Mindestlohn: Koalition hat sich geeinigt, aber Probleme nicht gelöst
Zu der Verabschiedung der Gesetzentwürfe zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zum Mindestarbeitsbedingungengesetz im Kabinett erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin:
Die Koalition hat sich geeinigt, aber die Probleme beim Mindestlohn bleiben ungelöst. An den entscheidenden Stellen sind die schwarz-roten Gesetzentwürfe vage oder stehen Mindestlöhnen sogar im Wege. Der weitere Streit zwischen den Ministern Scholz und Glos um Branchen und Tarifvorrang ist damit vorprogrammiert. Fortschritte im Kampf gegen Armutslöhne sind kaum zu erwarten.
Das geplante Arbeitnehmer-Entsendegesetz drückt sich um die Frage konkurrierender Tarifverträge herum. Das Kriterium der Repräsentativität und die Ankündigung “schonender Ausgleiche” vergrößern den Interpretationsspielraum eher, als dass sie für Klarheit sorgen.
Damit steht mindestens die beantragte Aufnahme der Zeitarbeit ins Entsendegesetz weiter in den Sternen. Auch für die anderen Branchen, die Mindestlöhne wollen, hat sich heute nichts bewegt. Über ihre Aufnahme ins Entsendegesetz soll eine neue Arbeitsgruppe entscheiden; weitere Verzögerungen sind absehbar.
Ins Mindestarbeitsbedingungengesetz sind ebenfalls erhebliche Pferdefüße eingebaut worden. Die Regelungen verhindern nicht, dass tarifliche Billiglöhne wie zum Beispiel im Friseurgewerbe trotz eines höheren Mindestlohns Bestand haben können. Dafür sorgt der Vorrang für bestehende Tarifverträge. Fragwürdig ist auch die mögliche Befristung von Mindestlöhnen. Dadurch werden verbindliche Arbeitsentgelte zum Spielball politischer Opportunität.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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