Mehr als 210 Millionen Euro Kaufkraftverlust im Weihnachtsgeschäft
Der Sozialticker warnt vor massiven Kaufkraftverlust im Weihnachtsgeschäft
Für Leistungsbezieher und ihren im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen, wird seit Einführung vom ALG II ( Arbeitslosengeld II ) jeder 24. Dezember zum Trauertag. Viel schlimmer aber noch, sind die Auswirkungen für den deutschen Einzelhandel und den unzähligen Beschäftigten im produzierenden Gewerbe.
Eine Umfrage des Sozialtickers - wie Leistungsempfänger das anstehende Weihnachtsfest gestalten werden - hat ergeben, dass mehr als 80 Prozent der Befragten, massive Einschränkungen als Konsequenz der Arbeitsmarktreform zu verzeichnen haben.

Wie ist dieses zu erklären? (Hier hat sich der Sozialticker, auf die Zahlen der ehemaligen Sozialhilfebezieher bezogen)
Bis 2004 hatten in Deutschland Bezieher von Sozialgeld Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe. Für Singles und dem Haushaltsvorstand wurden 80 Euro und für Kinder und weitere Haushaltsangehörige jeweils 60 Euro - gemittelt also 70 Euro, als einmalige Beihilfe gezahlt. Das statistische Bundesamt hatte für 2004 - bereits 2,91 Millionen Sozialhilfeempfänger ermittelt.
Multipliziert man die Anzahl der Sozialhilfeempfänger mit der gemittelten Weihnachtsbeihilfe von 70 Euro, so ergibt sich für den deutschen Einzelhandel und auch für die inländische Produktion - ein Kaufkraftverlust von ca. 210.000.000 Euro ( 210 Millionen Euro ).
Nun werden viele sagen, dass mit der ALG II - Reform, die Liquiditätsbezüge von Sozialhilfeempfängern angehoben wurden und diese gemittelten 70 Euro über das ganze Jahr angespart werden müssten. Aber ist das wirklich so? Wo steht geschrieben, dass die ehemalige Weihnachtsbeihilfe angespart werden muss?
Man vergleiche:
BSHG § 12 Notwendiger Lebensunterhalt :
(1) Der notwendige Lebensunterhalt umfasst besonders Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehören in vertretbarem Umfange auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
(2) Bei Kindern und Jugendlichen umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, vor allem den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf.
SGB II § 20 :
(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Die Orientierung der Regelleistung war zu Zeiten der ehemaligen Sozialhilfe mit dem heutigen Arbeitslosengeld II vergleichbar, vielleicht sogar noch besser dem besonderen Bedarf der Leistungsbezieher angepasst.
Aber welche Auswirkungen hat die verweigerte Weihnachtsbeihilfe auf den Einzelhandel?
Bei fehlenden 210 Millionen Euro, gerechnet nur für ehemalige Sozialhilfeempfänger, wird der Einzelhandel dieses sicherlich nicht leicht verkraften können. Rechnet man zudem die gemittelten 70 Euro auf alle mittelbar und unmittelbar Betroffenen von ALG II hoch, deren Zahl sich nach unbestätigten Quellen auf mehr als 10 Millionen Menschen in Deutschland beziffert, so ergibt sich ein Kaufkraftverlust von ca. 700 Millionen Euro. 700 Millionen Euro, die sich im Zeitraum vom 1.Dezember bis zum 23. Dezember normalerweise im Umlauf befinden würden, so ist dies eine Summe, die sich in vielen Bereichen auswirkt:
- Umsatzsteuer
- Mehrwertsteuer
- Saisonellen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen
- Körperschaftsteuern durch Personal
- usw.
Wenn die Lobby der Sozialschwachen in diesem Land schon keine Macht auf die politischen Entscheidungen treffen können, vielleicht sind andere Lobbyisten in der Lage diese Auswirkungen an entsprechender Stelle zu verdeutlichen.
Noch eine weitere Anmerkung:
Zu Zeiten des BSHG ( Bundessozialhilfegesetzes), wurden Ende November neben der Weihnachtsbeihilfe auch noch die 2. Teilrate des Bekleidungszuschusses ausgezahlt, der für jeden Bedürftigen gemittelt mit ca. 150 Euro beziffert wurde ( pausalisierte Kleiderbeihilfe entsprach der gängigen Verwaltungspraxis ), also zusätzlich bei 2,91 Millionen Sozialhilfeempfänger = 450 Millionen Euro, die ebenfalls im vollem Umfang meist in das Weihnachtsgeschäft eingeflossen sind. ( Denn neue Kleidung fand sich vielfach ebenfalls unter dem Weihnachtsbaum )
Alles zusammengerechnet ergibt sich somit nur für den Dezember ( dem sog. Weihnachtsgeschäft ) ein Kaufkraftverlust von mehr als 1 Milliarde Euro!
Wen verwundert es da, dass Einzelhändler über ein schwaches Geschäft klagen, Statistiken belegen, dass jedes Jahr weniger Geld in den Einzelhandel fließt und Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer entlassen müssen. Denn wo kein Geldfluss stattfindet, wird eine Wirtschaft an die Grenzen des Belastbaren geführt. Um so mehr ist die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 in vielen Kreisen mehr als strittig.
Diejenigen, die dieses Jahr unter dem Weihnachtsbaum die Geschenke stapeln und im Kerzenschein Lieder singen, mögen sich daran erinnern, dass auch im Jahr 2006, dem 2. Jahr in Folge, bei Millionen von deutschen Haushalten, nur die Christmette aus dem Fernseher für weihnachtliche Gefühle sorgen werden.
Frohes Fest !!!
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