollten sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren gravierende Änderungen ergeben, etwa die SGB II-Sätze deutlich erhöht werden, käme ggfs. eine weitere Anpassung des Selbstbehalts in Betracht.

Ferner sind die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern angehoben worden:

Unterhaltspflicht gegenüber  Selbstbehalt bisher Selbstbehalt ab 2011
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 900 € 950 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung),Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 770 € 770 €
anderen volljährigen Kinder: 1.100 € 1.150 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.000 € 1.050 €
Eltern: 1.400 € 1.500 €

  

Auch der Bedarfskontrollbetrag ist mit Jahresbeginn in jeder Einkommensgruppe um 50 € erhöht worden. Der Bedarfskontrollbetrag soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern, Ehegatten und Eltern gewährleisten. Mit steigendem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten soll ihm selbst auch ein höherer Betrag verbleiben.

Der Unterhaltsbedarf der Unterhaltsberechtigten bleibt gegenüber 2010 unverändert. Die Unterhaltsbeträge waren bereits mit der Düsseldorfer Tabelle 2010 um rund 13% erhöht worden. Lediglich der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 € auf 670 € erhöht. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden. Durch die Erhöhung wird der Unterhaltsbedarf an den zum 01.10.2010 erhöhten BAföG-Höchstsatz angepasst.

In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 5. Januar 2011 um 10:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen





  Kommentar oder Frage? Hier veröffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen öffentlichen Kommentar oder eine öffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, füllen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Der Webseitenbetreiber behält sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu editieren.
Alle Einsendungen werden vor der Veröffentlichung moderiert.





Verbraucherinformationen

Dachdecker

 
Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML

Valid Valid Valid

Powered by wordpress | wp-theme:mw | © sozialticker e.V.