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Neues Wohngeldrecht in Kraft getreten

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Wohngeldrecht beschlossen, das zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Das Wohngeldrecht beinhaltet unter anderem folgende Neuerungen:

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers oder für Bewohner eines Heims. Aber es kann auch als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt werden. Unerheblich für die Gewährung des Zuschusses ist, ob der Wohnraum in einem Altbau oder Neubau liegt und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Die Empfänger oder Antragsteller der folgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bereits bei der Transferleistung berücksichtigt werden:

  1. • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  2. • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
  3. • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  4. • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  5. • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  6. • Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.

In Mönchengladbach erhalten derzeit rund 2.000 Haushalte Wohngeld. Diese Zahl wird sich nach Einschätzung des Amtes für Wohnungswesen allerdings im Laufe der nächsten Wochen nach oben verändern, da sich die Wohngeldnovelle entsprechend auswirken wird.

Quelle: Stadt Mönchengladbach - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 3. Januar 2009 um 9:19 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von lunablue am Samstag, 3.1.2009.

Hallo,ich hab eine frage ob das rechtens ist von der Arge in Köln,meine Tochter (33) ist alleinerziehend,mit drei kindern .(7jahre,11jahre und 15jahre)sie bekommt 400.-euro von der Arge für sich und die Kinder.Jetzt sagt de Arge das sie für die beiden großen Kinder,die Fahrkosten selber bezahlen mus von den 400.-euro Lebensunterhalt.(das wären dann 40.-euro KVB) ist das korreckt? für eine ntwort wäre ich euch sehr dankbar .
wünsche allen im Team und den Lesern noch ein glücklicheres Jahr 2009 nette Grüße Lunablue aus köln


2. ... Kommentar von Turrican4D am Mittwoch, 7.1.2009.

Fahrtkosten zur Schule? Nein, die muss man erst nach dem Erreichen des ersten Schulabschlusses selbst bezahlen.


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