Lobbyisten in Ministerien: Neue Verwaltungsvorschrift ist unzureichend
Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer erklärt:
Die von der Bundesregierung beschlossene Verwaltungsvorschrift zum Einsatz externer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist löcherig wie ein Schweizer Käse. Wir erwarten, dass die Bundesregierung nachbessert.
Während das Eckpunktepapier noch vielversprechend war, hält die jetzt erfolgte rechtliche Umsetzung den Erwartungen nicht stand.
Die Vorgabe lädt dazu ein, mit den Lobbyisten künftig befristete Arbeitsverhältnisse abzuschließen, weil für diese Personen die Vorschrift nicht gilt. Diese Umgehung schafft erneut Intransparenz, die man eigentlich – nicht zuletzt nach der schonungslosen Kritik des Bundesrechnungshofes – abschaffen wollte.
Darüber hinaus fragt man sich, warum viele der Maßgaben in der Verwaltungsvorschrift mit dem Passus “grundsätzlich” oder “im Regelfall” versehen werden:
“Grundsätzlich” sollen Lobbyisten keine leitende Funktion erhalten, “grundsätzlich” sollen sie nicht im Leitungsbereich arbeiten oder an der Formulierung von Gesetzentwürfen…Wer derart oft vom Grundsatz spricht, der hat die Ausnahmen offensichtlich schon im Kopf. Transparenz beim Einsatz von Lobbyisten in den Ministerien schafft man so nicht.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 24. Juni 2008 um 8:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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