Musterprozess zur steuerfreien Kostenpauschale
Bundesfinanzhof hat entschieden
Die Richter des Bundesfinanzhofs haben über drei Klagen zur steuerfreien Kostenpauschale der Abgeordneten entschieden. Die Kläger sahen durch die steuerfreie Abgeordnetenpauschale den Gleichheitsgrundsatz verletzt, da sie diese nicht in gleicher Höhe für sich steuerlich geltend machen können. Die Richter wiesen die Revision in den vorgelegten Fällen zurück, da die Kläger nicht einer den Bundestagsabgeordneten vergleichbaren Berufsgruppe angehörten.
Ob und inwieweit die steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, darüber hat der Bundesfinanzhof nicht entschieden. Danach ist weiter offen, ob eine Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten verfassungsrechtlich geboten ist.
Nach wie vor fordert der Bund der Steuerzahler den Bundestag auf, eine Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale von sich aus in Angriff zu nehmen. „Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist für die Bundestagsabgeordneten kein Anlass, sich nicht mit einer Neuregelung der steuerfreien Kostenpauschale auseinanderzusetzen. Jetzt liegt es an den Abgeordneten, mit einer Neugestaltung der Abgeordnetenbezüge für Transparenz zu sorgen“, so der Präsident des BdSt, Dr. Däke.
Vorbild ist dabei die Diätenreform aus Nordrhein-Westfalen. Dort erhalten die Abgeordneten des Landtags seit dem Jahr 2005 nur noch einen voll zu versteuernden Betrag, aus dem sie sowohl die mandatsbedingten Aufwendungen als auch ihre Altersversorgung bestreiten. Wie alle „normalen“ Bürger können sie ihre mandatsbedingten Aufwendungen in ihrer Steuererklärung geltend machen.
Quelle: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Bundesfinanzhof:
Keine Vorlage an das BVerfG wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung durch steuerfreie Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten - Entscheidungserheblichkeit i. S. des Art. 100 GG - Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers - Beitritt des BMF zum Revisionsverfahren - Keine generelle Zulässigkeit von Richtervorlagen in Verfahren Nichtbegünstigter.
Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, so kommt eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht.
EStG § 3 Nr. 12 Satz 1, § 22 Nr. 4 Satz 2
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1, Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, Art. 100 Abs. 1 Satz 1
AbgG § 12 Abs. 1 und 2
- Urteil vom 11. September 2008 VI R 13/06
- Vorinstanz: FG Münster vom 23. Januar 2006 10 K 2114/04 E (EFG 2006, 951)
Quelle: Bundesfinanzhof
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