Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Nur bei schwerem Vergehen besteht Möglichkeit der Enterbung

Recht © M. Kinder für Sozialticker e.V.Wenn Kinder eine schwere Straftat gegen ihre Eltern verübt haben, nur dann, können sie von ihren Eltern enterbt werden.

Dies wurde vom Oberlandesgericht Hamm mit einem Urteil festgestellt.

Aktenzeichen des Urteils: Az.: 10 U 111/06

Der konkrete Fall:

Einem Mann aus dem Ruhrgebiet, welcher 27000 D-Mark vor Jahren von seinem Vater veruntreut hatte, erhielt durch das Gericht Recht. Von seinem Vater wurde dieser Mann per Testament enterbt.

Das Oberlandesgericht ließ jedoch die Enterbung nicht gelten.
Nur bei wirklich schweren Vergehen gegen den Erblasser bzw. dessen Ehegatten ist nach Angaben des Gerichts die Entziehung des Pflichtteils vom Erbe möglich. Die Veruntreuung des Geldes vom Vater durch seinen Sohn hat das Gericht nicht als schweres Vergehen gewertet, da er sich zu dieser Zeit in einer absolut desolaten wirtschaftlichen Verfassung befand. Desweiteren hatte der Sohn auch vor, seinem Vater das Geld zurück zu zahlen.

Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit   am: 30. März 2008 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid