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Mehr als 390.000 Euro Schaden - Taxiunternehmer wegen Schwarzarbeit zu Haftstrafe verurteilt

Ein Zöllner kontrolliert einen Taxifahrer.

Ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach gegen ein Ehepaar (52 und 48 Jahre), das gemeinsam in Viersen ein Taxiunternehmen betrieben hat. Durch fehlende oder nicht richtige Meldung ihrer angestellten Taxifahrer zur Sozialversicherung haben sie in den Jahren 2005 bis 2007 Schwarzarbeit gefördert.

“Das Hauptzollamt Krefeld konnte dem Taxiunternehmerpaar in 25 Fällen Beihilfe zum vorsätzlichen Betrug der öffentlichen Kassen mit einem Schaden von mehr als 390.000 Euro nachweisen”, sagt Alwin Bogan, Pressesprecher des Hauptzollamts Krefeld. “Meist wurde ein Teil des Lohns offiziell gezahlt und der Sozialversicherung gemeldet. Den größeren Teil ihres Lohns erhielten die Taxifahrer jedoch ’schwarz’ in bar ausgezahlt.”

Darüber hinaus erstellte das betrügerische Unternehmerpaar mit Einverständnis der Fahrer, die bei Arbeitsagentur oder ARGE im Leistungsbezug standen, bewusst unwahre Nebenverdienstbescheinigungen. “Den Taxiunternehmern und auch den Fahrern war bewusst, dass bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 15 Stunden und dem tatsächlichen Verdienst ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen nicht mehr bestanden hätte”, sagt Bogan. “Also wurden Bescheinigungen über niedrigere Stundenzahlen und geringeres Entgelt ausgestellt, um weiterhin die volle Unterstützung zu erhalten und die fälligen Sozialversicherungsabgaben einzusparen.”

Neben den Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, müssen die früheren Taxiunternehmer den angerichteten finanziellen Schaden zurückzahlen. Lohnpfändungen gegen sie laufen bereits.

Auch die betroffenen Taxifahrer werden bald vor Gericht stehen. Sie müssen ebenfalls mit empfindlichen Strafen rechnen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld hat im Mai 2006 nach einem Hinweis die Ermittlungen gegen das Taxiunternehmerpaar aufgenommen. Nach Sicherstellung umfangreicher Beweismittel konnten die Zöllner finanzielle Schäden der Sozialversicherung (rund 283.000 Euro), Arbeitsagenturen und ARGEn (rund 92.000 Euro) und der Berufsgenossenschaft (rund 15.000 Euro) aufdecken.

Die Höhe der Strafe zeigt, dass Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt ist, sondern von den Gerichten hart bestraft wird. Durch konsequente Bekämpfung der Schwarzarbeit leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Staatsfinanzen und für einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt.

Quelle: Presse Hauptzollamt Krefeld

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 3. Juli 2009 um 12:58 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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