Liste aller zuzahlungsfreier Medikamente
Cleveren Kassenpatienten koennte der Gang zur Apotheke seit einigen Tagen ein wenig leichter fallen. Seit dem 1. Juli gilt das sogenannte “Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz” , welches moeglich macht, dass aufmerksame Verbraucher sich zukuenftig in vielen Faellen die Zuzahlung zu Medikamenten sparen koennen.
Verschreibt der Arzt naemlich ein preislich guenstiges Medikament, das laut Gesetz um mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die Kassen fuer das Medikament uebernehmen”, faellt die fuer den Verbraucher belastende Zuzahlung fuer dieses Praeparat zur Belohnung komplett weg. Schon jetzt sind tausend Medikamente ueber dieses Hintertuerchen zuzahlungsbefreit, also gratis fuer den Erkrankten zu haben.
Bereits beim Arzt sollten Patienten ausdruecklich danach fragen, ob ihr Leiden auch mit einem der guenstigen zuzahlungsbefreiten Medikamente - die deshalb in ihrer Wirksamkeit nicht schlechter sind als vergleichbare Medikamente - behandelt werden kann. Aerzte und Apotheker haben direkten Zugriff auf ein Verzeichnis dieser Praeparate. Fuer alle anderen Medikamente gilt nach wie vor die Regelung, dass Patienten zehn Prozent des Verkaufspreises selbst tragen muessen, allerdings duerfen nur hoechstens zehn und mindestens fuenf Euro verlangt werden. Klar, dass die Zuzahlung auch niemals ueber dem
eigentlichen Verkaufspreis des Medikaments liegen darf.
Die Liste und weitere Informationen hier
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 12. Juli 2006 um 1:22 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|
Bookmark Buttons:
Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
- Zum Mehrbedarf für nichtverschreibungspflichtige Medikamente
- Umzugsbemühungen sind glaubhaft nachzuweisen
- Neurodermitis erkrankte Hartz IV Empfänger haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente - Neurodermitis
- Mehrwertsteuer für Arzneimittel senken
- Wird Mehrwertsteuer auf Arzneien bald gesenkt?
- Regelsätze ALGII sind verfassungsgemäss






