Lesbische Beamtinnen und schwule Beamte nicht länger diskriminieren
Zur Beratung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes im Innenausschuss erklären Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und menschenrechtspolitischer Sprecher, und Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:
Jetzt muss die SPD Farbe bekennen: Will sie Lesben und Schwule im Beamtenrecht des Bundes gleichbehandeln oder nicht? Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Dienstrechtsneuordnungsgesetz schreibt die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften fort. Darum stellen wir im Innenausschuss und im Plenum einen Änderungsantrag zur Abstimmung.
Wir fordern die SPD auf, das Gesetz nicht ohne Gleichstellung zu verabschieden. Sie hat es allein in der Hand. Die Union will das Gesetz durchbringen; die SPD hat deshalb eine starke Position. Ob sie sie nutzt?
Unser Änderungsantrag sieht die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im gesamten Dienstrecht des Bundes vor. Es kann nicht angehen, das verpartnerten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Soldatinnen und Soldaten Leistungen verwehrt werden, die für ihre verheirateten Kolleginnen und Kollegen selbstverständlich sind. Das betrifft insbesondere die Hinterbliebenenversorgung, die Beihilfe im Krankheits- oder Pflegefall sowie den Familienzuschlag.
Immer mehr Bundesländer beseitigen die Ungleichbehandlung in ihrem Landesbeamtenrecht. In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversorgung ist die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften längst vollzogen. Und auch europarechtlich ist die Gleichstellung geboten. Es ist niemandem begreiflich zu machen, wenn Diskriminierung ausgerechnet im Dienstrecht des Bundes fortgesetzt wird. Am Stimmverhalten zu unserem Änderungsantrag wird sich zeigen, wer für Lesben und Schwule nur warme Worte übrig hat und wer sie tatsächlich als gleiche Bürgerinnen und Bürger behandelt.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
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