Hartz IV - Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bei Geldgeschenken
Jedes Jahr erfreuen sich tausende Jugendliche, in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen zu werden. Meist ist diese “Aufnahme” mit einer materiellen bzw. finanziellen Zuwendungen verknüpft, auf welche der “Amtsgeier” lauernd wartet.
Der Sozialticker hat sich daher zum Anlass genommen, für all’ diejenigen, welche beabsichtigen Geldgeschenke zu Feierlichkeiten wie, Konfirmation oder Kommunion (Jugendweihe), aber auch Hochzeit oder Geburtstag, an Leistungsempfänger nach dem SGB II ( Hartz-IV ) zu vergeben, eine Mustervorlage für den Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bereitzustellen.
Legen Sie dem Geldgeschenk einfach das ausgefüllte Formular bei und bekunden Sie damit die Zweckgebundenheit der Schenkung. (Beihilfen)
Zum Muster der PDF - Vorlage: anklicken - ausdrucken - ausfüllen - sollte die Zweckgebundenheit vom Amt nicht anerkannt werden, so empfiehlt der Sozialticker - in Anlehnung der DVO zum § 11 SGB II - unbedingt den Gang zum Sozialgericht.
Weitere Anträge, Formulare und Widersprüche - befinden sie in den Informationsseiten des Sozialtickers.
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