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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Hartz IV - Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bei Geldgeschenken

Jedes Jahr erfreuen sich tausende Jugendliche, in den Kreis der Erwachsenen aufgenommen zu werden. Meist ist diese “Aufnahme” mit einer materiellen bzw. finanziellen Zuwendungen verknüpft, auf welche der “Amtsgeier” lauernd wartet.

Der Sozialticker hat sich daher zum Anlass genommen, für all’ diejenigen, welche beabsichtigen Geldgeschenke zu Feierlichkeiten wie, Konfirmation oder Kommunion (Jugendweihe), aber auch Hochzeit oder Geburtstag, an Leistungsempfänger nach dem SGB II ( Hartz-IV ) zu vergeben, eine Mustervorlage für den Nachweis einer zweckgebundenen Einnahme bereitzustellen.

Legen Sie dem Geldgeschenk einfach das ausgefüllte Formular bei und bekunden Sie damit die Zweckgebundenheit der Schenkung. (Beihilfen)

Zum Muster der PDF - Vorlage: anklicken - ausdrucken - ausfüllen - sollte die Zweckgebundenheit vom Amt nicht anerkannt werden, so empfiehlt der Sozialticker - in Anlehnung der DVO zum § 11 SGB II - unbedingt den Gang zum Sozialgericht.

Weitere Anträge, Formulare und Widersprüche - befinden sie in den Informationsseiten des Sozialtickers.

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 18. März 2008 um 11:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

Lesen Sie Kommentare / Fragen, welche andere Leser hinterlassen haben.


1. ... Kommentar von Diakon Karl Rühl am Mittwoch, 25.6.2008.

Hallo!
Ich möchte eine örtliche Wohlfahrtsorganisation dazu bewegen Hartz IV Empfänger bei der Einschulung ihrer Kinder einen Zuschuss von ca. 100,- € zu gewähren.
Was gilt es dabei zu beachten?
Mit freundlichen Grüßen!
K. Rühl


2. ... Kommentar von Mandy Mallek am Montag, 21.7.2008.

Mir wurde ein Bildungskredit bewilligt und ich erhalte monatlich 300,00 Euro ausgezahlt.
Daneben erhalte ich eine Einmalzahlung von 1800,00 Euro vom Bildungskredit für anfallende Studiengebühren, Arbeitsmaterialien, Fahrtkosten zu den Kursen an der Hochschule und sonstiges.
Mein Mann ist aber ALG II Empfänger.
Kann ich diese Einmalzahlung behalten oder wird diese als Einkommen angerechnet?

lg Mandy


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