Mehr Schutz bei Kontopfändungen-Das neue P-Konto
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen.
Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto (”P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.
Quelle und weitere Informationen zum Gesetzentwurf auf : Bundesministeriums der Justiz
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Donnerstag, 6. September 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




