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Neue Masche der Jobcenter: Schon mal vorsorglich Sippenhaft androhen?

Bonn – Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Bescheide von Jobcentern zu unterbinden, die Familien „Quasisippenhaft“ androhen, wenn sich einzelne Menschen nicht so verhalten, wie es eine Behörde haben will. So versendet beispielsweise das Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald einer Familie einen Leistungsbescheid, indem vorsorglich schon mal angedroht wird, dass ein weiterer Leistungsbezug für die ganze Bedarfsgemeinschaft davon abhänge, ob die betroffenen Eltern irgendwelchen unbestimmten und vagen Verpflichtungen nachkommen.

Wie diese Verpflichtungen allerdings zu erfüllen sind kann dem Bescheid nicht entnommen werden. „Wir betrachten solch einen ‚Bescheid als Erpressung der Hartz IV-Bezieher und einen Freifahrtschein für Jobcenter für das Umgehen aller gesetzlichen Bestimmungen. Die BA und das Bundesarbeitsministerium fordern wir auf die Verwendung derartiger Textbausteine zu verbieten und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter die gesetzlichen Bestimmungen einhalten“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Felix Z. (Name geändert) wandte sich heute an das Erwerbslosen Forum Deutschland, nachdem er einen neuen Leistungsbescheid über Hartz IV für sich und seine Familie erhalten hatte. Wörtlich heißt es dort:

[…]„Leistungen werden nur dann weitergewährt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das heißt beispielsweise, dass Sie – sich intensiv um einen existenzsichernden Arbeitsplatz bemühen – sich aktiv an allen Maßnahmen beteiligen, die dieses Ziel unterstützen – Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nachkommen, – der Einladungen des Jobcenters folgen.“[…] (*)

Höchstrichterliche Entscheidungen zählen nichts mehr?

„Beim Lesen eines solchen Schreibens fragt man sich, warum der Gesetzesgeber eigentlich ein so umfangreiches Sanktionssystem für Hartz IV-Bezieher geschaffen hat und die Bundesregierung diese erst im April erneut verschärft hat, wenn Jobcenter es sich so einfach machen können. Hier hängt es dann tatsächlich vom Goodwill eines Sachbearbeiters ab, ob jemand seine Möglichkeiten genutzt hat. Was er alles erfüllen muss bleibt völlig offen. Genau aber das ist höchstrichterlich den Jobcentern inzwischen mehrfach auferlegt worden“, so Behrsing weiter.

Dem Erwerbslosen Forum Deutschland liegen noch keine Erkenntnisse darüber vor, ob solche Schreiben eine neue Masche der BA sind oder ein Eigenprodukt des Jobcenters Dahme-Spreewald ist. Jedenfalls hätte ein solcher Bescheid vor keinem Sozialgericht Bestandskraft, sorge aber für unnötige Aufregung bei Hartz IV-Beziehern.

Der Landkreis Dahme-Spreewald ist durch eine besonders hohe Arbeitslosigkeit geprägt und das macht die Sache für Betroffene besonders pikant.

Quelle: Presse Erwerbslosen Forum Deutschland

Startseite - Veröffentlicht am: 12. September 2011 um 17:03 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  14 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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14 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Hans am Montag, 12.9.2011.

Skrupellos diese JC-***! Sorry für diesen Ausdruck, aber bei solchen Meldungen platz mir hier der Kragen. WANN hört das mal auf? Von wegen existenzsichernder Job…Meine Frau und ich haben in der selben Firma zum gleichen Stundenlohn 260 Stunden zzgl. Überstunden abgeleistet und sind mit dem Gehalt nicht in der Lage und insgesamt fünfköpfige Familie zu ernähren! Wessen Schuld ist das, unsere?

Diese Regierung ist …….. ich erspare es mir deutlich zu werden.


2. ... Kommentar von krankDANKarge am Montag, 12.9.2011.

Diesen NEUEN Textbaustein habe ich auch in meinem neuen und jetzt aktuellen Weiterbewilligung-Antrag. (Ich wohne in Dortmund)

Zudem kommt folgender neuer Satz hinzu:
KOPIE:
-Ihre Angaben im Antrag müssen Sie mit entsprechenden Belegen nachweisen (z.B. aktuelle Kontoauszüge)-

Kontoauszüge? musste ich noch nie vorlegen ???

eine riesige Sauerei kann ich da nur sagen, aber gut zu wissen das meine Abneigung der neuen Art Erpressungen auszusprechen,ich nicht alleine dieser Ansicht bin ;-)
LG


3. ... Kommentar von krankDANKarge am Montag, 12.9.2011.

PS:
Meine Hilfebedürftigkeit kann ich gar nicht beenden wenn ich am Tag nur noch 3 Stunden arbeiten gehen darf, zwecks gesundheitlichen Zustandes ;-) alleine das ist schon mächtig absurd! Oder gibt es Jobs wo man 300 Euro oder gar mehr die Stunde verdient…um sich alleine versorgen zu können???? ;-))))


4. ... Kommentar von Karl.Marx.Trier am Montag, 12.9.2011.

Hallo,

ich habe schon immer (auch hier im Sozialticker) gesagt, Hartz IV ist staatlich verordnete und von allzu willfährigen Jobcentern und Grundsicherungsämtern systematisch, skrupellos und eiskalt durchgezogene faschistische Euthanasie. Bis bald auf dem Urnenfeld des Friedhofes !


5. ... Kommentar von fat man am Montag, 12.9.2011.

So was oder ähnlich läuft doch schon seit Jahren….. Da werden Mitbewohner genötigt Unterlagen des jeweils anderen vorzulegen, ansonsten gibt es kein Geld für den Mittellosen. Nachbarn & Kinder werden ausgefragt und wenn da was vorlugt was denen nicht passt, schwupps, Zahlung eingestellt. Unterlagen werden frech und ohne rechtsgrundlage kopiert und archiviert, die Betroffenen drangsaliert, tyrannisiert, vorsätzlich falsch (und nur zu ihrem Nachteil) “beraten….. überraschen kann mich da nichts mehr, ausser es wäre für Bedürftige was gutes.

In meinen Augen sind das durchweg Kriminelle, die ganze Struktur entspricht der organisierter Kriminalität die in ihrer Menschenverachtung die Mafia alt aussehen lässt, aber es prima mit Faschisten und typisch deutschem braunem Geschmeiß aufnehmen kann.


6. ... Kommentar von Milda am Montag, 12.9.2011.

Das ist glatte Erpressung ! Der JC bietet doch nur Zeitarbeit mit einem Stundenlohn der die Bedürftigkeit nicht verringert !


7. ... Kommentar von andy am Montag, 12.9.2011.

AHA !
Ich dachte schon ich musste diese Schmach alleine ertragen !
Ich habe auch schon das ganze WE schlaflose Nächte gehabt von dem neuen Psychoterror der hiesigen Arge (Lutherstadt Wittenberg übrigens um das Kind beim Namen zu nennen ! )
Das ist eine bodenlose Frechheit vor allem der erste Satz der da lautet:wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Genau das versuche ich zur Zeit verzweifelt und ich hätte sie mittlerweile zum 4. mal beenden können,aber leider verwehrt mir die hiesige Arbeitsvernichtuns und Sanktionsanstalt einen Vermittlungsgutschein so das ich diese Arbeiten nicht aufnehmen kann !!!
Von daher enpfinde ich so einen Text auch als noch frecher!
Weil angeblich keine Mittel da sind !
Aber die monatlich ca 40 Leute die schon alleine meine Vermittlerin in sogenannte Maßnahmen (Aktivieren & Orientieren) steckt kosten tausende !
statt das Geld denen zu geben die in Arbeit kommen würden wird es lieber für solche sinnfreien Maßnahmen verschwendet!
Na macht ja nichts kommt ja von Steuerzahler nicht war !?
Die hiesige Arge hat wohl noch nicht begriffen das sie auch Pflichten hat und die Leute so gut wie möglich untesrstützen soll das diese wieder in Arbeit kommen!
Aber das will man hier garnicht,im Gegenteil !
Man soll ja den hiesigen Sklavenmarkt so lange wie möglich in Form von 1€ Jobs,165€ Jobs und 400€ Jobs zu verfügung stehen!
Hauptsache man ist nicht aus diesen Verbrechersystem Hartz raus aber eben aus der Statistik!

Das müsste zu Escher in die Sendung oder in die Zeitung !
Unsere Arge war ja schon immer Vorreiter von allem Übel dieser beschissenen Welt!
Kein Wunder wenn die Suizidrate steigt!

Amen!

Mfg Andy


8. ... Kommentar von Anja und Sabine am Montag, 12.9.2011.

Hallo, wir sind zwei süße Mädels in Norderstedt bei Hamburg.

Auch wir haben Briefe mit dem oben zitierten Text-Absatz zugeschickt bekommen. Den Briefen beigefügt ist ein Formular, das man ausfüllen muss, wenn man Arbeitslosengeld II beantragen will.

Wir wundern uns darüber, dass wir die Antrags-Formulare einfach so zugeschickt bekommen haben und sie uns nicht abholen mussten (wundern würde uns sowas nicht). Insofern ist das schon ein guter Service des Jobcenters - das muss man auch mal feststellen.
Allerdings: Antrags-Neulinge bekommen sicherlich einen Schrecken, wenn sie lesen, dass man Kontoauszüge als Belege beifügen soll. Der Kontoauszug-Satz ist sogar fett gedruckt. Eine Frechheit. Konto-Auszüge mussten wir noch nie beifügen und würden sowas auch nur nach gesonderter Aufforderung machen.


9. ... Kommentar von diogenes am Montag, 12.9.2011.

die handlungsweise einiger oder auch vieler jobcenter zeigt doch nur das spiegelbild dieser gesellschaft die sich einen dreck um gesetze kümmert.
der mensch egal aus welcher situation heraus der auf hilfe vom staat angewiesen ist wird zum spielball von skrupelosen und arroganten mitarbeitern dieser jobcenter.
doch leider und das allzuoft handeln diese im auftrag und auf anweisung ihrer vorgesetzten.
das gesetzgebungen so ausgelegt werden das sie dem betroffenen schaden zufügen ist dabei gewollt.
es hat hier schon soviele gute ratschläge gegen die willkür dieser behörden gegeben das ich hier nur jedem betroffenen empfehlen kann Wehrt Euch ansonsten werdet ihr untergebuttert.
und wenn ihr das nicht alleine könnt es gibt genug aktivisten gegen hartz4 die euch gerne und uneigenützig helfen.
ein vergeßt nicht dabei diese leute in den jobcentern werden von euren früher eingezahlten steuern und abgaben bezahlt und nicht von dem was sie an euch zu sparen versuchen.


10. ... Kommentar von Britwei28 am Dienstag, 13.9.2011.

Fehlen tut eigentlich nur noch ein Zusatz: Wenn der Betreffende die Nase gestrichen voll hat und dementsprechend seinem Leben ein Ende setzen möchte ist der Strick aus der letzten Leistung zu bezahlen!
Allerdings sollte schon mal vorsorglich das Bestattungsunternehmen beauftragt werden und sämtliche Formalitäten, die sich daraus ergeben , ebenfalls im voraus erledigt sein.
Vielen Dank

Na dann mal; Gutes Gelingen!
Habe auch so einen neuen Weiterbewilligungsbescheid bekommen.
Das ist wohl wieder eine neue Weisung von oben!


11. ... Kommentar von Sancho am Dienstag, 13.9.2011.

Das ist nun die Weiterführung der inzwischen mehrfach geänderten Texte der Zwangs - Eingliederungsvereinbarung. Diese wird bei Ablehnung durch den Bedürftigen in Form eines Verwaltungsaktes voll und ganz übernommen, womit durch die Textformulierung der Willkür der Jobcenter Tür und Tor geöffnet wird. Dies habe ich bereits schon seit einiger Zeit festgestellt. Zusätzlich werden die Grundrechte durch diese Zwangstexte welche die BA vor gibt, ausgehebelt. Hier hilft nur Widerspruch und Klage, wobei manche Sozialgerichte mit allen Tricks versuchen um eine Beschluss herum zu kommen. Das ist die Deutsche Rechtsordnung, die nun nur noch nach den Jobcenter – Stasimethoden auf dem Papier steht. Diese Schwarz / Gelbe Regierung versucht mit Merkel die Demokratie in Deutschland mit allen Mitteln zu ändern.


12. ... Kommentar von JvOsterode am Dienstag, 13.9.2011.

Nach dem bisher gelesenen habe ich selbst das schreiben mit dem uns gerade zugeschickten Weiterbewilligungsantrag richtig durchgelesen und siehe da: Die Textbausteine sind ebenfalls drin.
Dabei ist zu bedenken: Dieses Schreiben wird automatisch in Nürnberg gedruckt und von dort aus verschickt. Das läuft völlig automatisch ab wenn der Zeitraum abläuft. Ebenso wenn jemand von ALGI in ALGII “rutscht”. Dabei guckt das System (anscheinend) nicht ob die Personen evtl. eine Arbeit haben oder ähnliches.
Ich selber mache eine Umschulung und die mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft lebende Person hat eine sozialversicherungspflichtige Arbeit von der - zumindestens eine Person - Leben könnte.

Und wegen den Kontoauszügen: Dies stand schon immer drin. Nur nicht fettgedruckt auf der ersten Seite. Sondern irgendwo mittendrin (ggf. bei dem Punkt wo angaben zum Konto gemacht werden) mit dem Satz (Sinngemäß): “Durch entsprechende Belege nachzuweisen”.


13. ... Kommentar von erika am Dienstag, 13.9.2011.

Eigentlich sollten die mal nachweisen, dass sie die Menschen in ordentlich bezahlte Arbeit bringen.

Wir haben im Grund keine Handhabe uns gegen die zu wehren, und bei den teilweise perversen SB´s ist man denen hilflos ausgeliefert, denn wenn sanktioniert wird, hat man erst mal eine ordentliche Rennerei am Hals und das Geld geht trotz Gerichtsurteil erst nach mehrmaligen Anmahnungen ein und die Berechnng stimmt dann eben hinten und vorne nicht, man muss ja sparen.

Das könnte alles viel einfacher gehandhabt werden, doch dass, ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache.

@JvOsterode
Dabei ist zu bedenken: Dieses Schreiben wird automatisch in Nürnberg gedruckt und von dort aus verschickt. Das läuft völlig automatisch ab wenn der Zeitraum abläuft.
- Und auch dass, kann man ändern, doch das will keiner, denn dann kann man die Sanktion nicht ausprobieren, was die SB´s früher oder später dann auch tun, denn denen kann ja keiner an den Ar…. fahren, leider -

Und wenn ich drei Mal innerhalb von 5 Wochen beim Gericht eine Klage einreichen muss, weil das Amt mal wieder zu unrecht Geld einbehält obwohl alle Unterlagen belegen, dass es nicht so ist, wie die behaupten, dann frag ich mich doch, wozu das alles ?
Um uns mürbe zu machen, damit wir vielleicht den Löffel freiwilig abgeben ?


14. ... Kommentar von Loreley am Dienstag, 13.9.2011.

Zitat:

(…)Leistungen werden nur dann weitergewährt, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, Ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden. Das heißt beispielsweise, dass Sie – sich intensiv um einen existenzsichernden Arbeitsplatz bemühen – sich aktiv an allen Maßnahmen beteiligen, die dieses Ziel unterstützen – Ihren Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung nachkommen, – der Einladungen des Jobcenters folgen.“[…]

Hmmm. Was ist dann, wenn einer mit Waffe in eine Bank stürmt, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden? Sind in diesen Textbausteinen eigentlich illegale Aktivitäten zur Beendigung der Hilfsbedürftigkeit explizit ausgeschlossen? Inwieweit wird Sittenwidrigkeit ausgeschlossen?

Zwar wird als Beispiel die Bemühung um einen existenzsichernden Arbeitsplatz angeführt, neben den obligatorischen Maßnahmen und der Aufforderung, den Einladungen des Jobcenters zu folgen. Aber eben nur als Beispiel.

Andersherum sind solche ungenauen Bestimmungen in der EGV doch auch einen Aufforderung für Arbeitslose, sich entsprechend “dem Rahmen ihrer Möglichkeiten” bemühen zu müssen? Und inwieweit ist dann der Arbeitslose dafür zur Rechenschaft zu ziehen?

Ich habe zwar noch nicht so einen neuen Weiterbewilligungsbescheid mit diesen Textbausteinen in den Händen gehabt, aber dies wäre dann doch aus rechtlicher Sicht interessant.


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