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Neue Hartz IV-Eilklage

Hartz-IV ForumDas Gesetz „ist im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig“

Hartz4-Plattform unterstützt erneute Regelsatz-Klage

„Mehr denn je sollte die aktuelle Zuspitzung der Finanzmärkte die Politik daran erinnern, sich endlich zu besinnen: Menschen sind wichtiger als Banken!“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Wir haben uns deshalb entschlossen mit der Hartz4-Plattform den erneuten Anlauf für eine Eilklage in Richtung Karlsruhe gegen die verfassungswidrig die Menschenwürde verletzende Berechnung des neuen Hartz IV-Regelsatzes zu unterstützen. Diese Klage ist ein neuerlicher Versuch, endlich Mitmenschlichkeit in das von der UNO seit mindestens einem Jahrzehnt kritisierte Deutsche Sozialsystem einkehren zu lassen. Jenseits aller ausgetretenen Pfade um lebensferne Statistik- und ermüdende Referenzgruppen-Auseinandersetzungen stützt sich diese Klage vor allem auf die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte „Realitätsgerechtigkeit“. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass die abgehobene Statistik-Diskussion mit ihren zermürbenden Täuschungsmanövern endlich auf den Boden der Lebenswirklichkeit und individueller Schicksale zurückkehrt,“ so Brigitte Vallenthin.

Die heute beim Sozialgericht - mit Unterstützung der Hartz4-Plattform – ohne anwaltliche Begleitung eingereichte Eilklage begründet den abermaligen Weg zur Überprüfung der Vereinbarkeit des neuen Hartz IV-Gesetzes mit der Verfassung sowie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2011 mit neuen Tatsachen.

Das Bundesverfassungsgericht hat neben den vielfach zitierten - aktuell vom Gesetzgeber missachteten - Anforderung aus den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 09. Februar 2011 zu Realitätsgerechtigkeit, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und schlüssiger Berechnungsverfahren im Urteil selber auch die Folgen eines Verstoßes dagegen benannt:

„Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.“

Nach Einschätzung der Hartz4-Plattform erlaubt das keinen anderen Schluss: der seit Januar 2011 vom Gesetzgeber bestimmte Regelsatz für SGB II und SGB XII ist verfassungswidrig.

Grundlage für die Klage ist der von Rüdiger Böker – Mitglied des Sozialgerichtstages und Sachverständiger bei der Anhörung zum neuen Gesetz im Sozialausschuss des Bundestages – aus dem Zahlenmaterial der Bundesarbeitsministeriums errechnete

Mindest-Regelsatz-Bedarf von 594,39 €.

Die Eilklage ergänzt hier zusätzlich den von Experten ermittelten aktuellen

Stromkosten-Bedarf von 44,05 €.

Zum Realitätsbezug einer verfassungsgemäßen Regelsatz-Ermittlung gehöre ebenfalls die Aufforderung an den Gesetzgeber, die gerade im Bereich der Grundnahrungsmittel alleine gegenüber dem Vorjahr extrem angestiegenen Lebensmittelpreise zu berücksichtigen und sie zusätzlich entsprechend ihrem überproportionalen Anteil im Budget von Leistungsberechtigten zu gewichten:

• Laut Berechnungen des „Informationsdienstes Preiszeiger“ vom Mai 2011 wurde alleine von Mai 2010 bis Mai 2011 eine durchschnittliche Preissteigerungsrate für Lebensmittel von 7 % festgestellt – bei Butter, Apfelsaft oder Kaffee beispielsweise sogar bis zu 30 %.

Die Klage zitiert ebenfalls wissenschaftliche Studien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), des Instituts für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg (ifeu) und des Instituts für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main (ISOE) mit direktem Bezug auf die Regelsatzbemessung.

Darüber hinaus müsse den Verfassungsrichtern die Frage gestellt werden, ob die Glaubwürdigkeit einer angeblich transparenten Neuberechnung angesichts der Tatsache noch haltbar sei, wenn bereits der Existenzminimumbericht des Finanzministerium im Jahre 2008 schon zwei Jahre zuvor zu exakt demselben Ergebnis von 364,00 € kam - bis auf die letzte Stelle hinter dem Komma.

Und schließlich bleiben im Klagevortrag die jüngsten, sich seit mindestens zehn Jahren wiederholenden Zweifel des „UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ an Regelsatz und sozialer Lage in Deutschland nicht unerwähnt:

• „Gleichwohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Wahrung der
Verfassungsmäßigkeit der Berechnungsmethode des Existenzminimums zur Kenntnis
genommen wird, ist der Ausschuss weiterhin besorgt, dass diese Methode keinen
angemessenen Lebensstandard für die Begünstigten sicherstellt. Darüber hinaus ist der
Ausschuss besorgt, dass die Höhe der Sozialleistungen für Kinder sehr gering ist, so dass
etwa 2,5 Millionen Kinder im Vertragsstaat unter der Armutsgrenze bleiben. (Art. 9, 10)

• Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, die angewandten Methoden und
Kriterien zur Bestimmung der Höhe der Leistungen zu überprüfen und die
Angemessenheit der Kriterien regelmäßig zu überwachen, um sicherzustellen, dass
die Höhe der Leistungen einen angemessenen Lebensstandard gewährt.“

„Dass das Sozialministerium diese, aus unserer Sicht nur zu berechtigte, Kritik der UNO – deren Verlautbarungen sie wenn es um Missstände in anderen Ländern geht, nur allzu gerne unterstützt – lediglich lapidar und mit dem Hinweis, eine Begründung folge später, wegwischt, empfinde ich als schäbigen Schlag ins Gesicht der Menschenwürde,“ fasst Brigitte Vallenthin zusammen.

Quelle: Brigitte Vallenthin - Hartz4-Plattform - keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht am: 10. August 2011 um 9:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  14 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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14 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Welfenprinz am Mittwoch, 10.8.2011.

Liebe Fau Vallentin, ich drücke Ihnen und den Klägern die Daumen! Sie brauchen viel Geduld und Stehvermögen, denn der Weg bis zum BverfG ist
lang und dornig. Aber im Interesse aller ALG II Empfänger immens wichtig!
Schade, dass es nicht mehr Personen ihres Kalibers gibt.
Die Folgen einer verfehlten Sozialpolitik wird gerade in England (London)
sichtbar. Andere Völker, wie die Briten und Franzosen stehen auf gegen ihr Regime, die Deutschen leider nicht. Ich würde mich freuen, wenn auch in Deutschland mal sichtbare Zeichen gegen den Neoliberalismus gesetzt würden.


2. ... Kommentar von Thomas Kallay am Mittwoch, 10.8.2011.

Hallo Frau Vallenthin,

was Sie schreiben, ist insoweit alles richtig.

Was mich stutzig macht: wieso ohne Anwalt?

Es gibt etliche gute und versierte Sozialrechtler, die solche Klagen durchziehen, und zwar auf Prozeßkostenhilfebasis.

Wer glaubt, bei einer so hochpolitischen Sache wie den Klagen gegen die “neuen” Regelsätze ohne Anwalt klar zu kommen, der wird scheitern.

Deshalb: der/die Betroffene, den/die Sie betreuen, sollte dringend einen Prozeßkostenhilfeantrag nachreichen und dem Gericht einen guten Anwalt benennen.

Thomas Kallay


3. ... Kommentar von Tom_ am Mittwoch, 10.8.2011.

Wobei ich die Festlegung auf den angegebenen Strombedarf für Blödsinn halte (sorry, aber das muß so klar gesagt werden). Der Strom muß endlich zu den KdU gerechnet werden und das in Höhe der aktuellen Abschlagszahlungen. Eine Festlegung ist nicht möglich, denn die Ausgangslage ist sehr unterschiedlich. Der eine hat, wenn er in die Armut rutscht evtl. schon energiesparende Geräte gehabt, der andere hat urale Haushaltsgeräte mit horrendem Verbrauch. Hier einen Wert als absolut festzulegen ist kontraproduktiv und sollte unterlassen werden.


4. ... Kommentar von Thomas Kallay am Mittwoch, 10.8.2011.

Wobei ich aber noch nachtragen möchte, daß eine Eilklage wieder scheitern wird, denn Eilklagen im Sozialrecht können gemäß § 86b SGG dann abgewiesen werden, wenn keine sozialrechtliche Notlage vorliegt.

Zwar ist Hartz-IV zum Leben zu wenig, aber es ist zum Sterben zuviel.

Man kann sich davon ernähren, wenngleich auch schlecht, und man hat einen warmen Arsch und ein Dach überm Kopf.

Das wird Ihnen jeder Richter vorhalten, und dann die sozialrechtliche Eilbedürftigkeit als nicht erwiesen ablehnen.

Die Nummer mit der Eilbedürftig haben schon ganz andere, darunter namhafte ausgewiesene Sozialrechtsanwälte probiert, und bis dato sind alle aus vorgenannten Gründen damit auf die Nase gefallen.

Meiner Familie und mir war dieser Weg von einem sehr namhaften Anwalt angetragen worden, und wir haben dieses Ansinnen abgelehnt, weil auch dieser Anwalt mit diesem Weg in anderen Fällen gescheitert ist.

Eilverfahren funktionieren im Falle der Klagen gegen die “neuen” Regelsätze nicht.

Thomas Kallay


5. ... Kommentar von Tom_ am Mittwoch, 10.8.2011.

Wieso ohne Anwalt? Eigentlich klar…hierfür wird in der Instanz keiner gebraucht. In der Regel wird das SG eh keine Entscheidung treffen, sondern den Weg in die nächsten Instanzen weisen. Die Notwendigkeit des Anwalts ergibt sich erst ab dem BSG.

Wir haben für die Klage zur Grundsicherungshöhe für Rentner auch erst eine Kostenübernahmezusage ab einschließlich dem BSG von einem Wohlfahrtsverband.

Übrigens gibt es eine unbeachtete Besonderheit im SBG XII, die schneller zu einer korrekten Regelsatzhöhe führen könnte. Denn im SBG XII gibt es eine Öffnungsklausel, die dem jeweiligen Leistungsträger es ermöglicht einen Grundsicherungssatz bis zu mehr als dem doppelten des Standardssatzes auszuzahlen ohne, dass hierfür der Gesetzgeber Änderungen vornehmen muß. Daher besteht hier tatsächlich die Chance im Bereich der unteren Instanzen Erfolge zu erzielen.

Leider wird aber mehrheitlich immer nur der SGB II Regelsatz mit seinen rechtlichen Grundlagen betrachtet.


6. ... Kommentar von x am Mittwoch, 10.8.2011.

in einem ähnlichen gerichtsverfahren mit ähnlichen begründungen bin ich gerade in die zweite instanz gegangen . in der ersten instanz hat der sozialgerichtsrichter herr b . , welcher wie viele andere kollegen zwischen richterposition und ( weisungsgebundener ) staatsanwaltschaft wechseln , die position eines rechtsanwaltes für beklagtenpartei jobcenter inne . meinen formulierungen und begründungen ( u . a . auch r . böker und die dge ) hat er mit nonsens abgeschmettert oder ist dabei nicht darauf eingegangen ; z . b . wie das problem , daß arbeitslose im gegensatz zu arbeitnehmer pro woche 15 bis 50 sich selber beschäftigen müssen und jede tätigkeit mit kosten verbunden ist . aber das ist nur ein kleiner vergessener punkt . . . die vierseitige urteilsbegründung des richters herr b . ist ein schlag gegen die menschenwürde . das urteil fiel in erster instanz nach fünf monaten .
derselbe richter läßt bei einem anderen verfahren der beklagtenpartei jobcenter mittlerweile über fünf monate antwortzeit . dieses gesamte verfahren dauert schon über zwanzig monate . d. h. der richter benutzt die von der uno gerügte methode ( rechtsverschleppung ) und steht dem jobcenter mit deren methoden in nichts nach : links liegen lassen und von oben herab auch noch im namen dieses staates ( nicht des volkes ! ), welchen ich nur noch auf einem wertlosen stück papier angehöre , als blöd zu verkaufen .
wenigstens war der richer herr b . so ehrlich meinem rechtsanwalt und mir in erster mündlicher verhandlung mitzuteilen , welche vorurteile er aufgrund der jobcenter - akte über mich hatte . nachdem man mich als einzigen durch einen metalldetektor schickte sagte der richter b . ” ich dachte sie sind ein ( heroin- ) junkie , ein lauter penner , unsozial . . . ” .
. . . ich denke genau das nicht nur von diesem system - ich kann es beweisen .
menschenwürde ? adé !
widerstand ? o k !


7. ... Kommentar von Britwei28 am Mittwoch, 10.8.2011.

Liebe Frau Vallenthin,
auch ich drücke ihnen beide Daumen und hoffe das zumindest über diese schreiende Ungerechtigkeit nachgedacht wird!

Habe heute morgen irgendwo gehört das die FDP erwägt, das Arbeitslosengeld zu kürzen. Was kann man schon von diesen übersättigten Heinis erwarten! Bis jetzt zahlen nämlich nur die Kleinen die Zeche; soviel zu Ww soziale Ausgewogenheit in Bezugnahme auf das Sparen!


8. ... Kommentar von Streetfigther am Mittwoch, 10.8.2011.

Liebe Frau Vallenthin,
ich selbst habe auch mehrere Klagen gegen das Jobcenter 39576 Stendal über den DGB-Rechtsschutz laufen.Termin noch offen.
Auch ich werde nicht aufgeben,auf keinen Fall,egal wie lange es dauert und welche Chikane und Tricks man anwenden wird.Selbst wenn ich im 60.Lebensjahr noch Arbeit finden würde,wird keine Klage zurückgezogen.
Deshalb wünsche ich allen Beteiligten der Hartz IV Plattform viel Erfolg,-wer kämft kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren!


9. ... Kommentar von Sabine Engelhardt am Mittwoch, 10.8.2011.

Was mir fehlt — auch im Urteil des BVerfG vom 09.02.2010 — ist der deutliche Hinweis auf § 1 SGB I, in welchem unter anderem die freie Entfaltung der Persönlichkeit als Zweck der Sozialhilfe genannt wird. Die freie Entfaltung! Da steht nichts von “ein bißchen überleben” oder “möglichst schnell und zu jedem noch so niedrigen Lohn (wieder) arbeiten”, sondern freie Entfaltung! Die Hinweise auf Art. 2 und 12 GG in diesem Paragrafen sind und übersehbar, und doch hat das BVerfG sie übersehen!

Gewählt wurde diese Formulierung:

‘gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,’

Gleiche Voraussetzungen, also dieselben wie für die, die Geld verdienen können/dürfen! Das BVerfG hat es sich (und dem Gesetzgeber) einfach damit gemacht, indem es sinngemäß feststellte, das sei nachrangig bzw. der Gesetzgeber könne über den Anteil für freie Entfaltung und Teilhabe frei entscheiden. Meiner Meinung nach kann er das nach § 1 SGB I eben nicht!

Des weiteren heißt es zum Zweck:
‘besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.’

Ein neues Bett, wenn die Muskulatur vor Verspannung nur noch weh tut? Eine neue Brille, wenn die alte nicht mehr taugt oder kaputtgegangen ist? Ach was. “Dann sparen Sie mal schön”, heißt es dann nur. Warum geht darauf keiner ein, nicht einmal das BVerfG?


10. ... Kommentar von Thomas Kallay am Mittwoch, 10.8.2011.

Hallo Sabine Engelhardt,

danke für den Hinweis, ich habs mir im SGB-I-Nomos-Kommentar von Krahmer angeschaut, und das ist so, wie Sie schreiben. Ich gebe das gleich an unseren Anwalt weiter.

Danke und Grüße
Thomas Kallay


11. ... Kommentar von Korbacherjunge am Mittwoch, 10.8.2011.

JA Eilverfahren werden leider hier nicht reichen ,
nur Klagen kommen zum Bundesverfassungsgericht.

Bei dem SG in Marburg sind drei Verfahren anhänig ,
die dann auch irgendwann zum LSG - Hessen gehen ,
aber das SG braucht ja so seine Zeit für diese Sache .

Das erste Az. S 5 AS 4 / 11 eingereicht im Januar 2011 ,
das zweite Az. S 5 AS 151 / 11 eingereicht im April 2011 ,
das dritte Az. S 5 AS 248 / 11 eingereicht im August 2011 .


12. ... Kommentar von Turrican4D am Donnerstag, 11.8.2011.

@x
Das Wort “Nonsens” kommt mir bekannt vor. Auch meine gut durchdachten und formulierten Argumente in einem anderen Verfahren (nicht gegen den Regelsatz) wurden unter Verwendung dieses Begriffs weggewischt.


13. ... Kommentar von Diskus am Montag, 5.3.2012.

Also, der thread ist zwar schon etwas älter aber mir brennen da so einige Fragen auf der Seele.
1. In wie weit kann man auf einen Termin beim Verfassungsgericht hoffen ? Was ist bisher so geschen und wie gehts weiter ?
2. Wie lange dürfen unsere Politiker noch offen gegen das Grundgesetz verstoßen
3. Wird sich an dieser Verfolgungsbetreuung der JC noch irgendwas ändern ?

Man hört und sieht nichts mehr und Wiederstand macht sich genauso wenig breit. Es scheint bald so als wenn die armen sich selbst überlassen werden.

Was da sonst so vom JC noch an Steuergeldern verplempert wird würde hier zu weit führen aber ich könnte nen Buch schreiben über die Behandlung und die Wirkungsweise der heutigen Jobcenter.

Wäre nett wenn man einige Infos zur aktuellen Lage bekommen könnte.

mfg

Diskus


14. ... Kommentar von MENSCHEN LUEGEN am Mittwoch, 7.3.2012.

und trotzdem WÄHLEN die MENSCHEN die Bösen u. die Schlechen Menschen wie KORRUPTE KRIMINELLE UNTREUE MACHTGIERIGE Politiker .. anstatt eine bestimmte PARTEI zu WÄHLEN die die ganze Zeit schon Wiederspricht das HARTZ IV VERFASSUNGSWIDRIG ist,.. u. FEINDLICH noch dazu…

u. der HERR Mister WULLF .. bekommt sein GÄNSEBRATEN in den HiNTERN gestoppft.

na dann MAHLZEIT .. an alle KORRUPTE KRIMINELLEN u. UNTREUEN POLITIKERN u. Hartz IV ler .. werden die Sozialleistungen gekürzt, wenn Sie mal was VERGESSEN haben.


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