Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung wegen der Hyperlipidämie
LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.12.2007, L 8 AS 1462/07
Leitsätze:
- 1. Nach den vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge entwickelten und an typisierten Fallgestaltungen ausgerichteten Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe (Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 48, 2. Aufl. 1997), die von den Gerichten als antezipierte Sachverständigengutachten herangezogen werden können, entsprechen die in der Anlage 1 aufgeführten Beträge dem Preisstand von 1997 und müssen deshalb entsprechend der prozentualen Veränderung der Regelsätze für Alleinstehende jährlich fortgeschrieben werden.
- 2. Diese Empfehlungen sehen für die Notwendigkeit einer lipidsenkenden Kost eine Krankenkostzulage in Höhe von monatlich 70 DM (umgerechnet 35,79 EUR) vor (vgl. Anlage 1 Seite 32 iVm Anlage 2 Tabelle Seite 36). Dabei hat die Beklagte nicht berücksichtigt, dass nach den genannten Empfehlungen die in der Anlage 1 aufgeführten Beträge dem Preisstand von 1997 entsprechen und deshalb empfohlen wurde, sie entsprechend der prozentualen Veränderung der Regelsätze für Alleinstehende/Haushaltsvorstände jährlich fortzuschreiben (vgl. Nr. 11 Seite 16).
- 3. Hiervon ausgehend errechnet sich für den streitigen Zeitraum ein angemessener Mehrbedarf des Klägers für kostenaufwändige Ernährung wegen der Notwendigkeit lipidsenkender Kost in Höhe von monatlich 38,51 EUR (35,79 EUR + 2,72 EUR [7,6 %]).
Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Donnerstag, 24. Januar 2008 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




