Das Sozialtickerportal

Donnerstag, der 07. August 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung

Neues aus dem Bereich RechtGemäß § 21 Abs. 5 SGB II erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, einen Mehrbedarf in angemessener Höhe. Mit dem Mehrbedarf sollen drohende oder bestehende Gesundheitsstörungen abgewendet oder gelindert werden. Im Hinblick auf die Art der Erkrankung und der Höhe der Krankenkostzulage kann auf die vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge entwickelten und an typisierten Fallgestaltungen orientierten Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen zurückgegriffen werden. Diese Empfehlungen sind in die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit eingeflossen.

Die Gerichte haben der Intensität des Grundrechtsbezuges - vorliegend insbesondere einer möglichen Verletzung der durch Art. 1 Grundgesetz (GG) garantierten Menschenwürde und der in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verankerten Garantie der körperlichen Unversehrtheit - maßgebliches Gewicht beigemessen.

Erginge die einstweilige Anordnung nicht, ergäbe sich jedoch im Rahmen der Hauptsache, dass der Anspruch auf den geltend gemachten Mehrbedarf besteht, wäre der Antragsteller in den genannten Grundrechten verletzt, ohne dass sich diese Verletzung wieder rückgängig machen ließe. Denn der Regelsatz deckt lediglich das soziokulturelle Existenzminimum ab.

Bei der Höhe des zuerkannten Mehrbedarfs hat sich der Senat an den Empfehlungen des Deutschen Vereins orientiert, die bei einer Leberinsuffizienz einen Mehrbedarf in Höhe von 30,68 Euro vorsehen.

LSG NRW L 1 B 39/07 AS ER vom 14.08.2007

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Mittwoch, 22. August 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Social Bookmarking:



  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Aktuelle weitere Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid