Minderjährige behinderte Kinder können Anspruch haben auf Intergrationshelfer
LSG Sachsen L 3 B 81/06 SO-ER vom 24.07.2006
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe zudem bereits entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten eines Integrationshelfers während des Schulbesuchs in einer integrativen Regelklasse zu tragen habe, wenn die Hilfe für die integrative Beschulung nötig sei (BVerwG, Urt. v. 28.04.2005, Az. 5 C 20/04).
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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