Nach EuGH-Urteil: Alles spricht für Mindestlohn - Vergaberrechtsreform muss kommen
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum niedersächsischen Vergaberecht erklären Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin, und Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin:
Das Urteil macht Tempo für die möglichst schnelle und flächendeckende Einführung des Mindestlohns in Deutschland. Alles spricht dafür:
- weil die Betroffenen ihn brauchen, um existenzsichernde Löhne zu erhalten,
- weil die Mehrheit der Bevölkerung und die Mehrheit in den Parlamenten dafür ist und
- weil jetzt auch noch diese höchstrichterliche EU-Entscheidung vorliegt.
Das Urteil stärkt die Allianz für den Mindestlohn.
Jetzt gilt es nur noch, der restkollektiven Unvernunft von Wirtschaftsminister Glos und seinen Getreuen in der Unionsführung den Garaus zu machen.
Für die Branchen, die jetzt ins Entsendegesetz aufgenommen werden wollen, muss die Bundesregierung schleunigst die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, und die Mindestlohngesetze müssen zügig im Bundestag beraten werden.
Die Bundesregierung hat die überfällige Reform des Vergaberechts schleifen lassen. Noch immer ist die EU-Vergaberichtlinie in Deutschland nicht umgesetzt. Das führt zu starken Unsicherheiten bei der Anwendung sozialer und ökologischer Vergabekriterien. Die Bundesregierung muss die Richtlinie jetzt ohne Abstriche umsetzen, um dieses rechtliche Wirrwar zu beenden. Das EuGH-Urteil macht klare Regelungen zu Mindestlöhnen und zum Vergaberecht dringender denn je.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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