Mehrbedarfe bei Studenten
Kann eine allein erziehende Studentin, die wegen eines BAföG-Anspruchs keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten kann, dennoch Mehrbedarfsleistungen nach dem SGB II erhalten ?
Erwerbsfähige Studierende gehören gem. § 7 Abs. 1 grundsätzlich zu den Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben können. Sie sind jedoch ungeachtet eventueller Hilfebedürftigkeit nach § 7 Abs. 5 von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen, wenn das Studium dem Grunde förderungsfähig nach BAföG ist. Der Leistungsausschluss umfasst dabei allerdings lediglich den regulären ausbildungsbedingten oder -geprägten Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, also die Regelleistung und die Kosten für Unterkunft und Heizung.
weitere Informationen hier : Quelle:wbfi.sgb-2.de
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