Mindestlöhne von über 1,2 Millionen Euro vorenthalten
Dem Zoll in Münster ist ein Erfolg im Rahmen der Bekämpfung der Schwarzarbeit in der Baubranche gelungen.
Ein bundesweit tätiges osteuropäisches Unternehmen hat seinen Arbeitnehmern den in Deutschland in der Baubranche vorgeschrieben Mindestlohn nicht gezahlt. So bekamen Facharbeiter über Jahre auf mehreren Baustellen in Deutschland nur einen Stundenlohn von sieben Euro, während ihnen für diese Tätigkeiten ein Mindestlohn von über 12,30 Euro zustand.
Die Ausführung der Bauarbeiten wäre bei Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne nur zu wesentlich höheren Preisen möglich gewesen. Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen hielten, hatten dadurch keine Möglichkeit, mit den Angeboten dieses Unternehmens zu konkurrieren und wurden so über mehrere Jahre benachteiligt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hat dem betroffenen Unternehmen einen dadurch erzielten wirtschaftlichen Vorteil von über 1,2 Millionen Euro nachgewiesen.
Diesen Betrag hat das Hauptzollamt Münster mit rechtskräftigem Bescheid im August 2008 von dem Unternehmen zurückgefordert.
Quelle: Presse Hauptzollamt Münster
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 2. Dezember 2008 um 6:59 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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