Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Bei laufenden Rentenverfahren werden oft Auskünfte beim behandelnden Arzt eingeholt, weil über Leistungen der Sozialversicherung (z.B. Zahlung einer Erwerbsminderungsrente / Weitergewährung) entschieden werden muss. Außerdem ist es auch sinnvoll schon bei der Abgabe des Rentenantrages fundierte Arztberichte abzugeben. Fundiert bedeutet, dass ein Arztbericht auch aus sozialrechtlicher Sicht eindeutig und klar formuliert sein soll.
Um diese eindeutigen und klaren Formulierungen soll es nachfolgend gehen. Aufgeführt sind nur Beispiele, die auf die jeweilige Situation angepasst werden müssen. Andernfalls ist immer Streit vorprogrammiert und eine Hilfe für den jeweiligen Patienten ist genau dies nicht. Streitigkeiten stellen meist eine Belastung für den gesundheitlich angeschlagenen Patienten dar. Hinzu kommt, dass ein wirksames und aussagekräftiges ärztliches Attest dabei hilft, die Verfahrenslaufzeit zu verkürzen, was immer auch dem jeweils behandelnden oder Hausarzt zu gute kommt. Dieser wird dann, insgesamt gesehen, weniger von den Behörden in Anspruch genommen, z.B. durch Auskunftsersuchen etc.
Weitere Informationen unter: Rentenbüro.de - PDF
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