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Freitag, der 12. März 2010 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Leistungsbetrug durch Massage

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDas Amtsgericht Karlsruhe verurteilte einen angeblich arbeitslosen Masseur zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen Betruges.

Vier Jahre lang arbeitete der 52-Jährige aus dem Landkreis Karlsruhe als freier Mitarbeiter in einer Massagepraxis und verschwieg der Arbeitsagentur seine Einkünfte in Höhe von über 54.000 Euro. Diese zahlte somit für den gesamten Zeitraum zu Unrecht Arbeitslosengeld von über 17.000 Euro an den Mann aus.

Doch damit nicht genug. Der Masseur beantragte ab 2004 auch noch einen Existenzgründungszuschuss, weil er einer Tätigkeit als Masseur und Bademeister nachgehen wolle. Die Tatsache, dass er bereits seit 1999 in diesem Beruf arbeitete, verschwieg er und ergaunerte sich somit nochmals 12.000 Euro.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe brachten den Betrug ans Licht.

Wer Leistungen der Sozialsysteme in Anspruch nimmt, ist dazu verpflichtet, jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die auf die Höhe der Leistung Einfluss nimmt, unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere ist jede Aufnahme einer Beschäftigung mitteilungspflichtig. Wer gegen diese Mitteilungspflicht verstößt, macht sich strafbar.

Quelle: Presse Hauptzollamt Karlsruhe

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 9. Januar 2009 um 10:37 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Solidar am Freitag, 9.1.2009.

Alle sind vor dem Gesetz gleich?

NEIN, Bürger aus Sozialen Unterschichten werden grundsätzlich härter bestraft als Bürger,die es garnicht nötig hätten,zu stehlen oder zu veruntreuen!
Gerade Bürger aus Ärmeren Schichten werden heute schon fast dazu genötigt,STraftaten zu begehen,um das Überleben zu sichern.
Und dafür werden sie auch noch HART bestraft.

Wenn Vermögende kriminell werden,wo es dann auch um Besitz geht,Diebstahl von Geld oder Wertsachen,werden GRUNDSÄTZLICH niemals im KNAST enden!

Ich kenne keinen Fall,wo ein Vermögender wegen schweren Diebstahl,Betrug,etc. in Haft gelangt wäre,und wenn doch,dann ist es eine sehr seltene ausnahme.
Sozial Schwache trifft man zu 99% in den Gefängnissen wieder,meist wegen Eigentumsdelikten,wo jeder vermögende eine Einstellung oder Bewährung erhalten würde.


2. ... Kommentar von Joachim Grehl am Freitag, 9.1.2009.

sein pech das er nicht in einem vorstand gearbeitet hat!
andererseit kann ich nur sagen das es kein einzelfall ist und eben die machenschaften dieser leute für die meinung der allgemeinheit stehen das hartz4 und sozialhilfeempfänger die schmarotzer in diesem land sind. aber was will man machen die kleinen henkt man und die großen beschenkt man. es ist eben unsere schuld das wir keine lobby haben und keine parteifreunde!


3. ... Kommentar von Turrican4D am Freitag, 16.1.2009.

@Joachim
Das stimmt nicht! Betrug durch Schwarzarbeit wird in 95% der Fälle von Berufstätigen erbracht und nicht durch arbeitslose ALG2-Empfänger! Der obige Fall ist also selbstverständlich ein Einzelfall.


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