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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Massive Kritik an Änderungen bei der Sozialhilfe für Behinderte in Heimen

Berlin: (hib/MPI) Behinderten- und Wohlfahrtsverbände laufen Sturm gegen die geplante Umstellung vom so genannten Brutto- auf das Nettoprinzip bei der Sozialhilfe für in Heimen wohnende Behinderte. Für viele der rund 145.000 vollstationär betreuten behinderten Menschen würde dies eine Überforderung bedeuten, warnte der Deutsche Behindertenrat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ergänzte, künftig könnten die Sozialhilfeträger mit der Leistungsgewährung warten, bis die Hilfebedürftigkeit abschließend geklärt ist. Damit werde das Ziel des Neunten Sozialgesetzbuches, Behinderten einen einfachen und schnellen Zugang zu Hilfe zu ermöglichen, “kaputt gemacht”. Zudem komme auf die Betreuungseinrichtungen ein erhöhter Verwaltungsaufwand zu. Auf Wunsch der Länder wurde in den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anhebung des Sozialhilferegelsatzes in Ostdeutschland auf Westniveau (16/2711) die Streichung des Bruttoprinzips eingearbeitet. Bislang gehen die Sozialhilfeträger bei der “stationären Eingliederungshilfe” für Menschen mit Behinderungen in Vorleistung (Bruttoprinzip), die benötigten Leistungen werden in vollem Umfang finanziert und den Einrichtungen als Vergütung ausgezahlt. Die Kostenbeteiligung der Behinderten wird im Nachhinein ermittelt. Mit der Einführung des Nettoprinzips müssten Behinderte ihr einzusetzendes Einkommen (etwa Erwerbsunfähigkeitsrente, Grundsicherungsleistungen oder Wohngeld) selbst zusammenstellen und geltend machen, um sodann ihren Anteil an den Kosten der Eingliederungshilfe beispielsweise an ihr Wohnheim zu übermitteln. Der Sozialhilfeträger erteilt seine Kostenzusage entgegen der bisherigen Praxis nur noch in Höhe des Restbetrages. Dies bedeute, dass Leistungsberechtigte eventuell zu Selbstzahlern werden, erörterte die Einzelsachverständige Marie-Luise Schiffer-Werneburg.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände verteidigte die vorgesehene Änderung. Damit könne eine “stärkere Selbstbestimmung behinderter Menschen” erreicht werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) fügte hinzu, das Nettoprinzip könne den Grundsatz “ambulant vor stationär” stärken. Auf Kritik stieß bei Behinderten- und Wohlfahrtsverbänden die Absicht der Länder, das Kindergeld bei einer stationären Betreuung an den Sozialhilfeträger weiterzuleiten. Eltern behinderter Kinder würden dadurch “eklatant benachteiligt”, unterstrich der Behindertenrat. Er prophezeite, dass die Neuregelung “sehr viele Klagen” betroffener Eltern nach sich ziehen werde. In einer Stellungnahme erläuterte die Selbsthilfeorganisation Sonnenhof e. V., auch wenn behinderte Menschen nicht mehr auf Dauer bei ihren Eltern lebten, müssten diese umfassende Leistungen erbringen, die vom Kauf der Kleidung bis hin zu Urlaubsreisen reichten. Weitgehend unstrittig ist bei den Experten dagegen die Anhebung des Sozialhilferegelsatzes in Ostdeutschland von 331 auf 345 Euro. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzte sich in diesem Zusammenhang nachdrücklich dafür ein, ein bundeseinheitliches Existenzminimum zu garantieren. Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) forderte hingegen regional differenzierte Höchstregelsätze. Das statistische Bundesamt sollte, so die BDA, deshalb eine nach Regionen und Ländern differenzierte Auswertung vorlegen, auf deren Grundlage dann die Länder Regelsätze festlegen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband verlangte, den Regelsatz auf Grundlage der Verbraucherpreisindizes auf 415 Euro in ganz Deutschland anzuheben und für Kinder einen gesonderten Bedarf zu ermitteln. Bislang werde dieser lediglich von dem Bedarf eines allein stehenden Erwachsenen abgeleitet, der erfahrungsgemäß keinen Bedarf beispielsweise an Windeln und Schulsachen habe.

Quelle: Deutscher Bundestag

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 17. Oktober 2006 um 12:42 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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