Neues für Tagesmütter ab 2009: Änderung im Steuerrecht wirkt sich auf Sozialversicherung aus
Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle Tagesmütter und Tagesväter die Einkünfte aus ihrer Tagespflegetätigkeit versteuern. Dies gilt auch für Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt oder von der Gemeinde bezahlt werden. Bisher waren nur die Einkünfte aus privat veranlasster Betreuung steuerpflichtig.
Wie die Deutsche Rentenversicherung Hessen dazu mitteilt, hat die Neuregelung Konsequenzen für die Beiträge zur Sozialversicherung. Denn Tagesmütter und Tagesväter werden ab 1. Januar 2009 rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 400 Euro monatlich überschreiten. Die Betriebsausgabenpauschale steigt ab 2009 von 246 Euro auf 300 Euro pro Kind und Monat, wenn das Kind acht Stunden und länger am Tag betreut wird. Bei einer geringeren Betreuungszeit ist die Pauschale anteilig zu kürzen.
Bei Tagesmüttern und Tagesvätern mit einem Arbeitseinkommen von nicht mehr als 400 Euro monatlich besteht wegen Geringfügigkeit Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird die selbständige Tätigkeit dagegen mehr als geringfügig ausgeübt und überschreitet das Einkommen nach Abzug der Betriebsausgabenpauschale 400 Euro monatlich, sind die Tagespflegepersonen gesetzlich verpflichtet, sich mit ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Wer Fragen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der selbständigen Tätigkeit hat, kann sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle oder das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter der Nummer 0800-100048012 wenden.
Quelle: Deutschen Rentenversicherung Hessen
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 17. Dezember 2008 um 11:29 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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