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Merkblatt Rentenbescheid - Überprüfung

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die oft gehörte Aussage, dass Rentenbescheide mit einem Computer erstellt und berechnet werden, soll nicht dazu führen die Richtigkeit eines Rentenbescheides blind anzunehmen. Je komplizierter ein Computerrechenprogramm ist umso mehr Fehler können sich einschleichen. Die Programme müssen wegen der ständigen Rechtsänderungen laufend angepasst bzw. umgeschrieben werden, was immer wieder Fehler bringen kann.

Auch bei der Dateneingabe können Fehler passieren, z.B. falscher Rechtsstand angewandt, Zahlendreher usw. So wie ein Steuerbescheid vom Steuerberater überprüft wird, sollte auch jeder Rentenbescheid vom Rentenberater überprüft werden. Ein falscher Rentenbescheid wirkt sich finanziell über viele Jahre aus und nicht allein für ein Jahr wie ein Steuerbescheid. In der Presse schwanken die Angaben über die Menge der falschen Rentenbescheide zwischen 10% und 35%. Der Rentenempfänger selbst kann Teile des Bescheides prüfen. Eine vollständige rechnerische Überprüfung, Überprüfung ob die richtigen Rechenfaktoren angenommen wurden, Überprüfung ob die jeweils geltenden Gesetze richtig zur Anwendung kamen usw., ist allerdings nur einem Fachmann möglich. Rentenberater sind unabhängige Spezialisten. Sie können einen Rentenbescheid sachgerecht bis in alle Einzelheiten überprüfen und sind dafür befugt und behördlich nach dem deutschen Rechtsberatungsgesetz zugelassen.

Ein Rentenbescheid kann jederzeit überprüft werden, auch wenn die Rente schon jahrelang gezahlt wird. Ist die einmonatige Widerspruchsfrist des Rentenbescheides verstrichen, kann die Rente für die Zukunft in Ordnung gebracht werden, selten rückwirkend. Für die Zukunft besteht dann Gewissheit, dass alles stimmt. Ein Fehler im Rentenbescheid wirkt sich jeden Monat neu aus.

Weitere Informationen unter: Rentenbüro.de - PDF

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Mittwoch, 18. Juli 2007 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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