Mehr Informationen für Gläubiger
Der Bundesrat will Gläubigern bessere Möglichkeiten geben, Auskünfte über die finanziellen Verhältnisse ihrer Schuldner zu erhalten. In einem beschlossenen Gesetzentwurf schlägt er Maßnahmen vor, um die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung mit Hilfe von Informationstechnologie zu modernisieren, zu beschleunigen und zu effektivieren.
Während der Gläubiger bisher hauptsächlich auf Eigenangaben des Schuldners angewiesen war, kann er nach dem Entwurf künftig den Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften zum verwertbaren Schuldnervermögen beauftragen - auch schon vor Beginn der Vollstreckungsmaßnahme und auch mithilfe von Fremdauskünften bei Dritten. Dadurch können zukünftig erfolglose Vollstreckungsversuche vermieden werden.
Der Gerichtsvollzieher nimmt eine eidesstattliche Versicherung des Schuldners als elektronisches Dokument auf und speist sie in landesweit vernetzte Datenbanken ein. Auf diese können dann drei Jahre lang zusätzlich bestimmte staatliche Stellen zugreifen. Außerdem wird das bisher in Papierform geführte Schuldnerverzeichnis durch ein landesweites Internetregister ersetzt. Daraus können Gläubiger ersehen, welche Schuldner Pflichtauskünfte verweigert haben oder gegen wen die Vollstreckungsversuche bereits in der Vergangenheit erfolglos geblieben sind.
Mit ihrer Initiative wollen die Länder zur Modernisierung des Vollstreckungsrechts, zur Entlastung der Justiz und zur Verbesserung des Rechtsverkehrs beitragen.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese nimmt dazu Stellung und legt ihn dann dem Deutschen Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
Drucksache 304/08 (Beschluss)
Quelle: Pressestelle Deutscher Bundesrat
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