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Neues für Tagesmütter ab 2009: Änderung im Steuerrecht wirkt sich auf Sozialversicherung aus

Bild: Sozialticker e.V.Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagesmütter und Tagesväter die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt auch für Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden. Bisher waren nur die Einkünfte aus privat veranlasster Betreuung steuerpflichtig.

Wie die Deutsche Rentenversicherung Hessen dazu mitteilt, hat die Neuregelung Konsequenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung. Denn Tagesmütter und Tagesväter werden ab 1. Januar 2009 rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 400 Euro monatlich überschreiten. Die Betriebsausgabenpauschale steigt ab 2009 von 246 Euro auf 300 Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind acht Stunden und länger am Tag betreut wird. Bei einer geringeren Betreuungszeit ist die Pauschale anteilig zu kürzen.

Bei Tagesmüttern und Tagesvätern mit einem Arbeitseinkommen von nicht mehr als 400 Euro monatlich besteht wegen Geringfügigkeit Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird die selbständige Tätigkeit dagegen mehr als geringfügig ausgeübt und überschreitet das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale 400 Euro monatlich, sind die Tagespflegepersonen gesetzlich verpflichtet, sich mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.

Wer Fragen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der selbständigen Tätigkeit hat, kann sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter der Nummer 0800-100048012 wenden.

Quelle: Deutschen Rentenversicherung Hessen

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 17. Dezember 2008 um 11:29 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von hottili am Donnerstag, 22.10.2009.

folgendes wir sind alg 2 empfänger und haben für 6 nächte und 7 tage einne 5 jährige zur pflege gehabt.
was können wir beide also meine freundin und ich geltend machen. wir haben uns die pflege geteilt da es wie gesagt eine 24 std betreuung war.
zusätzlich entstanden täglich ca 8 euro an bus kosten für kindergarten und fahrten zur mutter ins krankenhaus.
wir bekommen von der krankenkasse für alles zusammen 64 € pro tag.
also 448 euro für die woche
300 euro monatlich betriebskosten also 10 pro tag, das wären 70 für die woche, ist darin das busgeld inbegriffen oder kann man dies sepperat geltend machen beim amt sowie die betreuung auf uns beide aufteilen bei der kasse sind beide angemeldet als betreuungs person angegeben.
so das jedem 100 euro für die woche zustehen.


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