Neues Muster für Widerrufsbelehrungen
„Der Handel über das Internet hat sich zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor entwickelt. Im letzten Jahr haben die Verbraucher nach jüngsten Erhebungen mehr als 17,2 Milliarden Euro im Internet ausgegeben – mehr als dreimal soviel wie 2002. Durch die Neufassung der Muster für die Widerrufs- und Rückgabebelehrung werden den Kunden zukünftig ihre Rechte noch klarer vor Augen geführt. Zudem geben wir den Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um in diesem Zukunftsmarkt erfolgreich zu sein“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Quelle: Pressemeldung Bundesministerium der Justitz
Am 12. März 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die Muster für Belehrungen noch klarer gefasst, die Unternehmer Verbraucherinnen und Verbrauchern über ihre Widerrufs- und Rückgaberechte erteilen müssen.
Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Die Frist beginnt jedenfalls nicht, bevor das Unternehmen den Verbraucher in Textform (etwa per E-Mail oder Telefax) über das Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt hat. Eine ordnungsgemäße Belehrung ist Voraussetzung dafür, dass das Widerrufs- oder Rückgaberecht grundsätzlich spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss erlischt.
Für Belehrungen, die den bislang gültigen Mustern entsprechen, gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008, damit den Unternehmen genügend Zeit bleibt, sich auf die Änderungen einzustellen.
Quelle und Neufassung der Musterbelehrung: Bundesministerium der Justitz
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Mittwoch, 19. März 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
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