Manchmal bleiben zwei Zusatzeinkommen anrechnungsfrei
Bezieher von Arbeitslosengeld 1 können mit einer nebenbei ausgeübten Beschäftigung pro Monat bis zu 165 Euro netto ohne Abschläge dazuverdienen.
Falls sie bereits vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zehn Monate lang eine Nebenbeschäftigung hatten, haben sie unter Umständen Anspruch auf zwei Freibeträge.
Vorausgesetzt die wöchentlichen Arbeitsstunden aus beiden Tätigkeiten betragen zusammen nicht mehr als 15 Stunden in der Woche. Das traf hier auf eine Rechtsanwaltsgehilfin zu, die schon länger als Hausverwalterin tätig war und nach Beginn ihrer Arbeitslosigkeit außerdem noch geringfügig bei ihrem vorherigen Arbeitgeber arbeitete. Sie durfte zweimal bis zu 165 Euro netto im Monat dazuverdienen.
Quelle: Bundessozialgericht, B 7a AL 88/05 R vom 05.09.2006
Weitere Informationen zu dem Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
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