Neubemessung der Hartz IV-Leistungen jetzt
Anlässlich der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes zur Unangemessenheit von Hartz IV-Leistungen erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher:
Das Landessozialgericht Hessen bestätigt mit Hilfe von Gutachtern, was Sozialexperten und die Grünen schon lange wissen: Die Regelleistungen für Hartz IV-Beziehende reichen insbesondere für Familien mit Kindern nicht aus und müssen auf eine neue Bemessungsgrundlage gestellt werden. Eine Anhörung von Sachverständigen im Bundestag hat dies bereits auf Antrag der Grünen im Juni 2008 offen gelegt.
Unverdrossen und kaltblütig nimmt die Bundesregierung in Kauf, dass die strukturelle Unterversorgung von Langzeitarbeitslosen den sozialen Sprengstoff in unserem Land vergrößert. Sie muss sofort handeln und die Regelleistungen neu bemessen.
Doch sie stellt bislang eine Überprüfung der Regelleistungen allenfalls im Jahr 2010 in Aussicht. Lächerlich gering im Vergleich zu den drastischen Preissteigerungen, insbesondere für Nahrung und Energie ist die gestern vom Bundesfinanzministerium im Existenzminimumsbericht prognostizierte Erhöhung der Regelleistungen um 1,9 Prozent in 2009 und 2,3 Prozent in 2010. Da die Regelleistungen schon lange nicht mehr Existenz sichernd sind, müssen sie mindestens um 20 Prozent auf 420 Euro erhöht werden.
Die aktuellen Planungen der Bundesregierung für eine Sonder-Zuweisung zum Schulstart im Sommer 2009 gehen nicht weit genug: Die Sonderzahlung kommt zu spät, ist zu niedrig und erreicht nur Schulkinder bis zur 10. Klasse. Außerdem liegt sie der Höhe nach unterhalb der Kindergelderhöhung, die alle Kinder erhalten, die nicht auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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