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Mehr Schutz für Opfer und Zeugen im Strafverfahren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht. Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken.

“Die Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Allerdings dürfen wir nicht nur für die Bestrafung der Täter sorgen. Wir tragen auch Verantwortung für die Opfer einer Straftat. Dieser Aufgabe ist der Staat in den letzten Jahren ein gutes Stück gerecht geworden. Noch vor 20 Jahren ging es ganz überwiegend um die Täter - das Opfer spielte so gut wie keine Rolle. Heute weiß man, dass Verletzte Subjekte im Verfahren sind und eigene Rechte haben. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Schutz der Opfer und Zeugen von Straftaten noch weiter stärken. Vor allem für Opfer schwerer Straftaten ist es sehr wichtig, dass ihre Belange im Strafverfahren angemessen berücksichtigt werden. Dies dient vielen auch zur Aufarbeitung des Erlebten.

Die Voraussetzungen für eine Nebenklage sollen konsequent an der Schutzbedürftigkeit des Opfers ausgerichtet und Informationspflichten gegenüber Verletzten verbessert werden. Auch für Kinder und jugendliche Opfer von Straftaten ist das Strafverfahren möglichst schonend zu gestalten. Um in Zukunft auch 16- und 17-jährigen Jugendlichen den bestmöglichen Schutz zu gewähren, werden wir die Schutzaltersgrenze in verschiedenen Vorschriften von derzeit 16 auf 18 Jahre anheben. Zudem wollen wir den Persönlichkeitsschutz von Zeugen, die im Strafverfahren aussagen müssen, stärker in den Blick nehmen. Zeugen sind für die Ermittlung der Wahrheit oft von entscheidender Bedeutung. Um ihnen eine angstfreie und unverfälschte Aussage zu ermöglichen, erweitern wir das Recht, in bestimmten Fällen die Wohnadresse nicht angeben zu müssen”, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Der Entwurf knüpft an Verbesserungen für Opfer im Strafverfahren an, die vor allem durch das Opferrechtsreformgesetz vom 1. September 2004 erreicht wurden. Danach müssen beispielsweise mehrfache Vernehmungen, die für das Opfer häufig sehr belastend sind, möglichst vermieden werden. Aber auch der Kreis der Opfer, die zur Nebenklage berechtigt sind, wurde durch das Opferrechtsreformgesetz sowie durch weitere Gesetze immer wieder erweitert. Der heute vorgestellte Gesetzentwurf sieht weitere Verbesserungen in drei zentralen Bereichen vor.

Im Einzelnen

Verbesserungen zum Schutz von Verletzten im Strafverfahren

Verbesserungen zum Schutz von Zeugen im Strafverfahren

Verbesserungen beim Schutz von jugendlichen Opfern und Zeugen im Strafverfahren

Der Gesetzentwurf ist an die Ressorts zur Stellungnahme versandt worden. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im Februar 2009 damit befassen.

Quelle: Presse Bundesministerium der Justiz

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 3. Dezember 2008 um 7:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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