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Mit der CSU-Landesgruppe ist eine Erbschaftsteuererhöhung nicht zu machen

Kein Argument für weitere Steuererhöhung - ausreichend Zeit für eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Reform der Erbschaftsteuer und die damit verbundene Forderung der SPD auf eine Erhöhung der Erbschaftsteuer, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:

Eine Erhöhung der Erbschaftsteuer ist mit der CSU-Landesgruppe nicht zu machen. Die ideologischen Ziele der SPD bieten nach Erhöhung der Mehrwertsteuer und Einführung der so genannten Reichensteuer kein Argument für weitere Steuererhöhungsdiskussionen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt und der Politik damit ausreichend Zeit für eine verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Erbschaftsteuer eingeräumt.

Die CSU-Landesgruppe hält daher an der vorgesehenen Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge mit Rückwirkung zum 1. Januar 2007 fest. Diese Maßnahmen zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen dulden keinen Aufschub. Zudem entspricht dies den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Und jedem der behauptet, der Koalitionsvertrag enthielte weitere Vorgaben zur Erbschaftsteuer, dem sei gesagt: Nachlesen bildet und hilft Missverständnisse zu vermeiden!

Quelle: Pressestelle CSU-Landesgruppe

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Dienstag, 1. Mai 2007 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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