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	<title>Kommentare zu: Neues zum Thema: Rechte und Pflichten KW 30/08</title>
	<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html</link>
	<description>Der Sozialticker kommentiert aktuelle soziale Themen und bietet Hilfe bei Fragen: News, Informationen, Vorlagen fuer Widersprueche/Antraege, Hartz IV, ALG II</description>
	<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 03:27:42 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-2472</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 19:59:32 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-2472</guid>
		<description>Sie sollten da noch bis Di, warten, um den Postweg zeitlich abzugelten. Wenn die Frist heute abgelaufen ist, dann z&#228;hlt dies noch bis 24 Uhr + Postweg.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sie sollten da noch bis Di, warten, um den Postweg zeitlich abzugelten. Wenn die Frist heute abgelaufen ist, dann z&#228;hlt dies noch bis 24 Uhr + Postweg.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-2470</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Oct 2008 17:06:44 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-2470</guid>
		<description>Hallo,

ich habe, aufgrund der Nichtbearbeitung meines Widerspruchs, eine Unt&#228;tigkeitsandrohung an die ARGE geschickt. Nun, die Frist, die ich da gesetzt habe, ist heute gelaufen. Somit kann ich vor dem SG wegen Unt&#228;tigkeit der ARGE klagen. 

Ich denke, die Unt&#228;tigkeit wird auch nicht dadurch aufgehoben, da&#223; man da am letzten Tag der Frist, telefonisch kontaktiert wird.

Auch die Ausrede "Die Antwort auf Ihre Unt&#228;tigkeitsandrohung konnten wir heute leider nicht mehr zur Post geben" hebt die Unt&#228;tigkeitsandrohung nicht auf. 

Liege ich da richtig?

Gruss
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich habe, aufgrund der Nichtbearbeitung meines Widerspruchs, eine Unt&#228;tigkeitsandrohung an die ARGE geschickt. Nun, die Frist, die ich da gesetzt habe, ist heute gelaufen. Somit kann ich vor dem SG wegen Unt&#228;tigkeit der ARGE klagen. </p>
<p>Ich denke, die Unt&#228;tigkeit wird auch nicht dadurch aufgehoben, da&#223; man da am letzten Tag der Frist, telefonisch kontaktiert wird.</p>
<p>Auch die Ausrede &#8220;Die Antwort auf Ihre Unt&#228;tigkeitsandrohung konnten wir heute leider nicht mehr zur Post geben&#8221; hebt die Unt&#228;tigkeitsandrohung nicht auf. </p>
<p>Liege ich da richtig?</p>
<p>Gruss<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-2269</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Oct 2008 12:47:49 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-2269</guid>
		<description>Hallo,

wie sind die staendigen Wechsel der Sacharbeiter/innen f&#252;r Geldleistungen bzw. der Vermitter/innen zu erkl&#228;ren? 


1.

Gegen den EEJ habe ich ja geklagt. Das betraf die Vermittlerin. Nun ja, das SG wies meine Klage ab, so da&#223; ich jetzt den EEJ aussitzen muss. Laut dieser Vermitterlin habe ich die Wahl, ob ich den EEJ verl&#228;ngern lassen will oder nicht.
Die neue Vermittlerin soll mich diesbez&#252;glich noch in diesem Monat einladen.

2.

Gegen die Falschberechnung von Geldleistungen werde ich mich wehren. Dazu werde ich morgen eine Unt&#228;tigkeitsandrohung abschicken. Ist das jetzt noch zu fr&#252;h, eine solche herauszuschicken. Immerhin sind es noch ca. 3 Wochen bis die 3 Monate um sind, seitdem ich Widerspruch eingelegt habe.

Jetzt habe ich allerdings eine neue Sachbearbeiterin f&#252;r Geldleistungen als auch eine neue Vermittlerin bekommen. 


Und der neue Arbeitgeber des 400 Euro-Jobs hat erstmal die falsche Bescheinigung &#252;ber das Einkommen ausgestellt, n&#228;mlich die f&#252;r ALG I-Bezieher. Daraufhin habe ich die angeschrieben, mit der Bitte die richtige Bescheinung,die f&#252;r ALG II-Bezieher, auszuf&#252;llen, was die auch getan haben.

Nun ist ja schon Oktober, und meine Einkommensnachweise gebe ich immer am letzten Donnerstag im Folgemonat ab. K&#246;nnen die mir da einen Strick daraus drehen?

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wie sind die staendigen Wechsel der Sacharbeiter/innen f&#252;r Geldleistungen bzw. der Vermitter/innen zu erkl&#228;ren? </p>
<p>1.</p>
<p>Gegen den EEJ habe ich ja geklagt. Das betraf die Vermittlerin. Nun ja, das SG wies meine Klage ab, so da&#223; ich jetzt den EEJ aussitzen muss. Laut dieser Vermitterlin habe ich die Wahl, ob ich den EEJ verl&#228;ngern lassen will oder nicht.<br />
Die neue Vermittlerin soll mich diesbez&#252;glich noch in diesem Monat einladen.</p>
<p>2.</p>
<p>Gegen die Falschberechnung von Geldleistungen werde ich mich wehren. Dazu werde ich morgen eine Unt&#228;tigkeitsandrohung abschicken. Ist das jetzt noch zu fr&#252;h, eine solche herauszuschicken. Immerhin sind es noch ca. 3 Wochen bis die 3 Monate um sind, seitdem ich Widerspruch eingelegt habe.</p>
<p>Jetzt habe ich allerdings eine neue Sachbearbeiterin f&#252;r Geldleistungen als auch eine neue Vermittlerin bekommen. </p>
<p>Und der neue Arbeitgeber des 400 Euro-Jobs hat erstmal die falsche Bescheinigung &#252;ber das Einkommen ausgestellt, n&#228;mlich die f&#252;r ALG I-Bezieher. Daraufhin habe ich die angeschrieben, mit der Bitte die richtige Bescheinung,die f&#252;r ALG II-Bezieher, auszuf&#252;llen, was die auch getan haben.</p>
<p>Nun ist ja schon Oktober, und meine Einkommensnachweise gebe ich immer am letzten Donnerstag im Folgemonat ab. K&#246;nnen die mir da einen Strick daraus drehen?</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1338</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 06:41:13 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1338</guid>
		<description>Hallo,

gerade eben hatte ich ein Gespr&#228;ch mit dem neuen Arbeitgeber, der hat mir vorgeschlagen, den Markt f&#252;r den Monat August alleine zu machen. Das wirft f&#252;r mich mehrere Fragen auf:

1. Bekomme ich dann noch Leistungen von der ARGE? 
    (KdU und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts)
    Weil ich ja dann in den sozialversicherungspflichtigen Bereich komme,    
   (Monatsverdienst ca. 650 €)

2. Was wird dann aus dem EEJ?
    Der neue Arbeitgeber hat gemeint, auch wenn ich das alleine mache, komme   
    ich sp&#228;testens um 7.30 Uhr aus dem Markt heraus. Das heisst dann
    wiederum f&#252;r mich, da&#223; ich in diesem Monat einen noch gr&#246;&#223;erern 
    Zeitaufwand habe.

3. Ist dann der EEJ hinf&#228;llig, da ich den 400 Euro-Job im Monat August alleine
    mache und  daher den EEJ gegebenfalls nicht mehr ausf&#252;hren kann?

Im Voraus vielen Dank f&#252;r Eure Antworten

 Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>gerade eben hatte ich ein Gespr&#228;ch mit dem neuen Arbeitgeber, der hat mir vorgeschlagen, den Markt f&#252;r den Monat August alleine zu machen. Das wirft f&#252;r mich mehrere Fragen auf:</p>
<p>1. Bekomme ich dann noch Leistungen von der ARGE?<br />
    (KdU und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts)<br />
    Weil ich ja dann in den sozialversicherungspflichtigen Bereich komme,<br />
   (Monatsverdienst ca. 650 €)</p>
<p>2. Was wird dann aus dem EEJ?<br />
    Der neue Arbeitgeber hat gemeint, auch wenn ich das alleine mache, komme<br />
    ich sp&#228;testens um 7.30 Uhr aus dem Markt heraus. Das heisst dann<br />
    wiederum f&#252;r mich, da&#223; ich in diesem Monat einen noch gr&#246;&#223;erern<br />
    Zeitaufwand habe.</p>
<p>3. Ist dann der EEJ hinf&#228;llig, da ich den 400 Euro-Job im Monat August alleine<br />
    mache und  daher den EEJ gegebenfalls nicht mehr ausf&#252;hren kann?</p>
<p>Im Voraus vielen Dank f&#252;r Eure Antworten</p>
<p> Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1337</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jul 2008 05:58:35 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1337</guid>
		<description>Hallo Steinbock,

jetzt ist wohl die Verwirrung komplett.

Ich habe eine 400 Euro-Job. Dieser wurde zum 31. Juli (heute) vom bisherigen Arbeitgeber. Einen Anschlu&#223;vertrag bei dem neuen Arbeitgeber habe ich auch schon unterzeichnet, der eine Arbeitszeit von 2,08 Std/Tag vorsieht.

Nun da wir den betreffenden Markt bisher zu zweit gemacht haben, und ich heute morgen erfahren habe, da&#223; die zweite Person, der T&#228;tigkeit in diesem Markt nicht weiter nachgeht, bin ich nun allein.  Der neue Arbeitgeber hat ja gesagt, sie sorgen daf&#252;r da&#223; jemand kommt. Und morgen muss jemand kommen, denn 4 Stunden arbeite ich nicht, wenn ich nur die Gegenleistung von 2 Stunden bekomme. 

Der Fall, da&#223; da niemand kommt, wirft die Frage auf, ob ich das &#252;berhaupt darf. Denn als Arbeitslos gilt man, wenn man nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeitet. In diesem Fall sind das aber ca. 25 Stunden, wenn ich das alleine mache. Darf ich das?

Zweite Sache ist die mit dem EEJ. Gesetz dem Fall, ich muss/soll das alleine machen, dann muss ich den EEJ aufgeben. Ist dann das geschilderte ein Grund die Ma&#223;nahme der Arbeitsgelegenheit zu beenden?

EIne zum EEJ zugeh&#246;rige Sache ist die, da&#223; mir der Ma&#223;nahmetr&#228;ger die tats&#228;chlichen Fahrkosten nur in H&#246;he einer Monatskarte erstattet. In meinem Fall bekomme ich eine Monatskarte f&#252;r 5 Zonen (ca 130 Euro). Diese 130 Euro m&#252;ssen erst mal geschultert werden. Ist das in Ordnung so?

Mir gehts darum, da&#223; ich keine unn&#246;tigen Ausgaben mache, wenn sich im nachhinein herausstellt, da&#223; diese Monatskarte doch nicht gebraucht wird.

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Steinbock,</p>
<p>jetzt ist wohl die Verwirrung komplett.</p>
<p>Ich habe eine 400 Euro-Job. Dieser wurde zum 31. Juli (heute) vom bisherigen Arbeitgeber. Einen Anschlu&#223;vertrag bei dem neuen Arbeitgeber habe ich auch schon unterzeichnet, der eine Arbeitszeit von 2,08 Std/Tag vorsieht.</p>
<p>Nun da wir den betreffenden Markt bisher zu zweit gemacht haben, und ich heute morgen erfahren habe, da&#223; die zweite Person, der T&#228;tigkeit in diesem Markt nicht weiter nachgeht, bin ich nun allein.  Der neue Arbeitgeber hat ja gesagt, sie sorgen daf&#252;r da&#223; jemand kommt. Und morgen muss jemand kommen, denn 4 Stunden arbeite ich nicht, wenn ich nur die Gegenleistung von 2 Stunden bekomme. </p>
<p>Der Fall, da&#223; da niemand kommt, wirft die Frage auf, ob ich das &#252;berhaupt darf. Denn als Arbeitslos gilt man, wenn man nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeitet. In diesem Fall sind das aber ca. 25 Stunden, wenn ich das alleine mache. Darf ich das?</p>
<p>Zweite Sache ist die mit dem EEJ. Gesetz dem Fall, ich muss/soll das alleine machen, dann muss ich den EEJ aufgeben. Ist dann das geschilderte ein Grund die Ma&#223;nahme der Arbeitsgelegenheit zu beenden?</p>
<p>EIne zum EEJ zugeh&#246;rige Sache ist die, da&#223; mir der Ma&#223;nahmetr&#228;ger die tats&#228;chlichen Fahrkosten nur in H&#246;he einer Monatskarte erstattet. In meinem Fall bekomme ich eine Monatskarte f&#252;r 5 Zonen (ca 130 Euro). Diese 130 Euro m&#252;ssen erst mal geschultert werden. Ist das in Ordnung so?</p>
<p>Mir gehts darum, da&#223; ich keine unn&#246;tigen Ausgaben mache, wenn sich im nachhinein herausstellt, da&#223; diese Monatskarte doch nicht gebraucht wird.</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1299</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 16:41:36 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1299</guid>
		<description>EGV ist wie ein "Knebelvertrag" zu sehen. Wo kein Vertrag ist, da kann auch nur das allgemeine Gesetz walten. In dem steht zwar schon, dass jede M&#246;glichkeit der Bedarfssenkung ausgesch&#246;pft werden muss, aber EEJ´s sind keine bedarfssenkenden Arbeitspl&#228;tze, sondern eben nur "Arbeitsgelegenheiten" mit Freibrief des Missbrauches f&#252;rs Amt. 

Tip: Richtig die Gesetzb&#252;cher lesen, denn zwischen den Zeilen steht mehr, als man so lesen kann. Dazu der § 31 SGB II genau zu Gem&#252;te f&#252;hren. Wenn sich nicht geweigert wird, zumutbares zu t&#228;tigen, wie will man dann sanktionieren, wo keine Gr&#252;nde vorliegen? Anders gesehen, wo steht, dass ich Akkord leisten muss, wo man mir doch nur die "Gelegenheit" gibt, etwas zu tun ... und tun, ja das macht man immer - fragen, fragen und ... hatte ich schon erw&#228;hnt den EEJ zu hinterfragen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>EGV ist wie ein &#8220;Knebelvertrag&#8221; zu sehen. Wo kein Vertrag ist, da kann auch nur das allgemeine Gesetz walten. In dem steht zwar schon, dass jede M&#246;glichkeit der Bedarfssenkung ausgesch&#246;pft werden muss, aber EEJ´s sind keine bedarfssenkenden Arbeitspl&#228;tze, sondern eben nur &#8220;Arbeitsgelegenheiten&#8221; mit Freibrief des Missbrauches f&#252;rs Amt. </p>
<p>Tip: Richtig die Gesetzb&#252;cher lesen, denn zwischen den Zeilen steht mehr, als man so lesen kann. Dazu der § 31 SGB II genau zu Gem&#252;te f&#252;hren. Wenn sich nicht geweigert wird, zumutbares zu t&#228;tigen, wie will man dann sanktionieren, wo keine Gr&#252;nde vorliegen? Anders gesehen, wo steht, dass ich Akkord leisten muss, wo man mir doch nur die &#8220;Gelegenheit&#8221; gibt, etwas zu tun &#8230; und tun, ja das macht man immer - fragen, fragen und &#8230; hatte ich schon erw&#228;hnt den EEJ zu hinterfragen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1298</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 16:22:25 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1298</guid>
		<description>Hallo Steinbock,


&#62;Sollten Sie keine EGV haben, ist diese Sanktion recht und haltlos, allerdings 

Gehe ich richtig in der Annahme, da&#223; auch eine Sanktion nicht m&#246;glich ist, wenn die EGV w&#228;hrend des EEJ ausl&#228;uft?

Hei&#223;t das nun, der/die Betreffende kann in dem EEJ machen was er/sie wil, ohne Gefahr zu laufen eine Sanktion zu kassieren?

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Steinbock,</p>
<p>&gt;Sollten Sie keine EGV haben, ist diese Sanktion recht und haltlos, allerdings </p>
<p>Gehe ich richtig in der Annahme, da&#223; auch eine Sanktion nicht m&#246;glich ist, wenn die EGV w&#228;hrend des EEJ ausl&#228;uft?</p>
<p>Hei&#223;t das nun, der/die Betreffende kann in dem EEJ machen was er/sie wil, ohne Gefahr zu laufen eine Sanktion zu kassieren?</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: e-e</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1266</link>
		<dc:creator>e-e</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 13:38:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1266</guid>
		<description>Und falls du Schulden hast oder du bezahlst z.B. dein M&#246;bel oder was auch immer auf Raten - auch angeben!

Viel Spa&#223;!
e-e</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Und falls du Schulden hast oder du bezahlst z.B. dein M&#246;bel oder was auch immer auf Raten - auch angeben!</p>
<p>Viel Spa&#223;!<br />
e-e</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1265</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 11:30:54 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1265</guid>
		<description>Hallo Steinbock,



&lt;blockquote&gt;Ganz so ist es nicht, denn nach § 12 SGB II haben Sie ja gewisse Freibetr&#228;ge, welche bei Unterschreitung schon eine gewisse Bed&#252;rftigkeit darstellt. Wieso sollte eine EA ersparsam sein? Sie dient ja nicht um des gutes Willens, sondern im Zuge der steigenden Gerichtslaufzeiten als legitimes Mittel, noch etwas zu retten, bevor schlimmere Zust&#228;nde eintreten. Am Besten nicht alles anzweifeln und machen, denn das Gericht ist kompetenter als die ARGE und gibt rechtliche Sicherheit, was die gesetzliche Umsetzung betrifft. Sollte, was oft vorkommt, das SG nicht dem entsprechen, bleiben die Wege &#252;bers LSG (Beschwerde) zum BSG, um den Fall zu bringen.&lt;/blockquote&gt;



Ich weiss ja nicht, wie das Gericht, darauf reagiert, wenn jemand wie ich eine einstweilige Anordnung beantragt und Ersparnisse noch vorhanden sind.
Ich werde auf jeden Fall so einen Antrag stellen.  Nur mit der Eilbed&#252;rftigkeit mu&#223; ich mir was einfallen lassen.

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Steinbock,</p>
<blockquote><p>Ganz so ist es nicht, denn nach § 12 SGB II haben Sie ja gewisse Freibetr&#228;ge, welche bei Unterschreitung schon eine gewisse Bed&#252;rftigkeit darstellt. Wieso sollte eine EA ersparsam sein? Sie dient ja nicht um des gutes Willens, sondern im Zuge der steigenden Gerichtslaufzeiten als legitimes Mittel, noch etwas zu retten, bevor schlimmere Zust&#228;nde eintreten. Am Besten nicht alles anzweifeln und machen, denn das Gericht ist kompetenter als die ARGE und gibt rechtliche Sicherheit, was die gesetzliche Umsetzung betrifft. Sollte, was oft vorkommt, das SG nicht dem entsprechen, bleiben die Wege &#252;bers LSG (Beschwerde) zum BSG, um den Fall zu bringen.</p></blockquote>
<p>Ich weiss ja nicht, wie das Gericht, darauf reagiert, wenn jemand wie ich eine einstweilige Anordnung beantragt und Ersparnisse noch vorhanden sind.<br />
Ich werde auf jeden Fall so einen Antrag stellen.  Nur mit der Eilbed&#252;rftigkeit mu&#223; ich mir was einfallen lassen.</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1264</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 11:18:07 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1264</guid>
		<description>Ganz so ist es nicht, denn nach § 12 SGB II haben Sie ja gewisse Freibetr&#228;ge, welche bei Unterschreitung schon eine gewisse Bed&#252;rftigkeit darstellt. Wieso sollte eine EA ersparsam sein? Sie dient ja nicht um des gutes Willens, sondern im Zuge der steigenden Gerichtslaufzeiten als legitimes Mittel, noch etwas zu retten, bevor schlimmere Zust&#228;nde eintreten. Am Besten nicht alles anzweifeln und machen, denn das Gericht ist kompetenter als die ARGE und gibt rechtliche Sicherheit, was die gesetzliche Umsetzung betrifft. Sollte, was oft vorkommt, das SG nicht dem entsprechen, bleiben die Wege &#252;bers LSG (Beschwerde) zum BSG, um den Fall zu bringen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz so ist es nicht, denn nach § 12 SGB II haben Sie ja gewisse Freibetr&#228;ge, welche bei Unterschreitung schon eine gewisse Bed&#252;rftigkeit darstellt. Wieso sollte eine EA ersparsam sein? Sie dient ja nicht um des gutes Willens, sondern im Zuge der steigenden Gerichtslaufzeiten als legitimes Mittel, noch etwas zu retten, bevor schlimmere Zust&#228;nde eintreten. Am Besten nicht alles anzweifeln und machen, denn das Gericht ist kompetenter als die ARGE und gibt rechtliche Sicherheit, was die gesetzliche Umsetzung betrifft. Sollte, was oft vorkommt, das SG nicht dem entsprechen, bleiben die Wege &#252;bers LSG (Beschwerde) zum BSG, um den Fall zu bringen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1263</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 10:53:28 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1263</guid>
		<description>Hallo Steinbock,

&#62;Ja, alles was noch vorhanden ist. Ist dies im Minus, besteht Eilbed&#252;rftigkeit.

Dem ist bei mir aber nicht so. Das ist gerade so, da&#223; ich dann von dem Leben mu&#223;, was ich noch auf der Bank habe. Und irgendwann ist das auch im Minus.

Kann ich mir dann die EA sparen?

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Steinbock,</p>
<p>&gt;Ja, alles was noch vorhanden ist. Ist dies im Minus, besteht Eilbed&#252;rftigkeit.</p>
<p>Dem ist bei mir aber nicht so. Das ist gerade so, da&#223; ich dann von dem Leben mu&#223;, was ich noch auf der Bank habe. Und irgendwann ist das auch im Minus.</p>
<p>Kann ich mir dann die EA sparen?</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1261</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 10:40:02 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1261</guid>
		<description>Ja, alles was noch vorhanden ist. Ist dies im Minus, besteht Eilbed&#252;rftigkeit.

Ja, immer alles in 2 facher Ausfertigung und unterschreiben nicht vergessen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ja, alles was noch vorhanden ist. Ist dies im Minus, besteht Eilbed&#252;rftigkeit.</p>
<p>Ja, immer alles in 2 facher Ausfertigung und unterschreiben nicht vergessen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1259</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 26 Jul 2008 09:45:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1259</guid>
		<description>Hallo,
eine Frage zu der EA habe ich doch noch.
Was ist hier unter Ersparnisse zu verstehen?
Ist das alles was ich an Geldmitteln zur Verf&#252;gung habe?
Und besteht wegen eventuell vorhandenen Ersparnissen keine Eilbed&#252;rftigkeit?
Und muss ich diesen Antrag auch in zweifacher Ausfertigung an das SG senden?

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
eine Frage zu der EA habe ich doch noch.<br />
Was ist hier unter Ersparnisse zu verstehen?<br />
Ist das alles was ich an Geldmitteln zur Verf&#252;gung habe?<br />
Und besteht wegen eventuell vorhandenen Ersparnissen keine Eilbed&#252;rftigkeit?<br />
Und muss ich diesen Antrag auch in zweifacher Ausfertigung an das SG senden?</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steinbock</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1252</link>
		<dc:creator>Steinbock</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 18:42:21 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1252</guid>
		<description>Wenn Sie Hartz IV bekommen, sind Sie "Sklave" der ARGE und m&#252;ssen alles annehmen, was man Ihnen vor die F&#252;&#223;e schmei&#223;t. (siehe SGB II)

§ 2 SGB II

(1) Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen m&#252;ssen alle M&#246;glichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebed&#252;rftigkeit aussch&#246;pfen. Der erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige muss aktiv an allen Ma&#223;nahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschlie&#223;en. Wenn eine Erwerbst&#228;tigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht m&#246;glich ist, hat der erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu &#252;bernehmen.

(2) Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle M&#246;glichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kr&#228;ften zu bestreiten. Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige m&#252;ssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts f&#252;r sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie Hartz IV bekommen, sind Sie &#8220;Sklave&#8221; der ARGE und m&#252;ssen alles annehmen, was man Ihnen vor die F&#252;&#223;e schmei&#223;t. (siehe SGB II)</p>
<p>§ 2 SGB II</p>
<p>(1) Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen m&#252;ssen alle M&#246;glichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebed&#252;rftigkeit aussch&#246;pfen. Der erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige muss aktiv an allen Ma&#223;nahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschlie&#223;en. Wenn eine Erwerbst&#228;tigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht m&#246;glich ist, hat der erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu &#252;bernehmen.</p>
<p>(2) Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle M&#246;glichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kr&#228;ften zu bestreiten. Erwerbsf&#228;hige Hilfebed&#252;rftige m&#252;ssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts f&#252;r sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lucy</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1251</link>
		<dc:creator>Lucy</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 18:14:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1251</guid>
		<description>Hallo,

Muss man eigentlich jeden Vermittlungsvorschlag annehmen den man vom Arbeitsamt bekommt? Ich bin n&#228;mlich gelernte Industriemechanikerin, habe allerdings nach meiner Ausbildung nicht in meinem Beruf arbeiten k&#246;nnen und war in der Montage t&#228;tig.
Und jetzt m&#246;chte ich in meinen erlernten Beruf zur&#252;ck und an einer Trainingsma&#223;nahme teilnehmen, die aber leider zur zeit keine freie Stelle hat, erst wieder mitte August.Und jetzt soll ich mich trotzdem bei verschiedenen Zeitarbeitsfirmen bewerben als Produktionshelfer obwohl ich das garnicht mehr machen will, weil ich unbedingt die chance nutzen m&#246;chte in meinen erlernten Beruf zur&#252;ck zu kommen. Was kann man da machen?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>Muss man eigentlich jeden Vermittlungsvorschlag annehmen den man vom Arbeitsamt bekommt? Ich bin n&#228;mlich gelernte Industriemechanikerin, habe allerdings nach meiner Ausbildung nicht in meinem Beruf arbeiten k&#246;nnen und war in der Montage t&#228;tig.<br />
Und jetzt m&#246;chte ich in meinen erlernten Beruf zur&#252;ck und an einer Trainingsma&#223;nahme teilnehmen, die aber leider zur zeit keine freie Stelle hat, erst wieder mitte August.Und jetzt soll ich mich trotzdem bei verschiedenen Zeitarbeitsfirmen bewerben als Produktionshelfer obwohl ich das garnicht mehr machen will, weil ich unbedingt die chance nutzen m&#246;chte in meinen erlernten Beruf zur&#252;ck zu kommen. Was kann man da machen?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1250</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 16:49:06 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1250</guid>
		<description>Hallo e-e,

&#62;zu deiner erste Frage, bin ich &#252;berfragt. Ich denke allerdings du kannst schon &#62;ein Eilverfahren verlangen beim Gericht, da dein Geld monatlich mit einem &#62;h&#246;herem Betrag gek&#252;rzt wird. Wie hoch wird denn dein Geld gek&#252;rzt pro 
&#62;Monat???

Ich habe einen 400 Euro Job, bei dem ich pro Monat zwischen 200 und 300 Euro brutto mit nach Hause bringe. Die ARGE geht aber davon aus, da&#223; ich 400 Euro brutto pro Monat nach Hause bringe. Die Annahme von der ARGE ist falsch. Au&#223;erdem bekommen die jeden Monat von mir die Einkommensbescheinigung und Verdienstabrechnung. Da gehe ich pers&#246;nlich hin und bring das denen vorbei. 


&#62;Zu deiner zweite Frage: Klar sollst du einen Antrag auf &#220;berpr&#252;fung stellen 
&#62;und zwar so schnell wie m&#246;glich, am besten gestern!!! Ich habe das Gl&#252;ck ein &#62;sehr gutes Verh&#228;ltnis zu meiner Sachbearbeiterin zu haben (Sie r&#228;t mir sogar 
&#62;jedes Mal Widerspruch und Klage zu machen, nur ihr Teamleiterin und die &#62;Widerspruchstelle hier sind, naja nicht wie sie) und ich musste kein Antrag auf 
&#62;&#220;berpr&#252;fung machen als ich zu wenig Geld bekommen habe (Ich bin &#62;Aufstockerin). Sie hat mir gesagt, dass bei ihrer Kollegen h&#228;tte ich schon alles &#62;sehr detailiert auf schreiben m&#252;ssen wenn ich bei denen eine ‘K&#252;ndin’ w&#228;re. &#62;Wie ist dein Verh&#228;ltnis zu deiner/n Sachbearbeiter/in, kannst du mit ihr/m &#62;reden? Falls dies der Fall ist, geh hin, nehme alle Unterlagen mit und erkl&#228;re &#62;denen. Ansonst m&#252;sst du “alles haarklein schreiben”. Egal wie du das &#62;Problem l&#246;st, sollst du auf jeden Fall eine &#196;nderungsbescheid bekommen!


Das Verh&#228;ltnis zu meiner Sachbearbeiterin? Na ja, mit der Sachbearbeiterin f&#252;r Geldleistungen habe ich noch nicht das Vergn&#252;gen gehabt. Ehrlich gesagt kann ich auch darauf verzichten. Au&#223;erdem hat diese Sachbearbeiterin gewechselt.

Und auf meine Fallmanagerin kann ich seit kurzem auch verzichten, da diese mich mit einer m&#246;glichen Sanktion zum Schweigen bringen will. Es ist so, da&#223; ich au&#223;erdem eine Arbeitsgelegenheit mit 20 Stunden w&#246;chentlich aufgenommren habe. Dagegen habe ich nun geklagt und deswegen die ganze Sache mit der m&#246;glichen Sanktion.

Da ich diesen EEJ aufgenommen habe, habe ich jetzt nur noch am Wochenende Zeit das Wichtigste zu erledigen.


&#62;Arbeitest du (auch wenn nur auf 400 Basis)? Ich hoffe, dass die Arge deine 30 &#62;€ Versicherungspauschale ber&#252;cksichtig haben!!!!!


Mir wurde gesagt, dass ich die 30 Euro Versicherungspauschale nicht geltend machen kann, da diese bereits in dem Freibetrag von 100 Euro enthalten sei.

Zumindest ist auf dem Berechnungsbogen nichts zu erkennen, da&#223; die die Versicherungspauschale ber&#252;cksichtigt haben.


&#62;Wie langsam bzw. wie schnell, das SG Heilbronn ist, wei&#223; ich leider nicht. Ich 
&#62;habe nur gemerkt, dass LSG Baden-W&#252;rtenburg oft &#228;hnlich entscheiden wie 
&#62;LSG Bayern - trotzdem habe ich sehr gerne die Schwaben ;)

&#62;Hast du nicht &#252;berlegt Beratungshilfekosten zu beantragen um dich beraten 
&#62;zu lassen von einer/m Rechtsanwalt/in? Lass dich nicht abwimmeln beim 
&#62;Amtsgericht - Rechtsantragsstelle - die k&#246;nnen ziemlich dreist sein, 
&#62;zumindest hier in M&#252;nchen: eine hat die Frechheit mir zu sagen, dass ich 
&#62;“Mutwillig” handele gegen die Arge, weil ich Widerspruch einlegen wollte, &#62;(Englisch ist meine Muttersprache und ich bin schlie&#223;lich kein Rechtsgelehrte) &#62;da mein Geld gek&#252;rzt wurde als ich in Krankenhaus war! Nach hin und her &#62;haben sie die Kosten &#252;bernommen. Lass dich nicht unterkriegen!


Ich lass mich auch nicht unterkriegen.

Wer einmal gegen eine Beh&#246;rde geklagt hat, der tut es wieder.


&#62;Falls es keine Beratungshilfekosten in Baden-W&#252;rtenburg gibt (in manchen &#62;Bundesl&#228;ndern gibt es nicht, daf&#252;r haben diese L&#228;nder bessere und mehr &#62;Beratungsstellen als in Bayern), kannst du dich zum Mitglied machen bei dem &#62;Bundesweit bekannt und vertreten: V.. (ich wei&#223; es nicht ob ich darf es &#62;vollst&#228;ndig ausschreiben wegen Werbung). Die Mitgliedschaft kostest 15 € &#62;Quartal und sie sind sehr fit bzw. speziliziert auf dem Sozialrechtgebiet. Ich &#62;habe nur gutes &#252;ber die geh&#246;rt!

&#62;Hoffe, dass das dir geholfen hat!

&#62;Eine gute Zeit
&#62;e-e

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo e-e,</p>
<p>&gt;zu deiner erste Frage, bin ich &#252;berfragt. Ich denke allerdings du kannst schon &gt;ein Eilverfahren verlangen beim Gericht, da dein Geld monatlich mit einem &gt;h&#246;herem Betrag gek&#252;rzt wird. Wie hoch wird denn dein Geld gek&#252;rzt pro<br />
&gt;Monat???</p>
<p>Ich habe einen 400 Euro Job, bei dem ich pro Monat zwischen 200 und 300 Euro brutto mit nach Hause bringe. Die ARGE geht aber davon aus, da&#223; ich 400 Euro brutto pro Monat nach Hause bringe. Die Annahme von der ARGE ist falsch. Au&#223;erdem bekommen die jeden Monat von mir die Einkommensbescheinigung und Verdienstabrechnung. Da gehe ich pers&#246;nlich hin und bring das denen vorbei. </p>
<p>&gt;Zu deiner zweite Frage: Klar sollst du einen Antrag auf &#220;berpr&#252;fung stellen<br />
&gt;und zwar so schnell wie m&#246;glich, am besten gestern!!! Ich habe das Gl&#252;ck ein &gt;sehr gutes Verh&#228;ltnis zu meiner Sachbearbeiterin zu haben (Sie r&#228;t mir sogar<br />
&gt;jedes Mal Widerspruch und Klage zu machen, nur ihr Teamleiterin und die &gt;Widerspruchstelle hier sind, naja nicht wie sie) und ich musste kein Antrag auf<br />
&gt;&#220;berpr&#252;fung machen als ich zu wenig Geld bekommen habe (Ich bin &gt;Aufstockerin). Sie hat mir gesagt, dass bei ihrer Kollegen h&#228;tte ich schon alles &gt;sehr detailiert auf schreiben m&#252;ssen wenn ich bei denen eine ‘K&#252;ndin’ w&#228;re. &gt;Wie ist dein Verh&#228;ltnis zu deiner/n Sachbearbeiter/in, kannst du mit ihr/m &gt;reden? Falls dies der Fall ist, geh hin, nehme alle Unterlagen mit und erkl&#228;re &gt;denen. Ansonst m&#252;sst du “alles haarklein schreiben”. Egal wie du das &gt;Problem l&#246;st, sollst du auf jeden Fall eine &#196;nderungsbescheid bekommen!</p>
<p>Das Verh&#228;ltnis zu meiner Sachbearbeiterin? Na ja, mit der Sachbearbeiterin f&#252;r Geldleistungen habe ich noch nicht das Vergn&#252;gen gehabt. Ehrlich gesagt kann ich auch darauf verzichten. Au&#223;erdem hat diese Sachbearbeiterin gewechselt.</p>
<p>Und auf meine Fallmanagerin kann ich seit kurzem auch verzichten, da diese mich mit einer m&#246;glichen Sanktion zum Schweigen bringen will. Es ist so, da&#223; ich au&#223;erdem eine Arbeitsgelegenheit mit 20 Stunden w&#246;chentlich aufgenommren habe. Dagegen habe ich nun geklagt und deswegen die ganze Sache mit der m&#246;glichen Sanktion.</p>
<p>Da ich diesen EEJ aufgenommen habe, habe ich jetzt nur noch am Wochenende Zeit das Wichtigste zu erledigen.</p>
<p>&gt;Arbeitest du (auch wenn nur auf 400 Basis)? Ich hoffe, dass die Arge deine 30 &gt;€ Versicherungspauschale ber&#252;cksichtig haben!!!!!</p>
<p>Mir wurde gesagt, dass ich die 30 Euro Versicherungspauschale nicht geltend machen kann, da diese bereits in dem Freibetrag von 100 Euro enthalten sei.</p>
<p>Zumindest ist auf dem Berechnungsbogen nichts zu erkennen, da&#223; die die Versicherungspauschale ber&#252;cksichtigt haben.</p>
<p>&gt;Wie langsam bzw. wie schnell, das SG Heilbronn ist, wei&#223; ich leider nicht. Ich<br />
&gt;habe nur gemerkt, dass LSG Baden-W&#252;rtenburg oft &#228;hnlich entscheiden wie<br />
&gt;LSG Bayern - trotzdem habe ich sehr gerne die Schwaben <img src='http://www.sozialticker.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>&gt;Hast du nicht &#252;berlegt Beratungshilfekosten zu beantragen um dich beraten<br />
&gt;zu lassen von einer/m Rechtsanwalt/in? Lass dich nicht abwimmeln beim<br />
&gt;Amtsgericht - Rechtsantragsstelle - die k&#246;nnen ziemlich dreist sein,<br />
&gt;zumindest hier in M&#252;nchen: eine hat die Frechheit mir zu sagen, dass ich<br />
&gt;“Mutwillig” handele gegen die Arge, weil ich Widerspruch einlegen wollte, &gt;(Englisch ist meine Muttersprache und ich bin schlie&#223;lich kein Rechtsgelehrte) &gt;da mein Geld gek&#252;rzt wurde als ich in Krankenhaus war! Nach hin und her &gt;haben sie die Kosten &#252;bernommen. Lass dich nicht unterkriegen!</p>
<p>Ich lass mich auch nicht unterkriegen.</p>
<p>Wer einmal gegen eine Beh&#246;rde geklagt hat, der tut es wieder.</p>
<p>&gt;Falls es keine Beratungshilfekosten in Baden-W&#252;rtenburg gibt (in manchen &gt;Bundesl&#228;ndern gibt es nicht, daf&#252;r haben diese L&#228;nder bessere und mehr &gt;Beratungsstellen als in Bayern), kannst du dich zum Mitglied machen bei dem &gt;Bundesweit bekannt und vertreten: V.. (ich wei&#223; es nicht ob ich darf es &gt;vollst&#228;ndig ausschreiben wegen Werbung). Die Mitgliedschaft kostest 15 € &gt;Quartal und sie sind sehr fit bzw. speziliziert auf dem Sozialrechtgebiet. Ich &gt;habe nur gutes &#252;ber die geh&#246;rt!</p>
<p>&gt;Hoffe, dass das dir geholfen hat!</p>
<p>&gt;Eine gute Zeit<br />
&gt;e-e</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: e-e</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1248</link>
		<dc:creator>e-e</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 16:08:02 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1248</guid>
		<description>Hallo PowerCraft,

zu deiner erste Frage, bin ich &#252;berfragt. Ich denke allerdings du kannst schon ein Eilverfahren verlangen beim Gericht, da dein Geld monatlich mit einem h&#246;herem Betrag gek&#252;rzt wird. Wie hoch wird denn dein Geld gek&#252;rzt pro Monat???

Zu deiner zweite Frage: Klar sollst du einen Antrag auf &#220;berpr&#252;fung stellen und zwar so schnell wie m&#246;glich, am besten gestern!!! Ich habe das Gl&#252;ck ein sehr gutes Verh&#228;ltnis zu meiner Sachbearbeiterin zu haben (Sie r&#228;t mir sogar jedes Mal Widerspruch und Klage zu machen, nur ihr Teamleiterin und die Widerspruchstelle hier sind, naja nicht wie sie) und ich musste kein Antrag auf &#220;berpr&#252;fung machen als ich zu wenig Geld bekommen habe (Ich bin Aufstockerin). Sie hat mir gesagt, dass bei ihrer Kollegen h&#228;tte ich schon alles sehr detailiert auf schreiben m&#252;ssen wenn ich bei denen eine 'K&#252;ndin' w&#228;re. Wie ist dein Verh&#228;ltnis zu deiner/n Sachbearbeiter/in, kannst du mit ihr/m reden? Falls dies der Fall ist, geh hin, nehme alle Unterlagen mit und erkl&#228;re denen. Ansonst m&#252;sst du "alles haarklein schreiben". Egal wie du das Problem l&#246;st, sollst du auf jeden Fall eine &#196;nderungsbescheid bekommen!

Arbeitest du (auch wenn nur auf 400 Basis)? Ich hoffe, dass die Arge deine 30 € Versicherungspauschale ber&#252;cksichtig haben!!!!!

Wie langsam bzw. wie schnell, das SG Heilbronn ist, wei&#223; ich leider nicht. Ich habe nur gemerkt, dass LSG Baden-W&#252;rtenburg oft &#228;hnlich entscheiden wie LSG Bayern - trotzdem habe ich sehr gerne die Schwaben ;)

Hast du nicht &#252;berlegt Beratungshilfekosten zu beantragen um dich beraten zu lassen von einer/m Rechtsanwalt/in? Lass dich nicht abwimmeln beim Amtsgericht - Rechtsantragsstelle - die k&#246;nnen ziemlich dreist sein, zumindest hier in M&#252;nchen: eine hat die Frechheit mir zu sagen, dass ich "Mutwillig" handele gegen die Arge, weil ich Widerspruch einlegen wollte, (Englisch ist meine Muttersprache und ich bin schlie&#223;lich kein Rechtsgelehrte) da mein Geld gek&#252;rzt wurde als ich in Krankenhaus war! Nach hin und her haben sie die Kosten &#252;bernommen. Lass dich nicht unterkriegen!
Falls es keine Beratungshilfekosten in Baden-W&#252;rtenburg gibt (in manchen Bundesl&#228;ndern gibt es nicht, daf&#252;r haben diese L&#228;nder bessere und mehr Beratungsstellen als in Bayern), kannst du dich zum Mitglied machen bei dem Bundesweit bekannt und vertreten: V.. (ich wei&#223; es nicht ob ich darf es vollst&#228;ndig ausschreiben wegen Werbung). Die Mitgliedschaft kostest 15 € Quartal und sie sind sehr fit bzw. speziliziert auf dem Sozialrechtgebiet. Ich habe nur gutes &#252;ber die geh&#246;rt!

Hoffe, dass das dir geholfen hat!

Eine gute Zeit
e-e</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo PowerCraft,</p>
<p>zu deiner erste Frage, bin ich &#252;berfragt. Ich denke allerdings du kannst schon ein Eilverfahren verlangen beim Gericht, da dein Geld monatlich mit einem h&#246;herem Betrag gek&#252;rzt wird. Wie hoch wird denn dein Geld gek&#252;rzt pro Monat???</p>
<p>Zu deiner zweite Frage: Klar sollst du einen Antrag auf &#220;berpr&#252;fung stellen und zwar so schnell wie m&#246;glich, am besten gestern!!! Ich habe das Gl&#252;ck ein sehr gutes Verh&#228;ltnis zu meiner Sachbearbeiterin zu haben (Sie r&#228;t mir sogar jedes Mal Widerspruch und Klage zu machen, nur ihr Teamleiterin und die Widerspruchstelle hier sind, naja nicht wie sie) und ich musste kein Antrag auf &#220;berpr&#252;fung machen als ich zu wenig Geld bekommen habe (Ich bin Aufstockerin). Sie hat mir gesagt, dass bei ihrer Kollegen h&#228;tte ich schon alles sehr detailiert auf schreiben m&#252;ssen wenn ich bei denen eine &#8216;K&#252;ndin&#8217; w&#228;re. Wie ist dein Verh&#228;ltnis zu deiner/n Sachbearbeiter/in, kannst du mit ihr/m reden? Falls dies der Fall ist, geh hin, nehme alle Unterlagen mit und erkl&#228;re denen. Ansonst m&#252;sst du &#8220;alles haarklein schreiben&#8221;. Egal wie du das Problem l&#246;st, sollst du auf jeden Fall eine &#196;nderungsbescheid bekommen!</p>
<p>Arbeitest du (auch wenn nur auf 400 Basis)? Ich hoffe, dass die Arge deine 30 € Versicherungspauschale ber&#252;cksichtig haben!!!!!</p>
<p>Wie langsam bzw. wie schnell, das SG Heilbronn ist, wei&#223; ich leider nicht. Ich habe nur gemerkt, dass LSG Baden-W&#252;rtenburg oft &#228;hnlich entscheiden wie LSG Bayern - trotzdem habe ich sehr gerne die Schwaben <img src='http://www.sozialticker.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Hast du nicht &#252;berlegt Beratungshilfekosten zu beantragen um dich beraten zu lassen von einer/m Rechtsanwalt/in? Lass dich nicht abwimmeln beim Amtsgericht - Rechtsantragsstelle - die k&#246;nnen ziemlich dreist sein, zumindest hier in M&#252;nchen: eine hat die Frechheit mir zu sagen, dass ich &#8220;Mutwillig&#8221; handele gegen die Arge, weil ich Widerspruch einlegen wollte, (Englisch ist meine Muttersprache und ich bin schlie&#223;lich kein Rechtsgelehrte) da mein Geld gek&#252;rzt wurde als ich in Krankenhaus war! Nach hin und her haben sie die Kosten &#252;bernommen. Lass dich nicht unterkriegen!<br />
Falls es keine Beratungshilfekosten in Baden-W&#252;rtenburg gibt (in manchen Bundesl&#228;ndern gibt es nicht, daf&#252;r haben diese L&#228;nder bessere und mehr Beratungsstellen als in Bayern), kannst du dich zum Mitglied machen bei dem Bundesweit bekannt und vertreten: V.. (ich wei&#223; es nicht ob ich darf es vollst&#228;ndig ausschreiben wegen Werbung). Die Mitgliedschaft kostest 15 € Quartal und sie sind sehr fit bzw. speziliziert auf dem Sozialrechtgebiet. Ich habe nur gutes &#252;ber die geh&#246;rt!</p>
<p>Hoffe, dass das dir geholfen hat!</p>
<p>Eine gute Zeit<br />
e-e</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: PowerCraft</title>
		<link>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1247</link>
		<dc:creator>PowerCraft</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Jul 2008 14:30:15 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.sozialticker.com/neues-zum-thema-rechte-und-pflichten-kw-3008_20080721.html#comment-1247</guid>
		<description>Hallo,

habe mich auf diverse Vermittlungsvorschl&#228;ge von der Agentur f&#252;r Arbeit beworben. Nun gibt es da eine R&#252;ckmeldung zu diesem Vermittlungsvorschlag.
Bisher habe ich immer bei "Ich bin an weiteren Stellenangeboten interessiert" mein Kreuzchen gemacht. Was ist aber, wenn ich das Kreuzchen nicht mache?

Gru&#223;
PowerCraft</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>habe mich auf diverse Vermittlungsvorschl&#228;ge von der Agentur f&#252;r Arbeit beworben. Nun gibt es da eine R&#252;ckmeldung zu diesem Vermittlungsvorschlag.<br />
Bisher habe ich immer bei &#8220;Ich bin an weiteren Stellenangeboten interessiert&#8221; mein Kreuzchen gemacht. Was ist aber, wenn ich das Kreuzchen nicht mache?</p>
<p>Gru&#223;<br />
PowerCraft</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>
