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Mehrbedarf wegen Alleinerziehung bei Ausübung des Umgangsrechts

Arbeitslosengeld II-Bezieher können Anspruch auf sog. Mehrbedarf haben, wenn sie bei Ausübung ihres Umgangsrechts nur zeitweise mit ihren Kindern zusammenleben. Bei ständig wiederkehrenden Bedarfssituationen dürfen diese Mehrbedarfsleistungen nicht nur als Darlehen gewährt werden.

Quelle: Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Juni 2007 (L 8 AS 491/05) - Gegen das Urteil wurde Revision beim Bundessozialgericht eingelegt ( B 14 AS 51/07 R).

Startseite - Veröffentlicht am: 29. November 2007 um 11:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Simone Lorenz am Freitag, 9.4.2010.

ich habe eine Tochter, welche am 15.03.2010 7 Jahre alt geworden ist und ich bin alleinerziehend.
Meine Tochter und ich bekommen nun deshalb statt bisher 129 € (36%) nur noch 43 € (12%) pro Monat an Mehrbedarf für Alleinerziehung.
Wenn ich den Absatz 2 aber richtig verstehe ist hier ein Ermessensspielraum von 12-60 % gegeben? Wonach richtet sich dieser, lohnt es hier einen Widerspruch einzulegen und evtl. eine Klage anzustreben?

2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.

Wer kann mir erklären, warum ab dem 7 Jahr statt der 129 € nur noch 43 € pro Monat gezahlt wird, hat das etwas mit dem Verfahren der Bedarfsanteilsmethode zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Simone Lorenz


2. ... Kommentar von hupe am Donnerstag, 23.12.2010.

Mehrbedarfsfrage

Mein Perso. läuft im März 2011 ab. Ein neuer kostet meines Wissens so 54 Euronen plus 5 für die Fotos( bloß nicht lächeln !). Kann ich das als einmaligen Mehrbedarf geltend machen ? Wenn ja, gib´s irgendwo einen Vordruck o.ä. Wenn nein, warum nicht ?

Danka


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