Mitarbeit von Lobbyisten in Ministerien transparent machen
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung soll eine verbindliche Verwaltungsvorschrift über die Mitarbeit von Beschäftigten aus Verbänden und Unternehmen in obersten Bundesbehörden erlassen. Dies beschloss der Haushaltsausschuss am Mittwochabend einstimmig auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Der Haushaltsausschuss forderte die Bundesregierung weiter auf, klare Grenzen für den Einsatz Externer zu ziehen. Einsätze in Bereichen mit dem Risiko von Interessenkonflikten sowie materielle und fachliche Abhängigkeiten müssten ausgeschlossen sein.
Die Regierung solle vor allem eine umfassende Transparenz schaffen. Der Ausschuss bezog sich auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Dieser hatte festgestellt, dass die Zahl der externen Beschäftigten, die in obersten Bundesbehörden tätig waren, in den Jahren 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Beschäftigten lag. Die häufig unentgeltliche Tätigkeit dieser externen Beschäftigten werfe verschiedene Fragen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Neutralität, Glaubwürdigkeit und Transparenz des Handels der öffentlichen Verwaltung auf. Die Ziele dieser Beschäftigten seien nicht zwangsläufig mit dem Zielen der Behörde wirkungsgleich, heißt es in dem Bericht.
Der Sprecher der Unionsfraktion betonte, dass im BRH-Bericht kein konkreter Verdacht auf vorsätzlichen Missbrauch des Einsatzes externer Beschäftigter in Bundesministerien geäußert werde oder dass ein spürbarer Schaden für den Bund und das von ihm zu vertretende Gemeinwohl entstanden sei. Er wies weiter darauf hin, dass Bundestagspräsident Norbert Lammert in diesem Zusammenhang gefordert hatte, Gesetze mit Lobbyistenbeteiligung künftig zu kennzeichnen. Er forderte Transparenz und Einheitlichkeit. Dem stimmte die FDP-Fraktion zu. “Wir kommen nicht mehr ohne die Sachkenntnis von anderen Behörden und der Wirtschaft aus”, sagte ihr Sprecher. Auch die SPD betonte, dass Spezialisten gebraucht würden.
Für die Linksfraktion ist noch nicht eindeutig geklärt, ob wirklich kein Schaden entstanden sei. Ihre Sprecherin sah auf jeden Fall eine Beschädigung der Rechte der Abgeordneten und betonte, dass ihre Fraktion sich für ein verpflichtendes Lobbyregister einsetze. Bündnis 90/Die Grünen erklärten, es dürfe keinen Interessenkonflikt geben. Es ginge um die Frage, wem die Loyalität der Mitarbeiter gehöre. Der Vertreter des Innenministeriums sagte, dass in seinem Haus an einer entsprechenden Transparenzrichtlinie “seit Ende vergangenen Jahres” gearbeitet werde. Man habe erst noch den Bericht des Bundesrechnungshofes abwarten müssen, dessen Empfehlungen nun eingearbeitet würden.
Quelle: Pressestelle Deutscher Bundestag
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