Menschenwürde gerichtlich gegen Krankenkassen eingeklagt
Sehr “menschenwürdig”, zeigten sich mal wieder die Krankenkassen, welche eine erforderliche Autositzschale eines körperbehinderten Kindes abgelehnt hatte. Da im Haushalt bereits eine Sitzschale vorhanden war, sahen sie die Kosten von 4.500 Euro als einsparbar.
Um wen oder was geht es ?
Es geht um ein 17-jähriges “Mädel” aus Kassel, welches an den Armen und Beinen vollständig gelähmt und auf eine spezielle Sitzschale angewiesen ist. Auch kann diese sich nicht sprachlich verständigen. Eine Einigung vor dem Sozialgericht scheint auch fruchtlos geblieben sein, denn erst das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt sprach “Klartext” und verdonnerte die Kasse zur Zahlung mit dem Hinweis:
“Es sei mit der Menschenwürde der 17-Jährigen nicht vereinbar, dass sie beim Verlassen der elterlichen Wohnung im vierten Stock erst einmal auf dem Boden abgelegt werden müsse, während ihre Mutter die einzige Schale zum Auto trage und sie dort montiere,” so die Richter.
Das sollte man sich doch noch einmal bildlich vor Augen führen. Eine Mutter, welche ihre 17 jährige Tochter 4 Stockwerke bei jedem Wetter hoch und runterbuckeln musste, kann weder bei der Krankenkasse, noch beim Sozialgericht auf Verständnis hoffen. Erst als der Kampf nicht erstinstanzlich aufgegeben und zur weiteren Instanz gewechselt wurde, brachte man die Menschenwürde wieder ins Grundgesetz. (Aktenzeichen: L 1 KR 230/07 ER)
Es geht in Deutschland immer nur ums Geld … und die Menschenwürde ist dabei stets antastbar.
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: Donnerstag, 22. November 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
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