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Freitag, der 09. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Mehr Informationen für Gläubiger

Recht © M. Kinder für Sozialticker e.V.Der Bundesrat will Gläubigern bessere Möglichkeiten geben, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse ihrer Schuldner zu erhalten. In einem beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er Maßnahmen vor, um die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung mit Hilfe von Informationstechnologie zu modernisieren, zu beschleunigen und zu effektivieren.

Während der Gläubiger bisher hauptsächlich auf Eigenangaben des Schuldners angewiesen war, kann er nach dem Entwurf künftig den Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften zum verwertbaren Schuldnervermögen beauftragen - auch schon vor Beginn der Vollstreckungsmaßnahme und auch mithilfe von Fremdauskünften bei Dritten. Dadurch können zukünftig erfolglose Vollstreckungsversuche vermieden werden.

Der Gerichtsvollzieher nimmt eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners als elektronisches Dokument auf und speist sie in landesweit vernetzte Datenbanken ein. Auf diese können dann drei Jahre lang zusätzlich bestimmte staatliche Stellen zugreifen. Außerdem wird das bisher in Papierform geführte Schuldnerverzeichnis durch ein landesweites Internetregister ersetzt. Daraus können Gläubiger ersehen, welche Schuldner Pflichtauskünfte verweigert haben oder gegen wen die Vollstreckungsversuche bereits in der Vergangenheit erfolglos geblieben sind.

Mit ihrer Initiative wollen die Länder zur Modernisierung des Vollstreckungsrechts, zur Entlastung der Justiz und zur Verbesserung des Rechtsverkehrs beitragen.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese nimmt dazu Stellung und legt ihn dann dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Drucksache 304/08 (Beschluss)

Quelle: Pressestelle Deutscher Bundesrat

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 15. Juni 2008 um 14:01 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1 Kommentar / Frage

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1. ... Kommentar von Michael am Montag, 16.6.2008.

Der digitale Pranger ist auf dem Vormarsch. Den Damen und Herren des Bundesrates genügt es nicht, wenn ein Schuldner durch Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse jegliches Ansehen innerhalb der Gesellschaft verliert. Ebenso wenig interessieren sie die Umstände bzw. Ursachen, wie es zu der Verschuldung kam. Nein, sie wollen mit diesem Gesetzentwurf den Schuldnern jede Möglichkeit auf einen wirtschaftlichen Neubeginn entziehen. Mit Modernisierung hat das nichts zu tun. Eher mit Fraternisierung und Denunzierung.


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